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30.09.2010

Ursula Hammann: Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Vierten Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz zeigen wir GRÜNEN, wie eine nachhaltige Energieversorgung in Hessen gesetzlich gestaltet werden kann, eine Energieversorgung, die letztendlich auch dem Klimaschutz dient. Wir hatten dazu eine Anhörung im Hessischen Landtag. Das Ergebnis dieser Anhörung hat uns in unseren Bemühungen unterstützt. Die Anzuhörenden bestätigten, dass mehr für den Klimaschutz und die Energie getan werden muss, für eine Energieversorgung ohne Atom, die auf umweltfreundlicher Energieerzeugung beruht.

Meine Damen und Herren, es ist einfach unglaublich, dass sich die Landesregierung immer wieder öffentlich zu mehr Klimaschutz äußert, aber da, wo sie etwas umsetzen könnte, auf voller Länge versagt. Versagt hat hierbei auch die Regierungskoalition, die weder in der Lage war, eigene Regelungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Hessen und zu Klimaschutzmaßnahmen einzubringen, noch über ihren Schatten springen konnte, unseren Vorschlägen zu folgen. Das bedauern wir sehr.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn das sind Zukunftsthemen, die auch von uns in Hessen zu begleiten sind. Durch unseren Gesetzentwurf zeigen wir auf, wie das Landesplanungsgesetz geändert werden muss, um den erneuerbaren Energien auch landesplanerisch Vorrang zu verschaffen. Wir könnten dadurch außerdem ineffiziente neue Kohlekraftwerke, wie den geplanten Block 6 des Kohlekraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg verhindern. Denn über die Landesplanung wollen wir einen elektrischen Wirkungsgrad von 58 Prozent und mehr oder einen Brennstoffnutzungsgrad von 80 Prozent und mehr verankern.

Wir wollen, dass bis zum Jahr 2020 eine Stromleistung von 4.500 Megawatt aus Windkraft installiert wird. Allein – das muss man sich einmal vorstellen – mit dieser Leistung an Windenergie werden das Kohlekraftwerk Staudinger und das Atomkraftwerk in Biblis überflüssig.

In Hessen muss der Ausbau der erneuerbaren Energien, auch der Windenergie, von der Landesregierung unterstützt werden. Es widerspricht doch gesundem Menschenverstand, dass in Hessen die mit Abstand effizienteste erneuerbare Energie bisher eingeschränkt und behindert wird. Die Landesplanung muss daher geändert werden. Wir wollen keine prozentual gestaltete Festlegung von bestimmten Flächen, sondern wir wollen Stromleistungen für die drei Regierungsbezirke festlegen. Es soll nur wenige Flächen geben, auf denen ein Ausbau ausgeschlossen wird. Ich habe diese schon in der ersten und zweiten Lesung benannt. Das sind die ausgewiesenen Naturschutzgebiete, der Nationalpark Kellerwald-Edersee und die besonders geschützte Kernzone des Biosphärenreservats Rhön. Alles andere sind Vorbehaltsgebiete, in denen aber – das ist eine Selbstverständlichkeit – eine genaue Abwägung stattfinden muss.

Ein weiterer wichtiger Punkt unseres Gesetzentwurfs betrifft die Ausgestaltung der Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur. Denn gerade im Verkehrssektor müssten in Hessen Kohlendioxideinsparungen erreicht werden. Es gibt kaum ein anderes Bundesland, in dem der Verkehrsanteil am CO2-Ausstoß höher ist als bei uns. Das ist etwas, was Sie nicht ruhen lassen darf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben effizienteren Motoren und Elektromobilität spielt die Beeinflussung der künftigen Siedlungsstruktur dabei eine ebenso wichtige Rolle. Kurze Wege und eine wohnortnahe Versorgung helfen, Pkw-Verkehr zu vermeiden und begünstigen den Rad- und Fußverkehr. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Landesplanung hilft, den Pkw-Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verlagern.

Unser Gesetzentwurf will die Zersiedelung der Landschaft verhindern. Daher sollen die Planungen von Kommunen vorrangig auf die Innenentwicklung konzentriert werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kritisieren das Handeln der Landesregierung an dieser Stelle ganz besonders. Man darf sich nicht nur auf öffentlichkeitswirksame Aktionen zurückziehen, sondern man muss auch tatsächlich handeln, wenn man weiß, dass in diesem Bereich etwas getan werden muss. Dieses öffentlichkeitswirksame Auftreten ersetzt eben kein Energie- und Klimaschutzkonzept. Da bedarf es konkreter Umsetzungsschritte. Die haben wir Ihnen schon in mehreren Gesetzentwürfen vorgelegt.

Unser Gesetzentwurf dient der Modernisierung der hessischen Energieversorgung, dem Klimaschutz und somit einer modernen und damit nachhaltigeren Wirtschaftsweise.

Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, wer selbst keine Konzepte hat und andere ohne Konzepte einfach ablehnt, beweist mangelnden Gestaltungswillen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Aber nicht nur das: Ein solches Vorgehen zeigt, dass Sie den Herausforderungen für eine sichere Energieversorgung und des Klimaschutzes eben nicht gewachsen sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)