Inhalt

18.11.2009

Sigrid Erfurth: Haushaltsplan Finanzministerium, Finanzverwaltung und Finanzausgleichsänderungsgesetz

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Herrn Kollegen Noll eben sehr gespannt zugehört, weil ich mir eine Antwort auf den Spagat oder das Anforderungsdreieck, welches es gibt, erwartet hätte. Ich habe aber nichts dazu gehört, wie wir öffentliche Ein- und Ausgaben zusammenbringen und wie wir das alles im Hinblick auf die Schuldenbremse, der wir ab dem Jahr 2020 auch in Hessen unterliegen werden, vereinbaren. Herr Noll, ich habe darauf überhaupt keine Antwort gehört. – Sie haben gesagt, wir müssten die Ausgaben verändern und wahrscheinlich auch die Einnahmen. Ich bin sehr gespannt, wie Sie an dem Punkt weiterarbeiten. Dazu habe ich von Ihnen jetzt nichts gehört.

Wir haben immer wieder vorgehalten bekommen, grüne Haushaltsanträge kosteten nur Geld, seien nicht finanzierbar, und die GRÜNEN würden überhaupt nichts dazu beitragen, dass man den Haushalt konsolidiere.

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

– Ich höre hier Zustimmung. Sie haben gesagt, es sei genauso.

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf den Haushaltsantrag 18/1533 richten. Dort haben wir nämlich beantragt, die Kreditaufnahme um 53,5 Millionen Euro zu reduzieren. Das wäre nämlich genau das Ergebnis, wenn Sie der Logik unserer Anträge folgen würden, die Kreditaufnahme in Hessen um mehr als 50 Millionen Euro zu reduzieren, und dies alles mit Maßnahmen, die auf hessischer Ebene umzusetzen sind.

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

– Genau, das sind alles Maßnahmen, die wir auf hessischer Ebene umsetzen können. Herr Dr. Arnold, da komme ich noch dazu. Das sind alles Maßnahmen, die wir auf hessischer Ebene umsetzen können, ohne wünschbare Änderungen auf der Bundesebene. Und wir wollen das ökologische Instrument des Wassercents einführen, weil wir denken, dass dies Investitionen in die richtige Richtung sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur traurigen Wahrheit der hessischen Schulden haben wir heute Morgen in der Generaldebatte schon sehr viel gehört. Ich möchte mich daher mit einem anderen wichtigen Thema des Haushalts beschäftigen, nämlich mit dem Zielsystem.

Wir haben den doppischen Haushalt, und der doppische Haushalt soll sich auch dadurch auszeichnen, dass wir durch Ziele führen. Diese Ziele sind in den Haushaltsplänen festgelegt, und die Ober- und Fachziele muss man einer sehr gründlichen Betrachtung unterziehen. Wir haben sie dieser Betrachtung unterzogen und gefragt, wie wir Finanzpolitik generationengerecht und nachhaltig umsetzen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher schlagen wir Ihnen vor, dass wir das Oberziel zunächst einmal mit dem politischen Willen hinterlegen, die Finanzierung der heutigen Ausgaben nicht zulasten der künftigen Generationen zu gestalten. Das sagt sich erst einmal ziemlich einfach, dennoch hat es in der Vergangenheit praktisch bisher nie geklappt. Nahezu alle Länder haben in der Vergangenheit mehr verbraucht, als finanzielle Ressourcen in den Haushalten zur Verfügung standen. Mit anderen Worten: Wir haben immer auf Kosten der nachfolgenden Generationen gelebt. Das müssen wir endlich umdrehen, und das sollte auch im Oberziel des Finanzministeriums verankert werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Fachziel 1 wollen wir festgehalten wissen, dass auch die Haushalts- und Finanzpolitik auf das Jahr 2020 hinarbeitet, um sich dann auf die verfassungsmäßigen Bestimmungen vorbereiten zu können. Das ist, wie wir finden, eigentlich selbstverständlich. Aber dieses Ziel und auch diese Jahreszahl sucht man bisher in den Fachzielen vergeblich.

Wir wollen im Fachziel 3 einen wichtigen Punkt neu verankert wissen. Wir wollen nämlich die Landesregierung verpflichten, sich innerhalb dieser Legislaturperiode um die Umgestaltung des Länderfinanzausgleichs zu kümmern. Daran wollen wir deutlich machen, dass Ziele auch durchführbar und messbar sein müssen. Wir wollen nämlich am Ende dieser Legislaturperiode wissen: Hat es mit der Umgestaltung des Länderfinanzausgleichs geklappt? Woran hat es gehakt? Und was sind möglicherweise Dinge, die noch anders bearbeitet werden müssen? Hier lautet unser Auftrag: vom Jammern zum Handeln.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sagen Ihnen deutlich: Es gibt beim Länderfinanzausgleich Handlungsbedarf. Wir wollen die Umsetzung des Solidarprinzips für Geber- und Nehmerländer. Wir wollen, dass am Ende des Ausgleichs die Finanzkraftreihenfolge bewahrt wird, unter Einschluss der Sonderbundesergänzungszuweisungen, und wir wollen für die Länder Anreize schaffen, sich um eigene Einnahmen zu bemühen. All das wollen wir. Wir wollen aber auch, dass es angegangen wird und dass es spätestens innerhalb dieser Legislaturperiode zu Ende geführt wird. An diesem Punkt prüfbar, setzt auch unser Fachziel 6 an. Wir wollen, dass der – –

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Frau Kollegin Erfurth, ich weise Sie freundlich darauf hin, dass die für die Fraktion vereinbarte Redezeit bereits abgelaufen ist.

Sigrid Erfurth:

Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin, ich wollte nur den Satz zu Ende sagen. – Wir wollen, dass die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs auch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird und dass wir dann für die Kommunen einen tragfähigen Ausgleich haben. Ich hoffe, Sie stimmen diesem Antrag zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Frau Erfurth.