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24.11.2017
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Für ein umfassendes Informations- und Beratungsrecht für Frauen in Konfliktsituationen - § 219 a Strafgesetzbuch abschaffen

Die Debatte um den § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) beschäftigt uns Grüne seit unserer Gründung. Gemeinsam mit vielen Frauenverbänden treten wir für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren eigenen Körper ein. Sie sollen frei und ohne Angst vor Kriminalisierung darüber entscheiden können, ob sie eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollen. Dabei haben sie ein Recht auf umfassende Information und freiwillige Beratung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass restriktive Regelungen weder zum Schutz des werdenden Lebens beigetragen noch Frauen davor bewahrt haben, sich in lebensgefährliche Situationen zu bringen.
Wir sind davon überzeugt, dass nur eine freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung Frauen dabei unterstützen kann, die für sie in der jeweiligen Lebenssituation richtige Entscheidung zu treffen.

Zu diesem Beratungsangebot gehört eine wertfreie und offene Aufklärung über einen legalen Schwangerschaftsabbruch, über die Methoden, Risiken und die Abrechnungspraxis. Das sogenannte Werbeverbot in § 219 a des StGB ist mit diesem Aufklärungsanspruch nicht vereinbar, zumal er radikalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern immer wieder ein Einfallstor bietet, verantwortungsvollen Ärztinnen und Ärzten eine sachgerechte Information zu untersagen. Ärztinnen und Ärzte, die ein solches Informationsangebot vorhalten, werden immer wieder mit Klagen überzogen.

Wir fordern daher eine Streichung des § 219 a StGB. Er trägt nicht zur Sicherheit im Beratungsangebot bei und hilft den schwangeren Frauen nicht in ihrer schwierigen Lage. Ob und in welchem Umfang Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen werben dürfen ist in deren Berufsordnung geregelt. Eine Sonderregelung nur für den Schwangerschaftsabbruch ist überflüssig und nur aus einem besonderen Repressionsgedanken erklärlich.

Soweit verantwortungsvolle Ärztinnen und Ärzte wegen des § 219 a StGB immer wieder Zielscheibe von Angriffen radikaler Abtreibungsgegner sind, gehört ihnen unsere Solidarität und Unterstützung beim Kampf für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen.

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