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22.05.2014

Sigrid Erfurth: Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags

Kommen wir doch einmal zum Kern der Sache zurück, sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, wir dürfen als Abgeordnete über unsere Bezüge selbst entscheiden. Das passt nicht immer allen. Aber es ist eine Pflicht, der wir uns nicht entziehen können.

Wir sind nach dem bestehenden Gesetz verpflichtet, innerhalb eines halben Jahres nach Konstituierung des Landtages über die Anpassung der Diät zu entscheiden. Der späteste Zeitpunkt wäre also das letzte Plenum vor der Sommerpause.

Wir haben in der Geschäftsführerrunde durchaus diskutiert: Wollen wir das? Wollen wir wirklich vor der Sommerpause noch eine Diskussion über die Diätenerhöhung führen? – Es gab auch in der Geschäftsführerrunde eine relativ streitige Debatte, wo die einen sagten: „Ja, können wir machen“, die andern sagten: „Auf gar keinen Fall.“ Von daher musste ja irgendwann eine Entscheidung getroffen werden.

Wo ich dem Kollegen Rudolph ein Stück weit recht gebe: Es gibt in diesem Haus einen guten Brauch, dass sich die Fraktionen möglichst einvernehmlich über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten und auch über die organisatorischen Abläufe verständigen. Ich gebe Ihnen zu, das ist diesmal nicht gelungen. Es tut mir auch leid. Es wäre schöner gewesen, wir hätten das gemeinsam hinbekommen. Aber wir haben auch gewisse Abläufe zu beachten, und wir stecken in bestimmten Zwängen.

Was ist der Kern des Streits? – Die Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN sagen: „Wir wollen nicht, dass die Anpassung automatisch erfolgt, und wären sowieso bei einem wie auch immer gearteten Anpassungsverfahren nicht dabei.“, sodass es jetzt darum geht, wie wir uns verständigen.

Bisher haben wir ein Verfahren, dass sich die Diät der Einkommensentwicklung anpasst. Diese Einkommensentwicklung ist relativ bzw. nicht sosehr transparent herzustellen, und das Statistische Landesamt stellt diese Einkommensentwicklung fest. Es gibt einen Brief an den Präsidenten, und dann wird danach erhöht.

Gerade dieses Statistische Landesamt hat jetzt empfohlen, von dieser Anpassungsformalie abzuweichen, künftig den Nominallohnindex zu wählen und im Gesetz zu verankern. Das ist Vorschlag des Statistischen Landesamtes.

Wir haben – das stimmt, da hat der Kollege Rudolph recht – länger darüber diskutiert, ob das jetzt für uns der richtige Index und der richtige Zeitpunkt ist, den Index zu wählen.

Nachdem ich das Schreiben zur Kenntnis bekommen habe, was an die Fraktionsvorsitzenden gegangen ist, dass nämlich nach geltender Berechnung die Erhöhung nach der Einkommensentwicklung 2,08 % wäre – das wäre eine Erhöhung von 153 Euro –, die Erhöhung im Nominallohnindex aber 2,7 Prozent wären, und zwar 198 Euro mehr, haben wir gesagt: Wir wollen insgesamt sparen. Wir wollen, dass wir auch ein Signal nach außen setzen. Als Abgeordnete wollen wir uns nicht ausnehmen.

Deshalb war es uns ein Anliegen zu sagen, wenn wir einen Sparhaushalt auflegen, dann wollen wir uns als Abgeordnete nicht ausnehmen. Wir wollen zwar die Erhöhung, um an der Einkommensentwicklung teilzunehmen, aber wir wollen nicht den Schnaps obendrauf. Darum geht der Streit.

Ich glaube, wir sind gut beraten: Wir nehmen noch einmal für 2014 das alte Verfahren. Dann haben wir eine Anpassung in der Diät, aber nicht so hoch, wie sie nach dem neuen Verfahren möglich wäre. Und wir entscheiden im nächsten Jahr in aller Ruhe, wie wir weiter vorgehen.

Herr Kollege Rudolph, wenn es denn so wäre, dass sich die Koalition entscheidet und dafür votieren würde, dass wir nicht ein Mehr an Diät bekommen, als wir unseren öffentlichen Bediensteten zumuten, was ist daran so verkehrt?

(Zurufe von der SPD)

Was ist daran so verkehrt, wenn wir als Abgeordnete sagen: Wir nehmen uns nicht aus, und wir wollen uns nicht mehr zugestehen, als wir unseren Beamten zumuten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das müssen Sie von der SPD nicht teilen. Das ist nicht Ihr politischer Wille. Das kann ich auch verstehen. Aber ich glaube, dass es insgesamt ein gutes Signal wäre, wenn wir uns nicht besserstellen würden als die Menschen im öffentlichen Dienst.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

– Herr Kollege Rudolph, ich will auch, dass die Beamten, die für uns Dienst tun, gut entlohnt werden. Aber wir müssen auch die Zwänge im Haushalt im Blick behalten.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Von daher – glaube ich – haben wir Ihnen einen guten Vorschlag gemacht. Ich möchte Sie bei der möglichen Verärgerung, die Sie vielleicht haben, dass das Verfahren ein bisschen holprig war, bitten, dass Sie doch wieder zu einer gemeinsamen Arbeit hier zurückkehren. Und ich hoffe, dass wir das danach im Ältestenrat auch gut hinbekommen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)