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04.02.2015

Karin Müller: Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes und des Hinterlegungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hofmann hat es eben ausführlich erklärt; auch ich möchte es ganz kurz zusammenfassen. Bei der Gesetzesänderung geht es um eine Anpassung an das Bundesgesetz und um zwei neue Gebührentatbestände. Zum einen wird für die Prüfung von Gerichtskostenstemplern eine Gebühr erhoben werden. Das wird nicht die Menge sein; … weiterlesen

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