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29.05.2012
Portraitfoto von Tarek Al-Wazir vor grauem Hintergrund

Tarek Al-Wazir: Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - „Ausbauentscheidung bestätigt – Zukunft des Flughafen Frankfurt gesichert“

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Offensichtlich hat die Intervention des Bundesverkehrsministers Ramsauer den Abg. Dr. Arnold etwas verwirrt. Anders ist dieser Redebeitrag nicht zu erklären.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein Teil des verrückten Aktes, den wir hier gerade erleben. Es ist die abenteuerliche Abschiedsvorstellung eines hessischen Verkehrsministers, der sich hier dafür feiern lassen möchte, dass er etwas unterschrieben hat, was das Gegenteil von Rechtssicherheit bedeutet und die nächsten Klagen geradezu herausfordert. Das ist das Gegenteil von Rechtssicherheit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist geradezu irre; denn Dieter Posch erzählt seit Jahren, dass es ihm nur um Rechtssicherheit geht. Aber jetzt erlässt er einen Verwaltungsakt auf der Grundlage einer Presseerklärung. Herr Dr. Arnold, es müsste Ihnen doch auffallen, dass da etwas nicht stimmt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum machen Sie das? Seit dem 20. April suche ich eine Antwort darauf, und ich habe sie bis heute nicht gefunden.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Warum machen Sie das? Sie haben in diesem Verfahren eine Kette von Fehlern begangen. Im Jahr 2007 haben Sie den ersten großen Fehler gemacht, und zwar aus Sicht der Ausbaubefürworter. Sie haben diesen Fehler gar nicht aus unserer Sicht begangen, sondern aus Sicht der Ausbaubefürworter. Der erste große Fehler, den Sie gemacht haben, war, dass Sie zwar Ja zum Ausbau, aber Nein zum Nachtflugverbot gesagt haben.

Herr Dr. Arnold, lesen Sie einmal das vor, was Alois Rhiel am 18. Dezember 2007 gesagt hat, nach dem Motto: Ein Nachtflugverbot mit 17 Ausnahmen das ist doch orwellscher Neusprech. – Das Bundesverwaltungsgericht hat das genauso gesehen. Nachtflugverbot bedeutet Nachtflugverbot. Es gibt keine 17 Ausnahmen bei etwas, was man als ein Verbot bezeichnet. Das haben wir Ihnen schon damals gesagt. Wir sind leider in allem bestätigt worden, was wir schon immer gesagt haben, nämlich dass Sie sich nicht rechtskonform verhalten haben.

Im Übrigen habe ich nicht gehört, dass der Abg. Dieter Posch rund um den 18. Dezember 2007 oder schon davor laut dagegen protestiert hätte. Im Gegenteil, Sie haben all das mitgetragen, was damals gemacht worden ist und sich jetzt als rechtswidrig herausgestellt hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Sie haben einen zweiten Fehler gemacht: Im Jahr 2009 hat der Verwaltungsgerichtshof erklärt, das, was Alois Rhiel 2007 in dieser Frage gemacht habe, sei nicht korrekt. Sie können ein Nachtflugverbot nicht nur erlassen – das war bestritten worden –, sondern Sie müssen es sogar. – Jetzt kommt der Fehler, den Dieter Posch höchstpersönlich begangen hat; damals hatte er nämlich schon wieder das Amt des Verkehrsministers inne. Er hat gesagt: „Ich lege gegen dieses Urteil Revision ein“, und hat Sie alle gezwungen, diesen Unsinn mit zu vertreten und gegen das eigene Versprechen zu klagen. Das war der zweite große Fehler.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Der dritte große Fehler ist heute passiert: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Landes eindeutig zurückgewiesen. Statt dass Sie jetzt endlich ein ordnungsgemäßes Verfahren einleiten, kommt der abenteuerliche Schnellschuss des heutigen Tages. Statt dass Sie aus all diesen Fehlern endlich einmal lernen, verteidigen Sie sie auch noch und rufen Hurra. Man glaubt wirklich, man ist im falschen Film.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Wir GRÜNE haben am 20. April, nachdem Dieter Posch das sogenannte Planklarstellungsverfahren angekündigt hatte – zu dem der Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts übrigens sagt, so etwas sei ihm nicht bekannt; so viel zum üblichen Vorgehen –, unseren Anwalt sofort gefragt, ob das eigentlich geht. Unser Anwalt, Herr Groth – das sind Gaßner, Groth, Siederer & Coll. –, hat eindeutig erklärt,

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

das dürfe aus Rechtsgründen nicht vor vollständiger Kenntnis der schriftlichen Begründung des vom Bundesverwaltungsgericht am 4. April 2012 verkündeten Urteils erfolgen.

(Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

Herr Müller, er sagt ausdrücklich:

Fällt die zuständige Planfeststellungsbehörde vorher eine verbindliche Entscheidung, geht sie damit ein erhebliches erneutes Anfechtungs- und Aufhebungsrisiko ein und bewirkt das Gegenteil von dem, was sie angeblich erreichen will.

(Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

Sie haben gesagt, das sei ein „bestelltes Gutachten“, und der Gutachter sei ein „Parteisoldat“. Das sind Ihre Worte aus dem letzten Plenum. Ich rate Ihnen: Passen Sie auf. Genau dieser Anwalt hat im Jahr 2000 im Rahmen des Mediationsverfahrens den Auftrag erhalten, die Frage zu prüfen, ob ein absolutes Nachtflugverbot möglich ist. Er hat gesagt, es sei möglich. Sie haben gesagt, es sei nicht möglich. Herr Müller, wer hat am Ende recht behalten? Die Frage können Sie sich selbst beantworten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

Exakt derselbe Gutachter hat im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2008 erklärt, ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren zur Erreichung eines absoluten Nachtflugverbots sei möglich. Dieter Posch hat damals als Abgeordneter gesagt, das sei rechtlich unmöglich. Wer hat am Ende recht behalten, Herr Müller? Sie können sich diese Frage selbst beantworten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt sagt derselbe Anwalt, die Planklarstellung sei hochgefährlich, und Sie behaupten, er habe unrecht. Ich kann mir denken, wie das am Ende ausgehen wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie sagen, „der da“ sei ein Parteisoldat – was immer das in Ihrer Partei heißen mag –, muss ich Ihnen entgegnen: Er ist noch nicht einmal Parteimitglied.

(Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

Sie sagen also, dass auch alle Mitglieder der Fluglärmkommission Parteisoldaten sind. Sie sagen, dass der Landrat Quilling, CDU, und der Stadtrat Paul-Gerhard Weiß, FDP, ebenfalls Parteisoldaten der GRÜNEN sind. Nehmen Sie das, was Sie sagen, eigentlich ernst?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fluglärmkommission im Rhein-Main-Gebiet hat genau vor dem gewarnt, was Dieter Posch heute unterschrieben hat. Herr Ramsauer ist aus Ihrer Sicht jetzt auch ein GRÜNER geworden. Es ist doch abenteuerlich, was Sie sich hier leisten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In einer dpa-Meldung – 11:54 Uhr – können wir heute lesen:

In einem Schreiben hatte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, CSU,

– CSU, Herr Müller –

Hessens Regierung Ende vergangener Woche zu Geduld beim Festsetzen einer Nachtflugregelung gemahnt. … Das Bundesministerium hält es für voreilig, Konsequenzen aus dem Flughafen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu ziehen, bevor die schriftliche Begründung vorliegt.

Aber offensichtlich ist der Bundesverkehrsminister von der CSU ein Parteisoldat der GRÜNEN. Bitte sehr.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Reinhard Kahl (SPD) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Dann lese ich auf hr-online, dass ein Ministeriumssprecher gesagt hat:

„In dem Schreiben weist der Bundesverkehrsminister die Hessische Landesregierung darauf hin, dass es doch sinnvoll wäre, die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig abzuwarten und sie in dem Verfahren zu berücksichtigen“, sagte ein Sprecher von Ramsauer am Dienstag zu hr-online. Sonst laufe man Gefahr, dass sich Dinge ergeben, die man noch nachbessern muss.

„Der Bund will nichts an sich ziehen. Es ist Sache des Landes, die Vorgaben des Gerichts umzusetzen.“ Inhaltlich bleibe man aber bei dieser „ersten Einschätzung“.

Da stellt sich der Verkehrsminister heute hier hin und sagt, das, was er macht, habe das Einverständnis der Bundesregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist doch eine abenteuerliche Vorgehensweise.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr Schwan kommentiert in der FAZ am heutigen Tage – offensichtlich sind das bei der FAZ auch alles Parteisoldaten der GRÜNEN –:

Es ist keine besonders gewagte Prognose, dass Posch, obwohl er nun sein Vorhaben präsentieren darf, der geplante Schlussstrich nicht gelingen wird. Juristisch ist eine Planklarstellung, die nicht einmal die Urteilsgründe abwartet, ein gewagtes Unterfangen.

Dazu sage ich: Das ist noch vorsichtig ausgedrückt, wenn man das ein gewagtes Unterfangen nennt. Ich zitiere noch einmal: Herr Posch, wenn Sie jetzt in Ihrer Regierungserklärung mit § 48 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz kommen, dann ist das nun wirklich der Gipfel der abenteuerlichen Verfahrensweise, also zu sagen: Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes. Wissen Sie noch, wie Sie uns beschimpft haben, als wir gesagt haben, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist?

(Heiterkeit des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Wissen Sie, was Ihnen da aufgefallen ist? Sie haben damals auf dem Kopf gestanden und mit den Ohren gewackelt. Jetzt kommen Sie und machen das Verfahren mit § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz: Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes. Es ist wirklich abenteuerlich, was man in diesem Land erlebt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Wir stimmen gleich über einen Antrag meiner Fraktion ab, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, das Schreiben des Bundesverkehrsministeriums dem Landtag zur Kenntnis zu geben. Denn wenn der Verkehrsminister sich in der Regierungserklärung hinstellt und sagt: „Das ist alles mit Einverständnis des Bundes geschehen“ und man gleichzeitig sieht, dass das Einverständnis offensichtlich nicht so aussieht, wie es der Verkehrsminister erzählt, dann dürften Sie eigentlich kein Problem damit haben, gleich unserem Antrag zuzustimmen und dieses Schreiben, von dem ich ausgehe, dass auch Sie es nicht kennen, einmal zur Kenntnis zu bekommen, damit man sich eine eigene Meinung bilden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Deswegen zurück zu meiner Ausgangsfrage, die mich seit dem 20. April umtreibt: Warum machen Sie das eigentlich? Erster Punkt. Ich glaube, dass Sie das Thema loswerden wollen, weil Sie gemerkt haben, dass Ihnen in der Rhein-Main-Region und übrigens in Hessen insgesamt angesichts Ihrer widersprüchlichen Verhaltensweise der letzten Jahre in dieser Frage niemand mehr irgendetwas glaubt. Deswegen hoffen Sie, das alles wegdrücken zu können. Ich sage Ihnen: Wenn man dann erneut, weil man das Thema wegdrücken will, sich in die Gefahr begibt, rechtswidrig zu handeln, wird man am Ende das Gegenteil erreichen. Aber das ist nicht mein Problem. Das ist Ihr Problem.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Zweitens. Sie schreiben damit auch die Zahl 133 fest. Ich glaube, das ist unter dem Strich mit einer der Hauptbeweggründe, warum Sie das tun. Die 133 Flüge im Durchschnitt zwischen 22 und 23 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr werden jetzt festgeschrieben. Das finde ich doch spannend; denn weder in der Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts noch im Urteilstenor sind die Punkte enthalten, die in der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts durchaus eine Rolle gespielt haben.

Erstens. Der Vorsitzende Richter hat in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich gesagt, dass es aus seiner Sicht um ein An- und Abschwellen geht, dass man also um 5:00 Uhr und zwischen 5:00 und 5:10 Uhr nicht genauso viel Krach haben darf wie zwischen 5:50 und 6:00 Uhr. Es geht also um ein langsames Weniger und ein langsames Mehr in den Randstunden der Nacht. Dazu sagen Sie jetzt einfach gar nichts. Sie schreiben nur die Zahl 133 fest.

Herr Posch, das, was Sie hier unterschrieben haben, erlaubt theoretisch, dass man, sagen wir, zwischen 5:00 und 5:30 Uhr 50 Landungen hat und zwischen 5:30 und 6:00 Uhr keine mehr. Dann ist die Region aber wach. Das ist genau der Punkt. Das, was hier möglich ist, ist genau das Gegenteil von An- und Abschwellen. Ich glaube, Sie wollen ganz ausdrücklich, dass es dieses ordnungsgemäße Verfahren nicht gibt, weil Sie Angst davor haben, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Verfahren ihre Rechte durchsetzen und mehr Schutz bekommen, als Sie ihnen geben wollen. Das ist einer der Gründe.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Zweiter Grund. In der mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende Richter ausdrücklich gesagt, man soll und darf die Nacht nicht zum Tag machen. Wenn man aber durchschnittlich 133 Flüge hat, dann kann das theoretisch bedeuten, dass man im Sommerflugplan 200 in dieser Zeit macht und im Winterflugplan 50. Dann wäre die Nacht aber der Tag. Genau daran wollen Sie nicht gehen. Sie wollen keine zusätzlichen Grenzen einführen. Deswegen machen Sie das jetzt so, wie Sie das machen. Das heißt, es geht Ihnen nicht um den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner – überhaupt nicht. Denn der Status quo ist momentan keine geplanten Flüge zwischen 23 und 5 Uhr. Von den 133 in den Nachtrandstunden sind wir auch noch weit weg. Im Gegenteil, es geht Ihnen darum, diese 133 im Durchschnitt zu sichern. Das ist das Gegenteil von zusätzlichem Schutz für die Anwohnerinnen und Anwohner.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich finde es geradezu abenteuerlich, dass Sie jetzt anfangen, mit Dubai, Abu Dhabi, Istanbul und, ich glaube, Sie haben noch Doha genannt, zu argumentieren. Wir haben uns hier zehn Jahre lang angehört, dass die neue Landebahn Hunderttausende zusätzliche Arbeitsplätze bringen soll. Jetzt ist sie da. Dann stellt sich der Verkehrsminister hier hin und sagt: „Es sind Tausende Arbeitsplätze in Gefahr.“ Fällt Ihnen da nicht auf, dass an Ihrer Argumentation irgendetwas nicht stimmen kann?

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ich glaube, das Grundproblem ist – das haben Sie bis heute nicht verstanden –: Wir sind hier in der Mitte eines dicht besiedelten Ballungsraums. Herr Greilich, wir sind nicht in der Wüste in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

(Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Wir sind hier in der Mitte eines dicht besiedelten Ballungsraums.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Wenn es dann das erklärte Ziel von Fraport ist – das ist die interne Zeitung von denen –, „Auf dem Weg zu Europas Nummer eins“, dann sage ich Ihnen: Das geht im dicht besiedelten Ballungsraum nicht. Wenn Sie das anstreben, wird es immer diese Konflikte geben. Sie werden immer genau die Probleme haben, die wir jetzt hier erleben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich sage Ihnen an dem Punkt ausdrücklich, was jetzt nötig wäre. Es wäre nötig eine qualifizierte und unabhängige Prüfung aller Vorschläge zur Reduzierung des Fluglärms, insbesondere in der gesamten Nacht, also auch in den Nachtrandstunden. Es wäre nötig – der Ministerpräsident hat schließlich versprochen, es soll in der Region leiser werden; da soll er mir erklären, wie das bei einer geplanten Steigerung von knapp 500.000 auf 700.000 Flüge im Jahr gehen soll –, dass wir genau über diese Frage einmal Szenarien entwickeln: Was ist dieser Region eigentlich insgesamt zumutbar? – Dazu sage ich ausdrücklich: Ja, wir brauchen Obergrenzen für Fluglärm, und ja, wir brauchen auch Obergrenzen für Flugbewegungen. Sonst werden Sie diese Region niemals befrieden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Es wäre nötig eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung von Flugrouten und Anflugverfahren. Es wäre nötig eine kontinuierliche Begleitung und Information der Öffentlichkeit. Es wäre nötig eine größtmögliche Transparenz über rechtliche Grundlagen, Gutachten, Verfahren und Zugang. Nur so können wir langfristig das Vertrauen, das Sie in den letzten Jahren zerstört haben, wiederherstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Sie heute gemacht haben, das, was Herr Posch heute gemacht hat, und das, was die Koalitionsfraktionen beklatschen, ist das Gegenteil von dem, was nötigt ist. Denn es ist das Gegenteil von nachvollziehbar, das Gegenteil von transparent. Es ist einfach nur der alte Fehler weitergetragen worden. Das wird auf die Dauer nicht funktionieren.

Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Der Fehler ist heute passiert. Wir werden dieses Thema weiter auf der Tagesordnung haben;

(Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

denn ich fürchte, dass die Fluggesellschaften, die Lufthansa, die Kommunen jetzt genau das machen, was der Schritt von Dieter Posch geradezu herausfordert, nämlich die nächste Runde im Rechtsstreit einzuläuten, Herr Müller. Das ist genau das Gegenteil von Rechtssicherheit und das ist am Ende auch das Gegenteil von Vertrauen in der Region. – Schade, dass wir diesen Tag heute erleben mussten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Danke sehr, Herr Al-Wazir.

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