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19.11.2013

Sigrid Erfurth: Änderung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe auf den Kern reduzieren. Es geht bei beiden um das gleiche Ziel. Es geht darum, das Auslaufen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zum Ende dieses Jahres zu verhindern. Das wurde höchste Zeit, und wir unterstützen dies ausdrücklich.

Es ist bereits bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im August dieses Jahres deutlich geworden, dass das bestehende HGlG nicht nur dringend im Inhalt geändert werden muss, sondern dass auch das Auslaufen zum Ende des Jahres verhindert werden muss.

Auch die Landesregierung hatte bereits im Sommer vor zwei Jahren angekündigt, die im Rahmen der Evaluation vorgeschlagenen Änderungen in einer umfangreichen Novelle aufzugreifen. Leider sind diese Ankündigungen bisher nicht in die Tat umgesetzt worden, sodass wir jetzt dringend handeln müssen, dringend dafür sorgen müssen, dass das HGlG nicht zum Ende dieses Jahres ausläuft.

Damit geben wir nicht das Ziel auf, dass wir das HGlG grundlegend reformieren müssen. Aber an dem Punkt – da gebe ich Ihnen recht, Frau Schott, aber auch nur an dem Punkt – müssen etwas tun, damit die Frauenbeauftragten jetzt wissen, wie es weitergeht; denn sie wissen kurz vor Jahresende nicht, was mit ihren Arbeitsplätzen passiert. Diese Situation ist nicht hinnehmbar, und daran müssen wir dringend etwas ändern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle möchten wir unseren Respekt und Dank an all die Frauenbeauftragten und Frauen aussprechen, die öffentlich und mit Nachdruck Handeln des Gesetzgebers eingefordert haben und somit auch dazu beigetragen haben, dass wir heute, sozusagen auf den letzten Drücker, noch diese rechtsfreie Situation abwenden wollen.

Meine Damen und Herren, es ist fast traurig, dass wir heute, im 21. Jahrhundert, immer noch darüber sprechen müssen, wie wir gezielte Frauenförderung machen. Aber für uns GRÜNE ist klar: Wir müssen es tun, und wir müssen uns heute besonders darüber Gedanken machen, wie Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung künftig gestaltet wird. Trotz der Fortschritte, die Sie angesprochen haben, Herr Grüttner, brauchen wir weiterhin ein Hessisches Gleichberechtigungsgesetz. Wir brauchen gezielte Frauenförderung, wir brauchen Antidiskriminierungsstrategien, um Männer und Frauen tatsächlich gleichzustellen und um Gleichberechtigung zu erhalten.

Nach unseren Vorstellungen braucht Hessen ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz, das durch verbindliche Vorgaben und gezielte Frauenförderung die Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst umsetzt und Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft übernimmt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir in der hessischen Landesverwaltung als Vorbild vorangehen.

Aus unserer Sicht muss ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz mit verschiedenen Bausteinen dafür sorgen, dass wir dem Ziel einer geschlechtergerechten Gesellschaft endlich näherkommen und sie am langen Ende auch umsetzen. Dabei geht es um etwas zunächst trivial Klingendes, nämlich um familiengerechte Arbeitszeiten, die nicht nur Kind und Beruf vereinbaren. Das war die große Herausforderung, die lange Zeit galt. Die neue Herausforderung wird heißen: Wie vereinbaren wir Pflege und Beruf? Herr Grüttner, Sie haben die Charta vorgestellt, die jetzt ins Leben gerufen wurde. Das allein reicht aber nicht, es muss auch gesetzlich hinterlegt werden.

Es geht um die geschlechtergerechte Besetzung von höherwertigen Dienstposten und von Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung. Alles das sind Dinge, über die wir schon sehr lange sprechen, die aber endlich einmal in die Lebenswirklichkeit umgesetzt werden müssen. Und wir sind der Ansicht, dass wir die Stellung der Frauenbeauftragten stärken müssen und verbindliche Zielvorgaben in den Frauenförderplänen geben müssen.

All das, was ich jetzt nur so angerissen habe, ist ein Paket. Damit beschreiben wir den Umfang dessen, was in einem neuen Gesetz enthalten sein muss. Um das vernünftig zu beraten – das sage ich ausdrücklich an die Adresse der LINKEN –, wird es nicht reichen, die Geltungsdauer des Gesetzes nur um ein Jahr zu verlängern. Wir werden realistischerweise den Landtag im Januar konstituieren, dann werden sich die Ausschüsse konstituieren, dann brauchen wir Anhörungen und all diese Dinge, und nachher sind wir wieder in Zeitdruck. Deshalb sollten wir uns die Zeit gönnen, das Gesetz vernünftig zu beraten, um gemeinsam zu einem guten Abschluss zu kommen.

(Beifall des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Deshalb halten wir den Zeitraum von zwei Jahren für angemessener und denken, dass wir damit insgesamt unserem Ziel ein Stück näherkommen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Präsident Norbert Kartmann:

Vielen Dank.