Der Gesetzentwurf der GRÜNEN für ein Tierschutzklagerecht war heute Gegenstand einer Anhörung im Umweltausschuss. Der Entwurf sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen im Interesse der Tiere handeln können. Dieses Instrument der Verbandsklage wird seit vielen Jahren im Naturschutz verantwortungsvoll genutzt. Durch die Einführung dieses Rechts wird es möglich, auch Verwaltungsentscheidungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Leben der Tiere haben, von Tierschutzorganisationen überprüfen zu lassen. weiterlesen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das deutsche Tierschutzgesetz besagt in § 1 Abs. 2: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Das ist eine ganz wichtige Regelung. Aber dies findet sich, wie wir alle wissen, in der Praxis oft nicht wieder. Für uns GRÜNE ist Tierschutz eben kein leeres Wort, sondern ... weiterlesen
„Zum konsequenten Schutz der Natur gehört, dass wir Tiere nicht nur als Nutzobjekte behandeln, sondern ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leid ersparen und sie artgerecht leben dürfen. Wer Tiere zudem als Mitgeschöpfe begreift und den Verfassungsauftrag ernst nimmt, der sich aus der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ergibt, darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen“, begründet die tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann, die Gesetzesinitiative. weiterlesen