Inhalt

03.03.2010
Portraitfoto von Tarek Al-Wazir vor grauem Hintergrund

Tarek Al-Wazir zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat in der angesprochenen EU-Richtlinie gut begonnen, nämlich mit dem Ziel, für Transparenz zu sorgen. Ich glaube, in diesem Ziel sind wir uns alle einig.

Die spannende Frage ist allerdings, ob das, was jetzt vorliegt, am Ende wirklich gut ist. Da sage ich aus Sicht der GRÜNEN: Nein, es ist leider nicht gut. Ich sage ausdrücklich: leider.

Transparenz – lieber Florian Rentsch, das gilt nicht nur für die Öffentlich-Rechtlichen, sondern das gilt auch für die Privaten –, dass man weiß, wer was bezahlt und wer welche Beispiele – – Wir wollen hier keine Produktwerbung machen, aber wenn in Zukunft z. B. jemand in einem „Tatort“ ein Mövenpick-Eis isst, will man wissen, ob das Zufall ist oder nicht.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das ist ausdrücklich ein Hinweis, wo man aus guten Gründen gesagt hat, dass es Regelungsbedarf gibt.

Dazu sage ich ausdrücklich: Es hätte zwei Möglichkeiten gegeben, wie man das regelt und wie man die EU-Richtlinie umsetzt. Man hätte auch ganz einfach sagen können: Produktplatzierungen gegen Geld gibt es in Zukunft nicht mehr. Das wäre eine ordentliche Regelung gewesen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Leider, leider haben sich die 16 Ministerpräsidenten auf etwas anderes verständigt. Sie haben sich auf eine Regelung verständigt – das zu erfahren, dafür war die Anhörung hilfreich –, was nach Ansicht von fast allen, die in diesem Geschäft unterwegs sind, nicht praktikabel ist.

Das ZDF hat in der Anhörung gesagt, dass wir bei Fremdproduktionen mit einem neuen Schilderwald leben müssen, bei dem die eigentlich intendierte Transparenz für den Zuschauer fraglich erscheint. Der Hessische Rundfunk hat gesagt, diese äußerst bürokratische und an der Lebensrealität vorbeigehende Regelung wäre nicht nötig gewesen, da sie vom europäischen Recht nicht vorgeschrieben wird. Der VPRT, der Verband der Privaten, sagt, dass die Regelung unpraktikabel ist und eine aufwendige Kennzeichnung erfordert, deren Transparenzgewinn für die Zuschauer letztlich fraglich ist. Die DEGETO sagt, der Aufwand sei in fast allen Fällen unzumutbar. Bei Fremdproduktionen könnte der einzublendende Hinweis beispielsweise lauten: „Die folgende Sendung könnte Produktplatzierungen beinhalten. Es war der DEGETO Film GmbH nicht zuzumuten, herauszufinden, ob und in welchem Umfang tatsächlich Produktplatzierungen enthalten sind“. Die Frage, welche Erkenntnis der Zuschauer durch den oben genannten Hinweis für sich erlangt, wagt die DEGETO nicht zu beurteilen.

Sie sehen, es wäre besser gewesen, wenn man schlicht gesagt hätte, in Deutschland gibt es – zumindest bei Eigenproduktionen – in Zukunft einfach keine Produktplatzierung mehr. Das wäre eine praktikable Regelung gewesen. Das wäre die bessere Regelung gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich weiß, dass es immer schwierig ist, wenn man regiert.

(Heiterkeit bei der FDP – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

– Ich habe noch erlebt, wie schwierig es ist, zu regieren. Die FDP-Fraktion lernt das gerade. Ich kann mich noch erinnern – das ist vielleicht der Unterschied zwischen uns –, dass wir wussten, dass es eine Herausforderung ist.

(Zuruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn)

– Ich finde es sehr spannend, dass ihr da lacht. – Am Ende ist es immer ein bisschen schwierig, wenn man einen Staatsvertrag auf den Tisch gelegt bekommt, den 16 Ministerpräsidenten vor dem Hintergrund unterschiedlichster Konstellationen ausgehandelt haben.

Lieber Kollege Michael Siebel, ich kann es dir nicht ersparen: Du hast am 8. Dezember 2009 eine sehr kluge Pressemitteilung herausgegeben. Da steht:

Der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft mehr Verwirrung als Klarheit. Er unternimmt den Versuch, ein Regelwerk über Produktplatzierung und Regeln für die Werbung vorzunehmen. Ich wünsche den Landesmedienanstalten und Aufsichtsgremien viel Vergnügen, die fast 40 definierten Ordnungswidrigkeiten zu kontrollieren. Ob es sinnvoll und handhabbar ist, stelle ich in Zweifel.

Das sagte Kollege Siebel am 8. Dezember 2009. Kollege Siebel hatte völlig recht. Deshalb verstehe ich nicht, warum die SPD-Fraktion diesem Vertrag zustimmt. Wir werden ihn ablehnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank.

Kontakt