1. Mit seinem Beschluss vom 21. September 2024 hat der Landesparteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen eine Debatte über die Zusammensetzung von Landesparteitagen angeregt, also über das bestehende System von einer Stimmberechtigung für alle 14.000 Mitglieder einerseits und seine mögliche Alternative, ein Delegiertensystem, andererseits.
Mit diesem Beschluss wurde eine Erarbeitungsgruppe bestehend aus je zwei Vertreter*innen der Kreisverbände, der Grünen Jugend Hessen und der Landesarbeitsgemeinschaften damit beauftragt, einen konkreten Vorschlag für ein möglichst ausgewogenes hessisches Delegiertenmodell zu entwickeln, um es der hessischen Mitgliedschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erste Modellentwürfe sowie die Argumente für ein Mitglieder- bzw. für ein Delegiertensystem wurden mehrfach präsentiert und diskutiert – in einer landesweiten Mitgliederschalte, auf einem Landesparteitag, in den Gremien und in Veranstaltungen von Kreisverbänden. Auf Basis dieser Diskussionen hat die Erarbeitungsgruppe ihren Modellentwurf immer wieder auf den Prüfstand gestellt und bei Bedarf weiterentwickelt. Auf Initiative aus der Erarbeitungsgruppe soll dieses Delegiertenmodell als Satzungsänderungsantrag in einer Urabstimmung zur Debatte und Beschlussfassung in der hessischen Mitgliedschaft gestellt werden. Der Titel der Urabstimmungsinitiative lautet
„Mitwirkung in einem stark gewachsenen Landesverband“. Vertrauenspersonen der Antragsteller*innen sind
Uta Brehm (KV Wiesbaden, Heßstraße 5, 65189 Wiesbaden) und
Titus Dharmababu (KV Frankfurt, Gießener Straße 68, 60435 Frankfurt am Main).
2. Auf gleichlautenden Beschluss von Landesvorstand und Landesparteirat wird gemäß §15 der Satzung und §1 der Urabstimmungsordnung die Urabstimmung zur Initiative „Mitwirkung in einem stark gewachsenen Landesverband“ durchgeführt. Der Antragstext soll wie folgt lauten:
– §5 Absatz 4 gestrichen wird und dafür in §5 ein neuer Absatz 4 eingefügt wird, der lautet:
„Der Landesparteitag findet als Delegiertenkonferenz (LDK) statt. Er ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen wurde und wenn und solange mehr als ein Drittel der Delegierten anwesend ist. Der Landesparteitag tagt mitgliederöffentlich. Die Delegierten werden von den Kreisverbänden gewählt; sie können längstens für zwei Jahre gewählt werden.“,
– in §5 ein neuer Absatz 4a eingefügt wird, der lautet:
„Die Zahl der von einem Kreisverband zu entsendenden Delegierten für den Landesparteitag bestimmt sich wie folgt:
Jedem Kreisverband stehen unabhängig von seiner Mitgliederzahl zwei Delegierte (Grundmandate) zu.
Sofern die Zahl der Mitglieder des Landesverbands zum Stichtag 31.12. eines Jahres unter 16.000 liegt, stehen dem Kreisverband für Landesparteitage ab dem 1.4. des Folgejahres bis zum 31.3. des darauf folgenden Jahres zusätzlich je 50 Mitglieder des Kreisverbands eine weitere Delegiertenposition zu; verbleibt eine rechnerische Restzahl von weniger als 50 Mitgliedern, steht dem Kreisverband dafür keine zusätzliche Delegiertenposition zu.
Wenn die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes zum Stichtag 31.12. eines Jahres mindestens 16.000, aber unter 18.000 beträgt, gilt diese Regelung mit dem Unterschied, dass die für eine Delegiertenposition ausschlaggebende Mitgliederzahl von 50 auf 55 erhöht wird. Analog wird im Fall einer Mitgliederzahl im Landesverband über 18.000 die Zahl 55 durch die Zahl 60, im Fall einer Mitgliederzahl über 20.000 durch die Zahl 65 ersetzt. Analog dazu steigt die für eine Delegiertenposition ausschlaggebende Mitgliederzahl eines Kreisverbandes um 5, wenn die Mitgliederzahl des Landesverbands um 2.000 steigt.“,
– in §5 ein neuer Absatz 4b eingefügt wird, der lautet:
„Bei den Wahlen der Delegierten für den Landesparteitag können für jede sechste Listenposition nur Mitglieder kandidieren, die auch Mitglied der Grünen Jugend sind. Erhält kein kandidierendes Mitglied der Grünen Jugend im Wahlverfahren die erforderliche Mehrheit, wird ein neues Wahlverfahren zur Besetzung dieser Delegiertenposition eröffnet, bei dem dann auch Mitglieder kandidieren können, die nicht Mitglieder der Grünen Jugend sind. Auch falls keine Mitglieder der Grünen Jugend für eine sechste Listenposition kandidieren, können andere Mitglieder für diese Position kandidieren. Das Recht von Mitgliedern der Grünen Jugend, für andere Listenpositionen zu kandidieren, bleibt unberührt.
Ergänzend zu den Regelungen im Frauen- und im Vielfaltsstatut sollen bei der Wahl von Delegierten zum Landesparteitag auch Sprecher*innen von Landesarbeitsgemeinschaften, Mitglieder über 60 Jahren sowie Mitglieder mit Familie besonders berücksichtigt werden.“,
– §17 Absatz 1 gestrichen wird und dafür in §17 ein neuer Absatz 1 eingefügt wird, der lautet:
„Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten des satzungsändernden Landesparteitags erforderlich. Für Satzungsänderungen gilt eine Beschlussfähigkeit von 50 % der Stimmberechtigten. Vor der Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge muss die Beschlussfähigkeit des Landesparteitags festgestellt werden. Die Tagesordnung muss den Zeitpunkt für Satzungsänderungen festlegen. Satzungsändernde Anträge können nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages sein. Die vorgeschlagene Satzungsänderung muss den Kreisverbänden und den Stimmberechtigten als Text mit der Einladung zum Landesparteitag entsprechend den Fristen des §5 (5) zugeschickt werden. Die Möglichkeit einer Urabstimmung bleibt unberührt.“?
JA/NEIN/ENTHALTUNG
3. Vorbehaltlich der Abstimmungen zwischen Landesverband und den Vertrauenspersonen soll die Urabstimmung im Zeitraum vom 2. bis 30. Oktober 2026 stattfinden. Um eine fundierte Basis
zu schaffen, finden vorab mehrere niedrigschwellige hessenweite Angebote für Mitglieder statt in Präsenz und digital, darunter ein mitgliederoffener Kongress. Ziel ist Raum für den internen Dialog zu bieten und volle Transparenz über das Abstimmungsverfahren herzustellen.
Gemäß §5 (5) der Urabstimmungsordnung werden die Mitglieder bis zum 16. Mai 2026 über die Urabstimmungsinitiative, die Abstimmungsfrage und den Abstimmungszeitraum informiert. Der Parteirat nimmt die beigefügten, dafür vorgesehenen Informationsunterlagen für die
Mitglieder zur Kenntnis.
Im Vorfeld des Abstimmungszeitraums findet gemäß §4 eine mindestens vierwöchige Diskussionsphase statt, in der die Parteimitglieder die Möglichkeit erhalten, sich über
die Satzungsänderungen zu informieren und eine Meinung zu bilden. Satzungsgemäß erstellt dafür eine Gruppe aus den beiden Vertrauenspersonen, zwei vom Landesvorstand benannten Personen und einer gemeinsam benannten Person einen bis zu achtseitigen Reader, der Anfang Juli digital allen Mitgliedern zugehen soll. Um einen ausgewogenen Prozess zu gewährleisten, sollen in dieser Gruppe unterschiedliche Positionen in Hinblick auf ein Mitglieder- oder ein Delegiertensystem auf Landesparteitagen vertreten sein.
Dies ist die erste Urabstimmungsinitiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen. Die Urabstimmung ist die basisdemokratischste Form der Mitbestimmung, denn alle Mitglieder können sich niedrigschwellig beteiligen, unabhängig von z.B. zeitlichen, gesundheitlichen, familiären oder finanziellen Möglichkeiten.
Worum geht es bei der Urabstimmung?
Zwischen dem 2. und 30. Oktober sollen alle hessischen Mitglieder aufgerufen werden darüber abzustimmen, wie die Landesparteitage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen in Zukunft zusammengesetzt sein sollen. Landesparteitage sind die wichtigsten Orte gemeinsamer Entscheidungsfindung. Jährlich werden dort grundsätzliche Positionen beschlossen, Vertreter*innen für Ämter und Mandate bestimmt und organisatorische Rahmenbedingungen gesetzt.
Aktuell sind auf Landesparteitagen alle 14.000 hessischen Mitglieder stimmberechtigt. Mit diesen Landesmitgliederversammlungen stellt Hessen eine Ausnahme unter den Bündnisgrünen Landesverbänden dar: In allen anderen Flächenländern ist das oberste Entscheidungsgremium eine Landesdelegiertenkonferenz.
Diese Urabstimmungsinitiative stellt die Frage, ob der hessische Landesverband ebenfalls von einem Landesmitglieder- auf ein Delegiertensystem umstellen soll. Zur Abstimmung steht ein Delegationsmodell, das eine vom Parteirat beauftragte Erarbeitungsgruppe mit Vertreter*innen aus allen Kreisverbänden, der Grünen Jugend Hessen und den Landesarbeitsgemeinschaften erarbeitet hat.
In aller Kürze: Worum geht’s genau?