Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD nicht zustimmen,
(Zuruf von der CDU)
sondern uns der Stimme enthalten. Ich will das begründen.
(Zuruf von der CDU)
– Herr Kollege Bellino, manchmal ist eine „kraftvolle“ Enthaltung besser als ein ritualisiertes Nein.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)
– Ach, Sie waren es ausnahmsweise gar nicht. Es hat aber nicht den Falschen getroffen. – Die SPD hat ein Problem erkannt und darauf eine – so sage ich es einmal – analoge Antwort in einem digitalen Zeitalter gegeben. Sie hat sich nämlich die bestehenden Gremien vor Augen geführt und gesagt, dass man von dem einen bestehenden Gremium, dem Hessischen Rundfunk, etwas an das andere bestehende Gremium, die Landesmedienanstalt, umverteilen soll. Sie hat dabei in den „alten“ Kategorien gedacht: Das, was es schon gibt, soll ein bisschen gestärkt und ausgebaut werden. Ich glaube, dass das am Ende nicht funktionieren wird.
Ich sage ausdrücklich: Die in dem ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene Idee, der Landesmedienanstalt die gesamten 2-Prozent-Mittel zu geben, war falsch; denn der Hessische Rundfunk macht mit diesen Mitteln zum Teil sehr Sinnvolles: Die Filmförderung und das Sinfonieorchester sind schon erwähnt worden. Herr Greilich, dabei möchte ich allerdings hinzufügen, dass nicht jede Veranstaltung des Hessischen Rundfunks auf dem Hessentag kulturell so hochwertig ist, dass sie aus den 2-Prozent-Mitteln finanziert werden müsste.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Helene Fischer und Heino!)
– „Helene Fischer und Heino!“ haben Sie, Herr Vorsitzender des Fernsehausschusses des Rundfunkrats. jetzt gerufen. Ich glaube, dass wir eigentlich woandershin müssen. Wir müssen, wenn von Jugendmedienkompetenz die Rede ist, eigentlich an die Schulen gehen. Aber auch da bitte ich darum, nicht reflexartig zu den Mitteln zu greifen, die einem spontan einfallen, nach dem Motto: Wir reden über Entlastungsstunden für einen Lehrer, der dann 30 Jahre dafür zuständig ist, oder wir reden über ein Unterrichtsfach. – Das ist die übliche Antwort. Das kann es aber nicht sein.
(Beifall des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Ich glaube, dass wir, wenn wir uns langfristig mit dieser Sache auseinandersetzen wollen, erstens feststellen müssen, dass sich bei den Medien die Entwicklung so beschleunigt hat, dass man an bestimmten Punkten eigentlich nur noch hinterherhinkt. Das ist so; das ist nur bis zu einem bestimmten Punkt lösbar.
Zweitens werden wir es, was Kinder und Jugendliche angeht, immer mit einem Lernprozess zu tun haben. Man muss auch Fehler machen dürfen. Wenn man in der Kindheit und in der Jugend keine Fehler macht, kann man auch nicht erwachsen werden.
Drittens müssen wir uns auch über die Frage Gedanken machen, wie wir dafür sorgen können, dass die Kinder und die Jugendlichen so viele Hilfestellungen bekommen, dass sie vor den wirklich schlimmen Fehlern bewahrt werden, und wie wir dafür sorgen können, dass sie, wenn sie wirklich einen Fehler gemacht haben, Hilfe erhalten. Ich glaube, dass wir, wenn wir ganz ehrlich sind, zugeben müssen, dass wir da noch nicht viel erreicht haben.
Da der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in dieser Hinsicht nicht viel weiterhelfen würde, stimmen wir ihm nicht zu. Da wir aber den Stein der Weisen selbst noch nicht gefunden haben, lehnen wir ihn auch nicht ab. Deswegen ist die kraftvolle Enthaltung in dem Punkt auch inhaltlich begründet. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)