Der Landesvorstand (LaVo) besteht aus den Mitgliedern gemäß §6 der Landessatzung.
Der Landesvorstand vertritt die Partei nach innen und außen. Er bereitet die politische Entscheidungsfindung des Landesverbandes vor, koordiniert die Parteiorgane und ist für die Umsetzung der Beschlüsse von LMV und Parteirat verantwortlich. Er ist in seinen Beschlüssen an die Beschlussfassung von LMV und Parteirat gebunden. Bei Beschlüssen mit finanzieller Auswirkung hat die/der SchatzmeisterIn ein aufschiebendes Veto mit der Folge der Behandlung des fraglichen Antrags auf der nächsthöheren Parteiebene, sofern die Beschlussvorlage nicht im Vorstand selbst in geänderter Form eingebracht wird.
Insbesondere beschließt der Landesvorstand über Vorlagen zur
– Ausführung des Haushaltsplanes bei Ausgaben über 5.000 EUR;
– inhaltlichen Vorbereitung der Parteiratssitzungen;
– inhaltlichen Vorbereitung der Landesmitgliederversammlungen;
– politischen Planung der Arbeit des Landesverbandes.
Der Landesvorstand stellt den Entwurf des Haushaltsplans fest. Er berät und beschließt über die Vorlagen des gLV und der Vorsitzenden sowie Anträge seiner sonstigen Mitglieder, ebenso über Vorlagen, die ihm von anderen Gremien der Partei überwiesen werden.
Die Mitglieder des Landesvorstandes teilen die Betreuung der Kreisverbände sowie die Bearbeitung besonderer inhaltlich-politischer Themenbereiche unter sich auf. Dazu gehört insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben des Frauenreferates, wenn dieses nicht besetzt ist.
Der geschäftsführende Landesvorstand hat über die Aufgaben nach (2) hinaus die folgenden Aufgaben:
– Finanzentscheidungen im Rahmen des Haushaltes und insbesondere im Rahmen des Aktionsetats bis 5.000 EUR;
– Kontaktpflege zum Bundesverband, zu Stiftungen und zu anderen Verbänden;
– Vorbereitung von Wahlkämpfen;
– Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans in Zusammenarbeit mit dem/der FinanzreferentIn;
– kontinuierliche Betreuung der Kreisverbände in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Mitgliedern des Landesvorstandes.
– Allgemeine Geschäftsführung;
– Vertretung der Partei nach innen (bei Landtagsfraktion, Koalitionsrunde usw.);
– Vertretung der Partei nach außen;
– regelmäßige Berichterstattung im Landesvorstand.
Die Geschäftsführung sowie die Innen- u. Außenvertretung mit finanziellen Auswirkungen erfolgen im Einvernehmen mit der/dem LandesschatzmeisterIn.
Die Einzelaufgaben der Innen- u. Außenvertretung können auf die LaVo-Mitglieder delegiert werden.
Der/die LandesgeschäftsführerIn wirkt an der Arbeit des Landesvorstands mit. Er/Sie leitet in Absprache mit dem Landesvorstand die Landesgeschäftstelle. Er/Sie ist DienstvorgesetzteR der MitarbeiterInnen der Landespartei. Im Rahmen des Haushaltsplanes kann er/sie Ausgaben bis zu einer Höhe von 2.500 EUR anweisen.
Die Sitzungen des Landesvorstandes sind mitgliederöffentlich. Bei Behandlung interner Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Zu den Sitzungen können auf Beschluss des LaVo Gäste eingeladen werden.
Die Sitzungen des Landesvorstandes finden in der Regel (Ausnahme: Ferienzeit) zweimal monatlich statt. Der gLV tagt in der Regel wöchentlich, ggf. vor der LaVo-Sitzung. Für die Sitzungen wird ein mittelfristiger Zeitplan erstellt, der allen Mitgliedern bekannt gegeben wird. Die Sitzungen des Landesvorstandes und des geschäftsführenden Landesvorstandes können als Telefonkonferenz stattfinden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Anteil der Telefonkonferenzen an der Gesamtzahl der Sitzungen darf 50 Prozent nicht überschreiten. Abstimmungen werden bei Telefonkonferenzen durch namentlichen Aufruf durchgeführt.
Zu den Sitzungen wird schriftlich (per Fax) unter Angabe des Entwurfs einer Tagesordnung eingeladen. Im Ausnahmefall kann die Einladung auch telefonisch erfolgen.
Der Landesvorstand (sowohl gLV als auch LaVo) ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder, die gemäß Satzung gewählt sind.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit; bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Diese Erstattungsordnung tritt durch den Beschluss des Landesvorstandes vorläufig und durch die Zustimmung des Landesfinanzrates endgültig in Kraft.
Beschlossen vom Landesvorstand am 20. Mai 1995. Letzte Änderung durch den Landesvorstand am 23. Mai 2006, bestätigt durch den Landesfinanzrat am 30. September 2006.