Der Landesverband Hessen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht von seinem durch Parteiengesetz und Satzung vorgesehenen Rechten Gebrauch, Mandatsträger/innenbeiträge von ihren Mandatsträger/innen und Inhaber/innen von Regierungsämtern auf Landesebene zu erheben.
Die Höhe der Mandatsträger/innenbeiträge beträgt für alle Abgeordneten des Hessischen Landtages 15% des Diätenbetrages, der im Staatsanzeiger aktuell veröffentlich ist.
Staatsminister/innen, Staatssekretär/innen sowie Parlamentarische Staatssekretär/innen und Vizepräsident/innen des Hessischen Landtages zahlen 15% der Besoldung und Diäten, die im Staatsanzeiger aktuell veröffentlicht sind. Der Einzug der Mandatsträger/innenbeiträge erfolgt über die hierfür eingerichteten Stellen in der Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen im Auftrag des Landesvorstandes.
Der Landesfinanzrat nimmt die Entwicklungen der Beitragszahlungen als regelmäßigen Bericht des Landesschatzmeisters zur Kenntnis und beschließt ein Regelwerk für notwendige Sanktionen.