Der Landesvorstand setzt eine Antragskommission ein. Sie setzt sich aus drei vom Landesparteirat aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern sowie maximal vier vom Landesvorstand bestimmten weiteren Parteimitgliedern zusammen.
Auf Vorschlag des Landesvorstandes beruft der Parteirat folgende drei Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge genannt) in die Antragskommission des kommenden Landesparteitages: