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14.12.2010
Portraitfoto von Tarek Al-Wazir vor grauem Hintergrund

Tarek Al-Wazir: Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Pressegesetzes

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal alles mitgebracht, was hinsichtlich der Frage der Transparenz und der Veröffentlichungspflichten beim Hessischen Pressegesetz in den letzten sieben Jahren angefallen ist.

Herr Kollege Wilken, ich möchte Ihnen sagen: Es stimmt, es steht in dem Gesetzentwurf nicht alles, was man sich wünschen könnte. Aber wir sind zumindest an einem Punkt, nämlich hinsichtlich der Frage der Transparenz und der Veröffentlichungspflicht, weiter, als wir es vor sechs Jahren waren.

Zur Erinnerung: In dem Regierungsprogramm der CDU aus dem Jahr 2003 – das Stichwort dazu lautet: Alleinregierung – stand schon, dass es eine Veröffentlichung der Inhaber- und der Beteiligungsverhältnisse geben solle, und zwar hinsichtlich der Unternehmen, der Organisationen und der Parteien. Dementsprechend gab es einen Entwurf der Landesregierung. Der Referentenentwurf, der da in der Debatte war, war noch in Ordnung.

Nachher kam es wundersamerweise zu einer Intervention, die dazu geführt hat, dass die CDU und die FDP gesagt haben, sie wollten nicht, dass dort Unternehmen genannt würden. Außerdem wollten sie auch nicht mehr, dass Organisationen genannt würden. Das Einzige, was sie noch interessiert hat, waren die Parteien.

Herr Kollege Bauer, ich bedauere es deshalb ein wenig, dass Sie vor allem von der SPD und der „Frankfurter Rundschau“ geredet haben. Denn da weiß es jeder. Da gilt die Veröffentlichungspflicht übrigens schon.

Mich interessiert eher die Frage, wem denn die anderen Zeitungen gehören und welche Verpflichtungen und wirtschaftlichen Interessen es dort gibt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Insofern ist das, was wir vorliegen haben, übrigens fast wortgleich mit dem, was der Referentenentwurf im Innenministerium vom 8. April 2004 schon einmal vorgeschlagen hatte. Ich stelle fest – vielleicht liegt es daran, dass Volker Hoff nicht mehr intervenieren kann –, dass CDU und die FDP gemeinsam nicht nur für mehr Transparenz bei der Frage sorgen wollen, welche Parteien beteiligt sind, sondern auch bei der Frage, welche Unternehmen, Einzelpersonen, Organisationen, also quasi wem die Zeitungen gehören.

Ich finde es gut, dass FDP und CDU nach fast fünf Jahren selbst zu dieser Einsicht gekommen sind. Ich stelle fest, dass die FDP im März 2004 noch per Dringlichem Antrag verbieten wollte, dass überhaupt Parteien Beteiligungen an Verlagen haben. Ihnen ist wohl später aufgefallen, dass auch die FDP einen Verlag besitzt, nämlich den Universum Verlag

(Leif Blum (FDP): Besaß!)

– oder besaß. Inzwischen habt ihr ihn nach bestimmter Beratung vielleicht abgestoßen.

Ich sage ausdrücklich: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren auf eurer Seite, als es um die Frage ging – Stichwort: Beteiligung an FFH –, ob man in die Eigentumsrechte per Gesetz eingreifen darf. Es war ausdrücklich falsch, was passiert ist. Aber bei der Frage der Veröffentlichungspflicht, dass man sagen muss, wem das gehört, wer wo beteiligt ist, verstehen wir nicht, warum ihr das ausgerechnet jetzt, wenn CDU und FDP einmal für wirkliche Transparenz sind – Stichwort: 5 Prozent – wieder auf 20 Prozent hochziehen wollt.

Deswegen bin ich froh, dass wir wenigstens in diesem Punkt der Transparenz und Veröffentlichungspflicht eine Regelung bekommen werden, mit der klar ist, dass nicht nur Parteien, sondern alle Beteiligungen auf den Tisch müssen.

Herr Kollege Bauer, mich interessierte immer schon, wer eigentlich hinter dem klugen Kopf steckt, den Sie angesprochen haben. Ich nehme an, die SPD wird es nicht sein. Aber das wird eine spannende Erfahrung sein, wenn dieses Gesetz in Kraft ist, wem das eigentlich gehört.

In diesem Sinn sage ich für meine Fraktion: Wir werden den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ablehnen, und wir werden am Ende dem Gesetz zustimmen. Alles das, was nicht in diesem Gesetz steht, können wir noch bei der nächsten Evaluation des Hessischen Pressegesetzes hineinschreiben. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Al-Wazir.

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