Der Landesvorstand der GRÜNEN Hessen und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen bedauert das Ende der bisherigen Koalition mit SPD, FDP und Freien Wählern.
Resultierend aus dem Bruch mit der bisherigen Koalition wurde auf der GRÜNEN Fraktionsklausur am 18. und 19. Februar ein Papier, die sogenannte „Darmstädter Erklärung“ verfasst, in dem entgegen der Darstellung der SPD die GRÜNEN ihre umfassenden Pläne zur Konsolidierung und zur Vereinfachung und Verbesserung von Verfahren zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes deutlich machen. www.gruene-lwv-hessen.de/erklaerung
Die GRÜNEN betonen, dass alle bisherigen Verfahren zur Beauftragung und Abrechnung von Leistungen bis Dezember 2024 einvernehmlich von der Koalition getragen wurden. Die jetzige Kritik der ehemaligen Koalitionspartner sei daher unlauter.
Michael Thiele, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Landeswohlfahrtsverband: „Unsere Vorschläge zielen auf verbesserte Prozesse und direkte Einsparungen von über 32 Millionen Euro pro Jahr ab.“
Bereits eingeleitete Maßnahmen umfassen Optimierungen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, verbesserte Verfahren bei Neuanträgen sowie eine engere Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern.
Schließung von Regionalverwaltungen in Wiesbaden und Darmstadt?
„Im Gegensatz dazu sind die Vorschläge von SPD und FDP wenig durchdacht und teilweise ohne reale Einsparpotenziale“, kritisiert Michael Thiele. So sei etwa die in den Raum gestellte, mögliche Schließung von Regionalverwaltungen in Wiesbaden und Darmstadt kurzfristig nicht umsetzbar und eine Streichung des Angebots ‚LWV vor Ort‘ kontraproduktiv für eine personenzentrierte Betreuung. „Unser Ziel bleibt eine Eingliederungshilfe, die nah am Menschen und zugleich wirtschaftlich vernünftig ist. Die Ankündigungen der ehemaligen Partner lassen befürchten, dass der Weg zu einer personenzentrierten Hilfe, wie im Bundesteilhabegesetz vorgesehen, verlassen werden soll.“
Die Fraktion der GRÜNEN im Landeswohlfahrtsverbands wird sich weiterhin für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen einsetzen.
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