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17.12.2014

Sigrid Erfurth: Einzelplan 06

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem ersten schwarz-grünen Haushalt setzen wir ein Zeichen für nachhaltige Finanzpolitik in Hessen. Wir senken die Neuverschuldung auf 730 Millionen Euro. Nur zur Erinnerung: Der letzte schwarz-gelbe Haushalt hatte eine Neuverschuldung von mehr als 1 Milliarde Euro veranschlagt.

Das ist ein deutlicher Fortschritt. Mit diesem Haushaltsentwurf halten wir den Abbaupfad zur Schuldenbremse ein.

Herr Kollege Ooyen, wenn Sie hier sagen, wir stellen die Schuldenbremse über das Gemeinwohl,

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

kann ich nur antworten: Die Schuldenbremse hat Verfassungsrang.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Die Schuldenbremse hat Verfassungsrang, und deshalb ist es wichtig, auf diesem Abbaupfad zu bleiben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Obwohl wir den Abbaupfad zur Schuldenbremse einhalten, schaffen wir mit diesem Haushaltsplanentwurf Raum für Zukunftsinvestitionen. Diesen Raum schaffen wir mit einer sinnvollen Kombination aus den drei E, wie wir GRÜNEN sie genannt haben: Einsparungen, Effizienzsteigerungen und Einnahmeverbesserungen. Damit schaffen wir es, die Neuverschuldung auf 730 Millionen Euro zu drücken. Quer durch alle Ressorts werden freiwillige Leistungen sowie Verwaltungs- und Investitionsausgaben um 50 Millionen Euro gesenkt.

Der Kollege Schmitt hat hier ein Feuerwerk von Vorschlägen abgebrannt, in dem auch die Empfehlung enthalten war, bei den Verwaltungsausgaben noch mehr zu sparen. Ja, das kann man vorschlagen. „Die SPD will mehr“, habe ich mir hier notiert. Herr Schmitt, ich kann Ihnen sagen, es war schon hart, quer durch alle Ressorts zu verhandeln und diese Einsparungen zu erreichen. Wenn Sie weitere Einsparungen obendrauf setzen möchten, kann ich nur sagen: Ich wünsche Ihnen frohe Verrichtung, wenn Sie das in den einzelnen Ressorts tatsächlich durchsetzen wollen.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Wir sind uns auch sehr bewusst, dass wir den Beschäftigten im Land auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung einiges abverlangen. Es wurde heute schon darauf hingewiesen – der Kollege Frömmrich hat das gemacht –, die Personalkosten sind mit etwa 43 Prozent der größte Ausgabenblock im Landeshaushalt. Deshalb kommen wir an diesem Block im Haushalt nicht vorbei.

Wir haben uns vorgenommen – auch das möchte ich dem Kollegen Schmitt noch einmal in Erinnerung rufen –, in dieser Legislaturperiode 1.800 Stellen abzubauen. Damit beginnen wir in diesem Jahr. Wenn Sie jetzt die Überlegung hegen, weitere 400 Stellen abzubauen, frage ich mich, an welcher Stelle das aus dem Landeshaushalt herausgeschnitten werden soll.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

– Ich weiß, es ist ihr Vorschlag, in den Ministerien Stellen abzubauen. Aber der Kollege Wagner hat Ihnen gestern sehr eindrucksvoll vorgerechnet, was das heißen würde. Ich glaube, Sie kommen mit der Argumentation nicht durch, dass da ein Wasserkopf ist, der 400 Stellen ausschwitzen könnte.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Ich denke, dass der Weg, den wir beschreiten, vernünftig, maßvoll, umsetzbar und eben kein Wolkenkuckucksheim ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die Kollegen von der SPD weisen gern – auch gemeinsam mit den LINKEN – auf Art. 141 der Hessischen Verfassung hin. Den haben CDU, SPD, GRÜNE und FDP gemeinsam formuliert. Ich lese ihn noch einmal vor:

Der Haushalt ist ungeachtet der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung des Landtags und der Landesregierung grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen.

Meine Damen und Herren, wir nehmen diese Einnahmenverantwortung ernst. Gerade deshalb haben wir im letzten Jahr die Grunderwerbsteuer erhöht. Das bringt Mehreinnahmen von 155 Millionen Euro. Davon gehen 24 Millionen Euro an die Kommunen.

Leider waren wir beim Nachtragshaushalt mit diesem Schritt ganz allein. Offenbar haben nur wir den Passus in der Hessischen Verfassung ernst genommen, wonach wir die Einnahmenverantwortung übernehmen müssen. Offenbar meinte es die andere Seite des Hauses nicht so ernst damit. Sonst wären Sie uns auf diesem Weg gefolgt. Das aber haben Sie gerade nicht gemacht.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

– Jetzt wird „Wassercent!“ dazwischengerufen. Ja, den haben wir GRÜNE immer als eine gute Möglichkeit und als eine gute Stellschraube angesehen, um die Landesfinanzen weiter zu sanieren.

Jetzt haben wir in der Abwägung mit dem Koalitionspartner einen anderen Weg gefunden, der mehr Einnahmen einbringt als das, was Sie im Zusammenhang mit dem Wassercent vorschlagen. Sie schlagen Einnahmen von 54 Millionen Euro vor, wir dagegen erreichen pro Jahr 155 Millionen Euro für die öffentlichen Kassen.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Herr Kollege Gremmels, wir haben damit unsere Einnahmenverantwortung sehr ernst genommen. Ich verstehe den Ansatz. Aber wir haben uns damit nicht durchsetzen können. So ist das in Koalitionen manchmal. Wir haben aber einen guten Weg gefunden, um der Einnahmenverantwortung, um die es jetzt geht, gerecht zu werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir setzen mit dem Haushaltsplanentwurf 2015 wesentliche Schwerpunkte des schwarz-grünen Koalitionsvertrags in der Energie-, der Umwelt-, der Sozial- und der Bildungspolitik um. Wir werden ein Sozialbudget mit insgesamt 70 Millionen Euro haben. Das wird der dauerhaften Finanzierung der sozialen Infrastruktur dienen. Wir setzen damit die langjährige grüne Forderung um, frühere Kürzungen rückgängig zu machen. Außerdem – das ist die frohe Botschaft dabei – wird dieses Sozialbudget über das Jahr 2015 hinaus verlässlich zur Verfügung stehen, und damit setzen wir Schwerpunkte, die Hessen grüner und gerechter machen.

Noch eine Anmerkung zum KFA: Ja, es stimmt, der Eingriff in den KFA hat den Kommunen im Jahr 2010 sehr zu schaffen gemacht. Eine Folge waren die Klagen. Das Urteil im Fall der Stadt Alsfeld hat dem Landesgesetzgeber jetzt eine ziemlich schwere Aufgabe vor die Füße gerollt. Es bedeutet nämlich nichts mehr und nichts weniger als einen Systemwechsel: weg von der Verbundmasse mit 23 Prozent aus den Landessteuern und hin zu einem KFA-Volumen, das den Bedarf der Kommunen abbildet.

Wer aber jetzt aus dem Urteil ableitet, dass das Volumen größer werden muss, hat das Urteil nicht richtig gelesen, es nicht richtig lesen wollen oder es nicht verstanden. Der Staatsgerichtshof hat doch ausdrücklich festgestellt, die Bedarfsermittlung könne auch ergeben, dass die Zuweisungen entweder angemessen seien oder sogar reduziert werden könnten. Ich glaube, diesen Teil des Urteils haben Sie immer negiert.

Die KFA-Reform wird derzeit im Dialog mit den Kommunen und in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden fortgesetzt. Es gibt noch ein paar Baustellen zu bearbeiten; das gebe ich gern zu. Im Haushaltsausschuss ist das auch immer wieder erklärt worden. Wir können Sie nur einladen, an der Beseitigung der Baustellen mitzuwirken und sich nicht auf die Aussage zurückzuziehen: Wenn das Volumen nicht mehr wird, machen wir nicht mit. – Ich glaube, das ist keine verlässliche Politik. Sie sollten sich darauf einlassen, an einer sachgerechten Lösung mitzuarbeiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Zum Abschluss will ich noch eine Anmerkung zu dem Antrag der FDP machen. Den werden wir nicht mittragen. Der Kollege Schork hat alles Nötige dazu gesagt. Ich will das an der Stelle nicht verlängern. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth.