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15.07.2014

Sigrid Erfurth: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst zum Salto-mortale-Gesetz der FDP, mit dem die FDP nun wieder an ihrem Ruf arbeitet, Steuersenkungspartei zu werden. Bisher haben wir die Erfahrung gemacht, dass wenn die FDP in Regierungsverantwortung kommt, es wieder anders aussieht. Ich erinnere mich gern an die Mehrwertsteuer: Seit 1968 ist die Mehrwertsteuer sieben Mal erhöht worden, fünf Mal war die FDP dabei. – Darunter leiden Sie wohl noch immer. Damit ist aus meiner Sicht alles zur Ernsthaftigkeit des Gesetzentwurfs der FDP gesagt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Zum Gesetzentwurf der Koalition. Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Grunderwerbsteuer ist ein wesentlicher Baustein unseres Konsolidierungskonzepts für den Haushalt dieses und der nächsten Jahre. Wir setzen damit unseren Verfassungsauftrag aus der Hessischen Verfassung um. Wir nehmen die Verantwortung für Einnahmen und für Ausgaben ernst, und wir sind verpflichtet, auch für Einnahmen zu sorgen. Herr Kollege Schork hat es gesagt: 60 Millionen € noch in diesem Jahr, wovon die Kommunen über die Spitzabrechnung knapp 10 Millionen € erhalten, im nächstem Jahr werden es dann rund 155 Millionen € werden.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

– Herr Kollege Schmitt, Sie können gern noch einmal nach vorn kommen, wenn Sie denn möchten. – Ich sage, es ist ein guter Gesetzentwurf. Damit nehmen wir unsere Verantwortung wahr. Ich denke, dass wir damit auf der guten und sicheren Seite sind, den Haushalt wieder in ein sicheres Fahrwasser zu bringen. Ich biete Ihnen an, einzusteigen, damit wir in Hessen in ein gutes Fahrwasser gelangen und den Konsolidierungskurs für den Haushalt fortsetzen können. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)