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02.03.2010

Ursula Hammann zur Nutzung der erneuerbarer Wärmeenergie in Hessen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf von der SPD für ein Gesetz zur Nutzung der erneuerbaren Wärmeenergie in Hessen wird von uns befürwortet, denn er geht in die richtige Richtung. Wir hatten feststellen können, als wir das Gesetz gelesen haben, dass es ein sehr stark grün gefärbtes Gesetz ist.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch kein Wunder, denn darin sind viele Änderungs- und Ergänzungsvorschläge unserer GRÜNEN aus Baden-Württemberg zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich – auch bei den nicht Wohngebäuden – enthalten. Es beinhaltet die Verschärfung der Anforderungen für einen anteiligen Einsatz gasförmiger und flüssiger Biomasse, auch das wurde berücksichtigt. Und es wurde berücksichtigt, dass die öffentlichen Liegenschaften nicht ausgeklammert wurden. All dies hatten unsere Kollegen in Baden-Württemberg durchgesetzt.

Liebe Kollegen von der SPD, wir sehen uns da in einem Boot. Wir können in diesem Bereich gemeinsam fortschreiten, um für Hessen etwas Gutes zu tun.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Lieber Herr Kollege Rock, ich werde mich an dieser Stelle auch kurz fassen. Ich finde es gut, dass Sie schon einmal sagen, Sie wollten sich wohlwollend mit diesem Gesetz auseinandersetzen. Wir hatten heute Morgen die Regierungserklärung der Frau Ministerin. Da wurde das Augenmerk auch auf Wärme gelegt. Es wäre also wichtig, dass man nicht nur das Augenmerk auf den Bereich Wärme legt, sondern dass man am Ende auch die richtigen Entscheidungen dafür trifft,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

denn hier sind nachweislich ganz große Potenziale auch für Hessen zu heben. Das sollten wir nutzen. Das Bundeswärmegesetz beinhaltet explizit die Aufforderung an die Bundesländer, mehr zu tun, als das, was im Bundesgesetz geregelt wurde. Das heißt: Man kann sehr wohl darüber hinausgehen. Sie wissen ganz genau, dass unser Zweites Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz im Moment in der parlamentarischen Diskussion ist.

Wir haben darin den Kommunen schon die Möglichkeit eröffnet, gerade im Wärmebereich etwas umzusetzen, beispielsweise in der Solarthermie, was die Marburger Solarsatzung betrifft. Das war ein erster Schritt. Wenn wir es über ein Wärmegesetz noch verbessern können, haben Sie uns an Ihrer Seite. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Präsident Norbert Kartmann:

Herzlichen Dank.