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06.11.2018
Parteirat

Die Hälfte der Macht – Frauengleichberechtigung weiterhin konsequent vorantreiben

 „Die Parität in den auf Landesebene zu besetzenden Gremien ist nicht allein ein Zugeständnis auf Zeit, sondern ein Grundgedanke GRÜNER Utopie und echter Teil der Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen“. 

Im Sinne dieses Leitgedankens der Präambel des Frauenstatuts bekräftigt der Parteirat den Passus 1 des Frauenstatuts:

„1. PARITÄT BEI DER BESETZUNG VON GREMIEN

Die auf Landesebene zu besetzenden Gremien sind paritätisch, d.h. mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. 

Dies gilt im Einzelnen für

– den Landesvorstand;

– die hessischen Delegierten im Länderrat;

– die Landesschiedskommission;

– die Landesliste zu Landtagswahlen;

– die Landesliste zu Bundestagswahlen.

Parität beschränkt sich nicht auf die numerische Repräsentanz von Frauen in den Gremien. Parität heißt vielmehr, dass eine Gleichverteilung sämtlicher Aufgabenfelder innerhalb dieser Gremien vorgenommen werden muss.“

Der Parteirat begrüßt, dass dieser Passus in der noch laufenden Legislaturperiode auch bei den Regierungsmitgliedern mit einem Minister und einer Ministerin umgesetzt wurde und auch bei Führungspositionen innerhalb der Landesverwaltung – soweit GRÜNE Einfluss auf die Entscheidungen hatten – der Frauenanteil gestiegen ist. Auch begrüßt der Parteirat, dass es auf Initiative der GRÜNEN gelungen ist, die Repräsentanz von Frauen in öffentlichen Gremien (bspw. dem Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks) zu erhöhen und die Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt, Führung in Teilzeit erleichtert und mit dem Lohnatlas eine Grundlage zur Bekämpfung von Gehaltsunterschieden zwischen Frauen und Männern geschaffen wurde. Der Parteirat erwartet, dass bei einer möglichen erneuten Regierungsbeteiligung der GRÜNEN die bisherige Praxis der paritätischen Besetzung von Positionen in der Landesregierung im Sinne der Quotierung fortgesetzt wird.

Gleichzeitig ist sich der Parteirat bewusst, dass die Ernennungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären und die Besetzung von Führungspositionen in der Landesverwaltung Entscheidungen der Landesregierung sind, für die das Frauenstatut auch wegen der Trennung zwischen Partei und Staat keine unmittelbare Anwendung finden kann.

Dennoch bittet der Parteirat, bei einer möglichen erneuten Regierungsbeteiligung der GRÜNEN weiter auf eine paritätische Besetzung von Führungspositionen zu achten.

Die Bewertung der in einem möglichen neuen Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen obliegt der Landesmitgliederversammlung als höchstem beschlussfassenden Gremium der Partei.

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