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14.07.2016

Ursula Hammann: Tierschutzverbandsklagerecht in Hessen einführen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sehr geehrte Frau Müller! Auch wir GRÜNE halten die Einführung einer Verbandsklage für den Tierschutz für notwendig. Diese Position vertreten wir seit vielen Jahren; das ist belegbar.
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Wir haben damals zu diesem Thema einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht – das hat Frau Müller ebenfalls schon erwähnt –, weil wir der Meinung sind, dass auf der Seite, die für den Tierschutz die rechtlichen Möglichkeiten einklagen will, kein Klagerecht vorhanden ist. Das gibt es nicht. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD – –
(Günter Rudolph (SPD): Jetzt kommt es! Ich habe es befürchtet!)
– Natürlich. Lieber Kollege Rudolph, es gibt natürlich auch immer eine andere Seite.
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Ich frage Sie: Warum agieren Sie nicht auf Bundesebene, wo Sie diese Möglichkeit haben? Immerhin sind Sie eine Regierungspartei und hätten dort natürlich die Möglichkeit, dort Veränderungen voranzubringen.
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD) – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) – Weitere Zurufe)
Ich möchte Sie daran erinnern, dass gerade Frau Dr. Martin in der letzten Umweltausschusssitzung darauf hingewiesen hat, dass es notwendig wäre, hierfür eine bundesweite Regelung zu treffen.
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Deshalb frage ich Sie noch einmal: Warum nutzen Sie nicht diese Chance, statt einen Antrag in den Hessischen Landtag mit dem Ziel einzubringen, eine Verbandsklage einzuführen?
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Ich muss Sie außerdem darauf hinweisen, dass es auf der Bundesebene, beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik vom März 2015 gibt, mit dem Titel „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“. Genau darin wurde dieses Verbandsklagerecht im Tierschutz gefordert. Also haben Sie auf der Grundlage dieses Gutachtens eine Möglichkeit, auch auf der Bundesebene vorzugehen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass gerade Heiko Maas gesagt hat, er wird sich für eine Tierschutzverbandsklage einsetzen. Nur, wenn man sich die Aktivitäten, die dazu vonseiten der SPD auf Bundesebene entwickelt wurden, anschaut, muss man feststellen: Fehlanzeige.
(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Sie finden gerade in dieser Richtung keine Aktivität. Deshalb sage ich Ihnen – das werfe ich Ihnen direkt vor –: Sie haben diesen Antrag nicht eingebracht, um dem Tierschutz eine Chance zu geben, sondern Sie sehen für sich eine parteipolitische Chance, wenn Sie für den Tierschutz in Hessen punkten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU –Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD) – Heiterkeit bei der SPD)
Sie versuchen auch – das sage ich ganz deutlich; das ist Ihnen auch bekannt, und es ist politisch legitim –, einen Keil zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu treiben: einen Keil, der nicht angebracht ist, denn zusammen machen wir eine sehr gute Tierschutzpolitik. Man kann genau darstellen, was wir getan haben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Die Versäumnisse, die Sie eben angesprochen haben: Das, was zu regeln wäre – liebe Kollegin Müller, gerade das von Ihnen angesprochene Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken –, hätte über die Änderung des Bundestierschutzgesetzes geregelt werden können. Das ist nicht der Fall gewesen. Das hessische Ministerium hat dazu einen Erlass herausgegeben, der den Inhalt hat: Sobald die Geschlechtsbestimmung im Ei Praxisreife hat, wird es dieses sinnlose Töten der Eintagsküken nicht mehr geben; das wird verboten.
Das Gleiche kann ich Ihnen zum Schenkelbrand bei Pferden sagen. Auch das hätte über das Bundestierschutzgesetz geregelt werden können, doch den Schenkelbrand gibt es weiterhin. Was haben wir mit unseren begrenzten Möglichkeiten getan? – Das Ministerium hat einen Erlass herausgegeben, in dem steht: Bei der Staatsprämierung werden nur noch die Pferde und Ponys prämiert, die keinen Schenkelbrand haben. Das gilt für alle Tiere, die ab 2015 geboren wurden.
Meine Damen und Herren, die unabhängige Landestierschutzbeauftragte Frau Dr. Martin hat dem Tierschutz in Hessen ein gutes Zeugnis ausgestellt. Sie war in der letzten Umweltausschusssitzung anwesend. In der Sitzung wurde dieser Bericht diskutiert, und es gab viele Nachfragen zu diesem Bereich. Aus dem Bericht ist erkennbar, dass Schwarz-Grün eine sehr gute Tierschutzpolitik aufweisen kann. Es ist hier viel umgesetzt worden, und darauf sind wir sehr stolz.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zurufe von der SPD)
Ich werde nicht alles erwähnen können, aber sie geben mir durch Ihren Antrag die Gelegenheit, auf ein paar Dinge hinzuweisen. Es gibt in Hessen eine neue Stiftung Hessischer Tierschutz. Sie unterstützt die Tierheime in Hessen. Eine Entlastung der Tierheime gibt es auch über die Rechtsverordnung zur Kastration von Katzen. Sie gibt den Kommunen endlich die Möglichkeit darauf hinzuwirken, dass Freigängerkatzen registriert, gekennzeichnet und kastriert werden. Das Katzenelend kann damit eingedämmt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im Hochschulgesetz einen neuen Paragrafen aufgenommen, der Alternativen zu Tierversuchen vorschreibt.

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Frau Hammann, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ursula Hammann:

Ich komme zum Schluss. – Wir können durch die Einrichtung der zwei Stiftungsprofessuren für die Erforschung solcher Alternativen sehr viel Gutes bewirken, und die Tierversuchszahlen werden zurückgehen. Ich kann Sie nur auffordern: Wenden Sie sich an die, die zurzeit auf Bundesebene die Verantwortung haben. Was wir in Hessen tun können, das tun wir, denn wir haben ein Herz für den Tierschutz, und wir werden all das umsetzen, was in unseren Möglichkeiten steht. Ich fordere Sie mit Nachdruck auf: gehen Sie diesen Weg, da er sehr Erfolg versprechend ist. Das Bundestierschutzgesetz könnte bessere Regelungen vertragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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