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15.12.2010

Ursula Hammann: Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Naturschutz der Landesregierung bleibt weiter auf einem niedrigen Niveau. Das können wir, nachdem der Gesetzentwurf eingebracht und diskutiert wurde, ganz einwandfrei feststellen. Wir haben heute die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. Leider gab es nicht viele Änderungen, die in eine verbesserte Richtung des Naturschutzes in Hessen hätten hinzeigen können.

Wir haben in der Anhörung durch die vielen guten Stellungnahmen gesehen, dass das Land weit hinter dem zurückgeblieben ist, was es tatsächlich für die Natur, für die Landschaft in Hessen hätte regeln können. Wir wissen zwar auch, dass der Rahmen durch das Bundesnaturschutzgesetz relativ eng gesteckt ist. Aber der Bundesgesetzgeber hat der Landesregierung in einigen Bereichen durchaus einen Freiraum gegeben, in der das Land eigenständige Regularien hätte treffen können.

Trotz des Jahres der Biodiversität – das haben wir im Jahr 2010 – hat die Landesregierung keine weiteren Schritte ergriffen, um einen Rückgang der Arten zu stoppen. Herr Dietz, wenn Sie von der Bewahrung der Schöpfung reden, dann müssen Sie das auch ernst nehmen. Das hätte bedeutet, dass dieses Gesetz, dass von der Landesregierung vorgelegt wurde, mit Ihren Änderungsanträgen begleitet, sehr viel mehr an Naturschutz hätte beinhalten müssen als das, was Sie uns vorgelegt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir bedauern, dass Frau Umweltministerin Puttrich den fatalen Weg Ihrer Vorgänger fortsetzt. Die Landesregierung hätte durchaus diese Chance ergreifen können, die ihr der Bundesgesetzgeber eröffnet hat. Sie haben zwar die Alleen wieder mit aufgenommen als besonders schützenswerte Biotope. Was wir aber vermissen, ist die alte Regelung, die wir schon einmal hatten: Hohlwege, Trockenmauern, Feldgehölze oder auch landschaftsprägende Einzelbäume zu schützen. Das ist offensichtlich nicht gewollt, das haben Sie nicht getan.

Sie haben es auch anders als im Bundesnaturschutzgesetz so geregelt, dass der Vertragsnaturschutz einen absoluten Vorrang eingeräumt bekommen hat. Auch dieser Punkt wurde in der Anhörung massiv kritisiert. Das bedeutet nämlich, dass Naturschutz nach Kassenlage betrieben wird.

Die Reihe des Verweigerns lässt sich fortführen. Exemplarisch möchte ich hierfür die fehlende Wiedereinführung der Verbandsklage nennen, die fehlende Wiedereinführung der Landschaftsrahmenpläne, die fehlende Wiedereinführung der Einvernehmensregelungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft, die es einmal gegeben hat. Da musste sich nämlich die Eingriffsbehörde mit der Naturschutzbehörde verständigen im Hinblick einer einvernehmlichen Regelung. Das gibt es leider nicht mehr. Das haben Sie auch nicht mehr in Ihr Gesetz mit aufgenommen.

Meine Damen und Herren, wir machen Ihnen den Vorwurf, wir hatten im Jahr 2008 einen Antrag im Hessischen Landtag beschieden, der zum Inhalt hatte, dass eine Biodiversitätsstrategie des Landes erarbeitet und vorgelegt wird. Das Land sollte dem Parlament immer wieder einen Bericht darüber abgeben, welche Maßnahmen ergriffen wurden und welche Maßnahmen geplant sind, um die Biodiversität im Lande Hessen zu erhöhen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies fehlt alles. Es gibt weder eine Biodiversitätsstrategie des Landes Hessen, noch gibt es die jährliche Berichterstattung. All das sind Defizite, die wir kritisieren. Das liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie das nicht umgesetzt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss resümieren, die Politik dieser Landesregierung erschöpft sich in bunten Prospekten und öffentlichen Auftritten mit vielen, vielen Lippenbekenntnissen. Wenn man kritisch dahinterschaut, entdeckt man nur laue Luft.

Frau Ministerin Puttrich, es ist zwar gut, dass Sie mit den Naturschutzverbänden reden. Aber nur reden bringt uns im Naturschutz in Hessen keinen Schritt weiter. Sie müssen auch zuhören und das, was Ihnen die Naturschutzverbände sagen, umsetzen.

(Zuruf des Abg. Peter Stephan (CDU))

51 Meine Damen und Herren, leider aber passiert das nicht.

Herr Kollege Stephan, der Naturschutzministerin hätte es sehr gut angestanden, wenn sie sich offensiv für den Schutz der Arten und Lebensräume eingesetzt hätte. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist kein Luxus, sondern Zukunft und Lebensversicherung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor Kurzem konnte ich mir eine Berichterstattung im „Hessischen Rundfunk“ anhören, am 13.10., „Hessenschau Kompakt“. Da war die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Frau Beate Jessel, zu hören. Sie sagte dort: Es wäre notwendig, dass sich das Land – gemeint war Hessen – stärker in der Agrarumweltförderung engagiert. Denn es gibt in Hessen nicht nur den Vogelsberg. Wir haben durchaus noch viele andere wertvolle Lebensräume, die eigentlich nur mit der Landwirtschaft erhalten und gepflegt werden können.

(Zuruf des Abg. Kurt Wiegel (CDU))

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Agrarumweltfördermaßnahmen sind auch für den Naturschutz wichtig. Dort hätte sich das Land Hessen schon in der Vergangenheit massiv engagieren können.

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Frau Kollegin Hammann, ich darf Sie bitten, zum Schluss ihrer Rede zu kommen.

Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Danke, Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss meiner Rede.

Es ist einfach bedauerlich, dass es der Naturschutzministerin nicht gelungen ist, den Naturschutz wirklich ernst zu nehmen und in ein geeignetes Gesetz zu kleiden. Man kann erkennen – auch durch die Reden der beiden Abgeordneten, Herrn Dietz und Herrn Sürmann – dass Ihnen der Naturschutz offensichtlich keine Herzensangelegenheit ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Frau Hammann.