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12.05.2009

Ursula Hammann: Erste Lesung für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aller guten Dinge sind drei. Dies ist unser dritter Versuch, etwas zu verändern, was die Wärmedämmung bei Gebäuden angeht, die auf einer Grundstücksgrenze stehen.

Vor Ihnen liegt der Entwurf unseres Ersten Gesetzes für ein Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz. Sie merken an den Worten „erstes Gesetz“, dass noch mehrere Gesetzentwürfe kommen werden. Da, wo andere erst Konzepte in Auftrag geben müssen, handeln wir, denn wir wissen, was zu tun ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade im Gebäudebestand schlummern unglaublich große Energieeinsparpotenziale, die bisher nicht genutzt wurden. Warum wurden sie nicht genutzt? Weil es in Hessen keine rechtlichen Regelungen gibt, die Eigentümer von Häusern, die auf einer Grundstücksgrenze stehen, in die Lage versetzen, eine nachträgliche Wärmedämmung aufzubringen, wenn es der liebe Nachbar nicht will. Dies ist ein Problem. Wir alle reden über den Klimaschutz. Wir alle reden über Energiesparmaßnahmen. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber aber bisher versagt.

Ich habe es vorhin schon gesagt: Dies ist unser dritter Versuch. Leider ist es in der letzten Legislaturperiode, nicht gelungen, eine Entscheidung herbeizuführen, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, weil die Legislaturperiode vorzeitig zu Ende ging. Wir geben heute einen Gesetzentwurf in die Diskussion. Sie können aus dessen Inhalt erkennen, dass wir sehr wohl auch Anregungen, die vonseiten der CDU gegeben worden sind, in diesen Gesetzentwurf aufgenommen haben, weil sie sinnvoll waren. Jetzt liegt es an Ihnen, Ihren Worten auch einmal Taten folgen zu lassen.

Die Diskussion währt schon sehr lange, über drei Jahre. Wir bekommen unzählige Mails, Anrufe und Briefe, in denen uns Hauseigentümer bitten, aktiv zu werden und endlich etwas zu tun. Hier spielen ja nicht nur ökologische Aspekte, sondern sehr wohl auch materielle Fragen eine Rolle. Wer heutzutage Hauseigentum hat und nachträglich keine Wärmedämmung anbringen kann, der weiß, dass seine Immobilie an Wert verlieren wird. Gerade dieses Problem haben wir in alten Ortskernen, aber auch in alten Reihenhaussiedlungen.

Unser Gesetzentwurf greift dieses Problem auf. Er enthält neben vielen anderen Regelungen eine Duldungspflicht für den Nachbarn, dessen Grundstück an das Haus angrenzt, an dem eine Wärmedämmung angebracht werden soll. Unser Entwurf enthält aber keine Unverhältnismäßigkeiten. Das betone ich noch einmal ausdrücklich. Es gibt Bundesländer, die uns an dem Punkt voraus sind. Auch wir haben natürlich einen Blick über unsere Landesgrenze geworfen und konnten feststellen, dass man in Nachbarländern bereits reagiert und entsprechende gesetzliche Regelungen getroffen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen warten auf eine Entscheidung des Hessischen Landtags, die es ihnen ermöglicht, an ihrem Haus eine Wärmedämmung aufzubringen. Wir reden hier oft über Konjunkturprogramme. Das wäre ein Konjunkturprogramm, das das Land Hessen nicht einen einzigen Euro kostet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wäre ein Konjunkturprogramm, das die Bauwirtschaft und natürlich auch das Handwerk stützen würde. Das heißt, Arbeitsplätze würden gesichert undr sogar geschaffen. Das sollte uns sehr recht sein, denn wir wollen, dass gerade in diesen Bereichen Arbeitsplätze erhalten undr geschaffen werden.

Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Wir haben hier schon Debatten darüber geführt, wie Hessen beim Klimaschutz im Vergleich mit anderen Bundesländern abschneidet: Hessen liegt auf dem beschämenden letzten Platz. Wir haben in Hessen bis jetzt im Klimaschutz nichts Positives vorzuweisen. Es ist zwar sehr löblich, dass sich die Landesregierung jetzt Gedanken darüber macht, wie man Energiekonzepte erarbeiten und vielleicht auch umsetzen kann, aber der Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, bietet Ihnen die Chance, schnell eine Vorschrift umzusetzen, die es den Hauseigentümern ermöglicht, sich klimafreundlich, energiefreundlich und in materieller Hinsicht positiv zu verhalten.

Ich fordere Sie auf, mit uns in die Diskussion einzutreten und unserem Antrag zuzustimmen. Das dürfte Ihnen eigentlich nicht schwerfallen – angesichts dessen, was wir an Vorschlägen, die von Ihnen damals gekommen sind, in den Gesetzentwurf eingearbeitet haben. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Frau Hammann.