Inhalt

27.04.2010

Ursula Hammann: Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Stephan, wir haben uns sehr intensiv mit dem auseinandergesetzt, was Frau Lautenschläger in ihrer Regierungserklärung zum Thema Energie gesagt hat. Sie können noch so häufig wiederholen, es wäre ein Energiekonzept – Sie wissen, es ist eben kein Energiekonzept, es ist ein Eckpunktepapier.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Es ist ein Eckpunktepapier, das keine Antworten gibt, sondern Fragen aufwirft. Ich habe das in der Plenardebatte damals betont. Es fehlen wichtige Antworten, z. B. auf die Frage: Wie können wir Wärmeenergie einsparen? Zu zahlreichen Punkten, die absolut notwendig sind, fehlen in dieser Regierungserklärung Aussagen der Landesregierung.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, deshalb verharren Sie nicht in altem Denken, setzen Sie nicht weiter auf die Atomenergie. Herr Stephan, eigentlich müssten Ihnen die Demonstrationen am Samstag doch gezeigt haben, dass Sie keine gesellschaftliche Mehrheit für die Atomenergie mehr haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Zuruf des Abg. Axel Wintermeyer (CDU))

Setzen Sie nicht weiter auf alte Kohlekraftwerke. Auch das bringt uns keinen Schritt weiter; denn es sind klimaschädliche Energieerzeugungsarten, von denen wir uns verabschieden müssen.

Meine Damen und Herren, Sie werden es niemals begreifen, wenn Sie weiter in diesen alten Strukturen verharren: Es gibt die Möglichkeiten des Ausbaus erneuerbarer Energien. Sie haben eben das Thema Windenergie angesprochen. Herr Kollege Stephan, Sie machen sich unglaubwürdig, wenn Sie sagen, Sie wollen bis zum Jahr 2020  20 Prozent aus erneuerbaren Energien haben, aber gleichzeitig nichts dazu beitragen, um die erneuerbaren Energien in Hessen massiv auszuweiten. Dazu zählt die Windenergie; das muss man Ihnen immer wieder sagen.

(Zuruf des Abg. Manfred Görig (SPD))

Sie haben in der Vergangenheit immer wieder über Windkraftmonster und Vogelschredderanlagen gesprochen. Damit haben Sie eine Saat gesät und müssen jetzt sehen, dass Ihnen die Ernte auf die Füße fällt. Sie müssen etwas in Ihrer Politik ändern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Lassen Sie mich zu dem Gesetzentwurf der SPD kommen. Wir sind mit der SPD uneingeschränkt einig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Hessen massiv forciert werden muss, dass wir die Nutzung erneuerbarer Energien ausbauen müssen, gerade durch Windkraftanlagen. Dafür müssen wir eine Fülle von Maßnahmen auf den Weg bringen.

Wir haben aber unterschiedliche Auffassungen im Hinblick darauf: Mit welchen Maßnahmen kann der Klimaschutz gefördert werden, mit welchen Maßnahmen können die erneuerbaren Energien ausgebaut werden, und wo können wir Energieeffizienz betreiben?

Wir haben bereits vier eigene Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht. Drei Gesetzentwürfe sind noch in der parlamentarischen Diskussion. Wir haben uns natürlich den Gesetzentwurf der SPD sehr genau angesehen und haben ihn auch mit dem verglichen, was wir selbst eingebracht haben. Wir müssen sagen, dass wir in vielen Bereichen einige Schritte weiter gehen müssen als das, was in dem SPD-Gesetzentwurf verankert ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Wer sich mit der Sache auseinandersetzt, sieht sehr schnell, dass Sie in vielen Bereichen zu kleine Schritte unternommen haben.

Zuruf des Abg. (Manfred Görig (SPD))

– Das sage ich Ihnen noch, Herr Kollege Görig. Darauf komme ich gerne zurück. – Wir brauchen zielgerichtete Maßnahmen, die dazu führen, Energien einzusparen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen und zu einer Reduktion von Kohlendioxid führen. Ich sage einmal zu dem Gesetzentwurf der SPD, er geht in die richtige Richtung. In der Schifffahrt würde man sagen: Kurs gesetzt, aber Leinen nicht los. – Aber jetzt sage ich auch in Richtung der Fraktionen der CDU und der FDP: Ziel gesetzt, Schiff versenkt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt komme ich aber zu den Punkten, die Sie zu Recht einfordern, Herr Kollege.

Wir vermissen in dem Gesetzentwurf der SPD, welches den Vorrang der erneuerbaren Energien erreichen will, konkrete Regelungen, wie über die Landesplanung beispielsweise der Neubau von klimaschädlichen Kohlekraftwerken verhindert werden kann. Wir haben in unserem Gesetzentwurf explizit eine Regelung dazu. Hier bleiben die planerischen Möglichkeiten zur Verhinderung von Kohlekraftwerken über das Landesplanungsgesetz ungenutzt. In unserem Vierten Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz haben wir daher einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 58 Prozent und einen Brennstoffnutzungsgrad bei gleichzeitiger Nutzung von Elektrizität und Wärme von 80 Prozent gefordert, um Neubauten wie den geplanten Block 6 bei Staudinger verhindern zu können.

Anders als die SPD fordern wir für den Ausbau der Windenergie in den Regionalplänen Vorranggebiete für die Windenergienutzung in einem Umfang, der die wirtschaftliche Nutzung von mindestens 4.500 MWh ermöglicht, wobei wir natürlich eine differenzierte Aufteilung auf die drei Regierungsbezirke vornehmen. Anders als die SPD nennen wir auch konkrete Ausschlussgebiete.

(Beifall des Abg. Peter Stephan (CDU))

Denn uns ist es wichtig, dass z. B. in den wenigen Naturschutzgebieten, die wir haben, weiterhin ein besonderer Schutz erfolgt. Dazu zählen der Nationalpark Kellerwald-Edersee, die besonders geschützte Kernzone des Biosphärenreservates Rhön und ausgewiesene Naturschutzgebiete. Das heißt, auf der breiten Fläche in Landschaftsschutzgebieten kann man sehr wohl Windenergieanlagen errichten.

Wir sind aber auch der Auffassung, dass der SPD-Gesetzentwurf bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung und des Passivhausstandards hinter dem Möglichen zurückbleibt. Die Kommunen werden bei dem Wunsch, Vorschriften zur Etablierung des Passivhausstandards aufzustellen, eben nicht ausreichend unterstützt. So fehlt dazu eine entsprechende Gesetzesregelung in dem Gesetzentwurf der SPD. Wir haben Ihnen in unserem Zweiten Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz dargestellt, wie mit einer Änderung der Bauordnung die Kommunen in die Lage versetzt werden, in Bebauungsplänen nicht nur die Nutzung von erneuerbaren Energien, sondern auch den Passivhausstandard festzusetzen.

Auch bei der Begrenzung des CO2-Ausstoßes der landeseigenen Fahrzeugflotte wird zu undifferenziert vorgegangen. Das hatte ich Ihnen auch schon in der Ausschusssitzung gesagt. Wir können in diesem Bereich wirklich Tausende Tonnen von Kohlendioxid einsparen, wenn ein Umstieg der Landesverwaltung auf klimafreundlichere, verbrauchsärmere Kraftfahrzeuge erfolgt. Aber es muss praktikabel sein, und da ist Ihr Vorschlag nicht flexibel genug. Allein die hessische Polizei verfügt über fast 4.000 Fahrzeuge, die grob überschlagen über 100 Millionen km pro Jahr zurücklegen. Dazu zählen auch Mannschaftsbusse. Hier kommen wir nur mit einer differenzierten Vorgehensweise zum Ziel. Sie von der SPD wollen, dass für jedes neu zu beschaffende Fahrzeug ab Inkrafttreten des Gesetzes 140 g Kohlendioxid pro Kilometer sowie ab 2012  120 g Kohlendioxid pro Kilometer vorgeschrieben werden, und setzen nicht auf Durchschnittswerte.

Wir setzen auf Durchschnittswerte. In unserem Dritten Hessischen Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz fordern wir bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen spätestens ab dem Jahr 2012 einen durchschnittlichen Grenzwert von maximal 120 g/km und ab dem Jahr 2020 einen Grenzwert von maximal 80 g/km.

Präsident Norbert Kartmann:

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende.

Ursula Hammann:

Das ist ein praktikables Vorgehen. Das muss man in einem Gesetz auch verarbeiten, und man muss in dem Gesetz deutlich machen, dass so etwas nur mit praxisnahen Lösungen erreichbar ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es gäbe noch mehr zur fehlenden Klimaschutzabgabe für unvermeidbare Flugreisen zu sagen. Ich will es aber dabei belassen.

Ich betone: Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Im Gegensatz zu den Fraktionen von CDU und FDP haben Sie Ihre konkreten Vorstellungen zu Papier gebracht. Wir werden uns jedoch wie im Umweltausschuss bei der Abstimmung über Art. 1, die Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes, enthalten, und dem Rest werden wir zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Präsident Norbert Kartmann:

Vielen Dank.