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24.11.2017
Landesmitgliederversammlung

Änderung des LAG-Statuts

Die LMV ändert das LAG Statut wie folgt:

§ 2 des LAG Statuts wird ersetzt durch: §2 Stellung der Landesarbeitsgemeinschaften im Landesverband

(1) Die LAGen beraten über die Weiterentwicklung GRÜNER Programmatik, auch und besonders während der Vorbereitung von Wahlprogrammen.

(2) LAGen werden vom Landesvorstand in Beratungen über Strategie und Wahlkampf in einem transparenten Verfahren einbezogen. Dazu gehört auch die rechtzeitige und umfassende Information der LAGen über diesbezügliche Diskussionsprozesse in der Partei sowie in der Landtagsfraktion.

(3) Die LAGen besitzen Antragsrecht auf Landesmitgliederversammlungen und Parteiräten