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25.11.2015

Sigrid Erfurth: Einzelplan 06, Einzelplan 17, Einzelplan 18

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, Sie müssten sich vielleicht einmal entscheiden, ob Sie diesen Haushalt als „Makulatur“ bezeichnen, oder ob Sie möglichst aktuelle Entwicklungen eingebunden wissen wollen. Bei der Einbringung hat der Finanzminister sehr klar gesagt – und wir haben das auch im Haushaltsausschuss mehrfach diskutiert –, dass wir den Haushalt mit validen Daten einbringen,
(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
und dass wir dann – wenn die Zahlen validiert werden, wenn wir wissen, was von der Bundesebene auf uns zukommt – die entsprechenden Zahlen noch dazugeben. Genau in diesem Stadium befinden wir uns jetzt.
(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
– Die Zahlen sind durchaus da. Man müsste sich nur einmal darum kümmern, sie zusammenzubringen. Ich will versuchen, das jetzt hier noch ein bisschen klarer zu machen.
Gestern haben wir in der Generaldebatte sehr ausführlich die Herausforderungen beschrieben, vor denen Bund, Länder und Kommunen stehen, und welche große Rolle sie auch für uns alle spielen. Jetzt will ich versuchen, das Zahlenmaterial, das dem zugrunde liegt, hier ein bisschen zu beschreiben: was das für den Landeshaushalt heißt.
Der „Aktionsplan Integration und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ hat durchaus Zustimmung gefunden, auch über die Fraktionen hinweg. Er erfordert es, dass wir zusätzliche Mittel mobilisieren müssen. Das ist uns allen klar.
Bisher sind für den Bereich Flüchtlinge im Haushaltsentwurf 628 Millionen Euro vorgesehen. Das ist eine beachtliche Zahl und schon viermal so viel, wie wir vor zwei Jahren im Haushalt hatten. Wir alle haben es uns zu Beginn dieses Jahres nicht vorstellen können, dass wir bei der Einbringung dieses Haushalts 628 Millionen Euro für den Bereich Flüchtlinge im Haushalt haben werden. Dennoch merken wir: Das reicht nicht.
Im Aktionsplan, von dem schon die Rede war, haben wir einen weiteren Handlungsbedarf von rund 500 Millionen Euro beziffert – rund 500 Millionen Euro, die zusätzlich obendrauf kommen müssen und die auch durch Haushaltsanträge zur dritten Lesung hinterlegt werden. Auch das haben wir im Ausschuss besprochen, und da gab es von den Kollegen der SPD durchaus die Zusage, dass wir darüber sachlich reden werden, um zu prüfen, wie dieser Handlungsbedarf ausfinanziert werden kann.
Dann fragen Sie immer: Woher kommt das Geld? – Ja, auch der Kollege Schork hat versucht, es Ihnen zu erklären. Das kommt zum Teil aus den Bundesmitteln, zu einem Großteil. 300 Millionen Euro kommen über den Bund auf die Länder zu, zum Teil über die Umsatzsteuerpunkte und zum Teil auf anderen Wegen. Aber wir werden auch Rücklagenentnahmen tätigen müssen, auch das ist klar. Außerdem werden wir die Neuverschuldung, die der Haushalt jetzt schon beinhaltet, ein bisschen anheben müssen. Im vorliegenden Haushaltsentwurf haben wir jetzt eine geplante Neuverschuldung von 588 Millionen Euro. Wir werden diesen Betrag anheben müssen, aber so, dass wir unter der zulässigen Grenze bleiben. Sie wissen, die zulässige Grenze für die Neuverschuldung sind 633 Millionen Euro. Die wollen wir einhalten, das ist unser fester Wille. Nach jetzigem Stand der Dinge sind wir fest entschlossen, die Schuldenbremse einzuhalten.
Herr van Ooyen, das ist nicht der Diskurs, den Sie aufmachen – als gingen Menschenrechte vor Schuldenbremse. Das ist nicht so. In der Tat setzen wir Schwerpunkte und schaffen es trotzdem, die Schuldenbremse, den Abbaupfad einzuhalten. Wir sind auf einem sehr guten Weg und probieren es ernsthaft, die Schuldenbremse einzuhalten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Natürlich hilft es uns dabei, dass die Steuereinnahmen steigen – ohne Frage, Herr Kollege Schmitt, das ist so. Es ist auch gut, dass wir noch Geld in der Rücklage haben, um den Mehrbedarf für die Flüchtlinge damit abzufedern.
(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))
– Genau, Herr Kollege Boddenberg, wir haben darauf hingearbeitet, dass wir diesen Puffer haben.
Obwohl wir im Haushalt viele neue finanzielle Herausforderungen zu bewältigen haben,
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
arbeiten wir darauf hin, die Neuverschuldungsgrenze einzuhalten. Auch das wird die niedrigste Neuverschuldung seit zehn Jahren sein, nämlich seit dem Jahr 2006. Trotzdem schaffen wir es, politische Schwerpunkte für Zukunftsinvestitionen zu setzen. Ich erinnere an den Sozialbereich und nenne beispielhaft das Sozialbudget. Die dort genannten Bereiche werden über eine feste, verbindliche Finanzierung für die Legislaturperiode abgesichert.
Wir schichten um in Bildung, Betreuung, in die Energiewende, für den Klimaschutz und die Umwelt. In Anbetracht der übrigen Herausforderungen ist das alles nicht leicht.
Meine Damen und Herren, der neue Kommunale Finanzausgleich ist ebenfalls eine wichtige Leistung, die aus den Einzelplänen finanziert wird. Wir haben uns trefflich darüber gestritten, was denn nun „bedarfsgerecht“ ist und wie das Urteil des Staatsgerichtshofs zu Alsfeld umzusetzen ist.
Am Ende können wir ganz nüchtern feststellen: So viel wie 2016 wurde noch nie über den kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen weitergeleitet. Aber wir wissen auch, dass die Kommunen große Probleme haben, ihre Haushalte auszugleichen. Das stelle ich hier gar nicht in Abrede. Es ist auch nötig, die Kommunen bezüglich der Anhebung der Pauschale für die Flüchtlinge weiter zu unterstützen. Die Gespräche dazu liefen ja heute Vormittag. Ich weiß nicht, ob sie schon zu einem Abschluss gekommen sind, ob sich weißer Rauch zeigt. Ich hoffe, dass man sich auf eine gangbare Pauschale geeinigt hat.
(Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)
Der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen ist durchaus bewusst, dass es in den Kommunen einen Investitionsstau gibt. Auch von ihm war die Rede. Deshalb haben wir ja das neue kommunale Investitionsprogramm aufgelegt. Genau das war der Grund. Wir wussten, hier müssen wir noch etwas tun.
Wir werden nicht nur die Mittel des Bundes in vollem Umfang weiterleiten – also nichts mit klebrigen Fingern! nein, die Mittel des Bundes gehen in vollem Umfang an die Kommunen weiter –, sondern wir satteln noch ordentlich drauf. Auch für alle Kommunen, die nicht vom Bundesprogramm profitieren können, wird es im Landesprogramm zusätzliche Möglichkeiten geben, Investitionen zu tätigen. Uns war es ebenfalls wichtig, dass wir die Vergabe dieser Mittel möglichst unbürokratisch regeln, möglichst ohne Vorgaben, damit die Kommunen mithilfe dieses Programms investieren können.
Nun kann man immer noch sagen – das ist auch hier schon angeklungen –, das reiche nicht. Aber in Anbetracht der Rahmenbedingungen, unter denen dieser Haushalt aufgestellt wird, kann ich nur sagen: Die Fleischthekenmentalität – es darf ein bisschen mehr sein – müssen wir jetzt zurückstellen.
Meine Damen und Herren, ich sehe uns gut aufgestellt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
 
Vizepräsidentin Ursula Hammann:
Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth.