Nach Auffassung der GRÜNEN offenbarte der Gesetzentwurf der Landesregierung für eine gemeinsame IT-Stelle der hessischen Justiz „erhebliche verfassungsrechtliche Mängel“ bei der heutigen Anhörung. Dieser Gesetzentwurf stellt nicht ausreichend sicher, dass vertrauliche Dateien von Gerichten und Staatsanwalt- schaften gegen unerlaubte Zugriffe geschützt sind. Die richterliche Unabhängigkeit und damit die Funktionsfähigkeit der Justiz werden nicht so klar beachtet. Die Landesregierung muss ihren Gesetzentwurf nachbessern. weiterlesen