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02.04.2014

Sigrid Erfurth: Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs kommt den Fraktionen eine ganz besondere Rolle zu. Die Fraktionen schlagen nämlich die Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die Fraktionen müssen dabei dafür Sorge tragen, dass die von ihnen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten wählbar sind. Sie müssen im Sinne der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften wählbar sein.

Wählbar im Sinne dieser Vorschriften heißt, dass die vorgeschlagenen Personen in den Landtag wählbar sein müssen. Sie müssen also die gleichen Wählbarkeitsvoraussetzungen wie all die Menschen mitbringen, die für den Hessischen Landtag kandidieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die Voraussetzungen sind – ich möchte sie daran erinnern –: Man muss mindestens 21 Jahre alt sein, und man muss mindestens seit einem Jahr seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt in Hessen haben. – Das sind die Voraussetzungen für die Wählbarkeit zum Hessischen Landtag.

Auch das ist eigentlich unstreitig: Der dauernde Aufenthalt ist nur ein Hilfskriterium. Der dauernde Aufenthalt hat nur dann eine Hilfsfunktion, wenn eine Person überhaupt keinen Wohnsitz hat. Wenn eine Person einen Wohnsitz hat, dann gilt der als das vorgreifliche Kriterium. Ich glaube, das ist klar geregelt. Also ist zu fragen: Wo befindet sich der Wohnsitz der vorgeschlagenen Person?

(Zuruf)

Ich sagte es bereits: Die Hessische Verfassung weist den vorschlagenden Fraktionen eine hohe Verantwortung zu, dafür zu sorgen, dass die von ihnen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten diese Voraussetzungen auch erfüllen. Beim Alter geht das am einfachsten. Zweitens geht es um den Wohnsitz.

Es gibt kein Prüfungsrecht des Landtagspräsidenten oder des Parlaments. Auch das haben wir im Laufe des Verfahrens herausgearbeitet.

Ich meine, auch der Wohnsitz ist ein relativ überprüfbares Kriterium. Wenn jemand als Wohnsitz eine Kommune angibt, die nicht in Hessen liegt, dann können wir doch zunächst einmal davon ausgehen, dass das Kriterium der Wählbarkeit nicht erfüllt ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Damit hat der vorgeschlagene Kandidat oder die vorgeschlagene Kandidatin ein Kriterium erkennbar nicht erfüllt. Mein ehemaliger Kollege Dr. Jürgens würde sagen: Es ist mit den Händen zu greifen, dass das Kriterium nicht erfüllt ist, dass der Wohnsitz in Hessen liegt. – Deshalb war es auch wichtig und richtig, während der letzte Parlamentssitzungsrunde zu sagen: Da gibt es einen erkennbaren offenkundigen Fehler, überprüft das bitte einmal.

Deshalb hat die Verschiebung der Wahlen dem Ziel gedient, eine verfassungsgemäße und zutreffende Liste aufzustellen. Es sollte alles darangesetzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, die rechtlich richtigen Listen vorzulegen. Wir alle wissen doch, wie wichtig der Staatsgerichtshof ist, und wir alle wollen doch dieses verfassungsmäßige Organ Hessens nicht beschädigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Daher war es richtig und wichtig zu sagen: Hier ist ein offenkundiger Fehler; da ist ein Wohnsitz eingetragen, der offenkundig nicht in Hessen liegt. Für jeden, der des Lesens kundig ist, war erkennbar, dass eine nicht wählbare Person vorgeschlagen ist.

Inzwischen ist offenbar auch bei der SPD angekommen, dass das so nicht geht, und die Kolleginnen und Kollegen von der SPD haben jetzt eine Adressänderung angemeldet. Aber damit wird es ja nicht besser.

(Zuruf des Abg. Manfred Pentz (CDU))

Nach dieser Vorgeschichte bleiben erhebliche Zweifel, ob die Wählbarkeit des infrage stehenden Kandidaten gegeben ist und, um es mit anderen Worten und ganz einfach zu sagen, die Liste, die Sie vorgelegt haben, auch nicht wählbare Kandidaten enthält. Sie haben als vorschlagende Fraktion nur die Möglichkeit, eine verfassungsmäßig korrekte Liste zu erstellen. Die Verantwortung liegt nur bei Ihnen, und die sollten Sie auch wahrnehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zurufe von der SPD)

Vizepräsident Frank Lortz:

Frau Kollegin Erfurth, auch Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Sigrid Erfurth:

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann Sie daher nur bitten, aus Respekt vor dem Staatsgerichtshof dafür zu sorgen, dass zur Abstimmung eine rechtlich einwandfreie Liste vorliegt. Das können Sie erreichen, indem Sie den infrage stehenden Kandidaten streichen. Das wäre aus unserer Sicht der sauberste Weg für eine verfassungskonforme Liste. Nutzen Sie diese Chance.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank.