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06.02.2014

Priska Hinz: Zukunftsfähigkeit des Kalistandorts in Nordhessen sichern, Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer im Naturraum Werra und Weser dauerhaft beenden

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich will die Landesregierung eine Verbesserung der Wasserqualität. Dazu sind wir auch rechtlich aufgerufen. Klar ist für uns auch, dass das Unternehmen wegen der vielen Arbeitsplätze in der Region bedeutsam ist. Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass dies durchaus ein Spagat ist und dass man für einen Ausgleich sorgen muss.

Es gibt das Vertragsverletzungsverfahren. Allerdings kann man diesem Vertragsverletzungsverfahren begegnen, weil nicht allein die Tatsache, dass es das gibt, für die Unsicherheit bei Arbeitsplätzen sorgt, sondern man kann dem mit entsprechenden wasserrechtlichen Schritten begegnen. Das muss man mit einem neuen Bewirtschaftungsplan tun.

Aber es liegt auch vorrangig am Unternehmen selbst, für die Voraussetzungen für die Wassergüte und auch für die eigene Existenzsicherung zu sorgen. Das kann die Landesregierung nicht stellvertretend für ein Unternehmen tun. Sie kann nur die Rahmenbedingungen dafür setzen, dass sich das Unternehmen daran hält. Ansonsten muss ein Un- ternehmen durchaus auch selbst dafür sorgen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist wichtig, dass es die Notwendigkeit gibt, die Versenkung in den Untergrund 2015 zu beenden. Es kann also danach nicht mehr in dem bisherigen Umfang mit der Versenkung gerechnet werden. Das geben die aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse auch nicht her.

Dann steht leider nur noch ein Entsorgungsweg zur Verfügung, nämlich die Einleitung in die Werra. Die Einleitung würde bedeuten, dass die Salzbelastung nicht gesenkt wird. Aber der Landtag hat in den beiden vorangegangenen Wahlperioden gefordert, dass die Salzbelastung entscheidend verringert wird.

Wir wollen sie nicht erhöhen, nein, wir wollen sie senken. Genau das sieht die bis 2020 geltende wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung in die Werra vor. Das ist unsere Zielsetzung. Etwas anderes ist nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich. Es gilt nämlich das Verschlechterungsverbot. An diese Vorgabe wird sich die Landesregierung natürlich halten.

Das Unternehmen Kali + Salz ist seit 2010, als der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ seine Empfehlung abgab, vor allem aber auch nach Erteilung der aktuellen Versenkungserlaubnis im November 2011, immer wieder darauf hingewiesen worden, dass seine bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, um 2015 einem Entsorgungsengpass zu entgehen.

Das Unternehmen weiß um die Problematik und muss sich entsprechend einrichten. Es ist die Anforderung der Landesregierung an das Unternehmen, dass es sich jetzt auch bewegt und in die Prüfung einsteigt, welche Maßnahmen ökonomisch und ökologisch am besten für das Unternehmen, aber auch für die Umwelt sind, um weitere wasser- rechtliche Genehmigungen zu erhalten und damit die eigene Existenz zu sichern.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider hat es das Unternehmen bislang versäumt, entsprechende tragfähige Konzepte auf den Tisch zu legen. Uns treibt aber nicht nur die Sorge um den 2015 entstehenden Engpass, sondern vor allen Dingen auch die Sorge um die Situation 2020. Wir sind von der Erreichung eines guten ökologischen Zustandes, zu der wir nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes grundsätzlich verpflichtet sind, noch weit entfernt.

Wir wissen, wir stehen unter der kritischen Beobachtung nicht nur der EU-Kommission, sondern auch der Öffentlichkeit. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, das den Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Weser zum Gegenstand hat.

(Allgemeine Unruhe)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Bitte ein wenig mehr Ruhe.

Priska Hinz:

Die EU-Kommission hat erkennen lassen, dass sie das Verfahren vorläufig ruhen lassen könnte, wenn die Bundesrepublik verbindlich erklärt, wie die Mängel im zweiten Bewirtschaftungsplan geheilt werden können. Wir gehen da- von aus – daran wird auch gearbeitet –, dass diese Bedingungen mit der Veröffentlichung des Entwurfs des zweiten Bewirtschaftungsplanes im Dezember 2014 erfüllt werden können.

Die Prüfung der einzelnen Schritte läuft bis dahin. Sie soll bis zum Sommer abgeschlossen sein. Dann können wir in die Entscheidungsphase eintreten, um diesen Entwurf zu erstellen.

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Frau Ministerin, ich möchte Sie an die Redezeit erinnern.

Priska Hinz:

Ja. – Auch deswegen ist der Antrag der LINKEN keine Option, weil wir jetzt nicht wieder in eine Prüfung einsteigen können. Der runde Tisch prüft seit fünf Jahren, hat Ergebnisse gezeitigt. Technische Möglichkeiten, die Sie auch vorgeschlagen haben, stehen zum derzeitigen Zeitpunkt für eine Verbesserung der Gewässerqualität nicht zur Verfügung. Deswegen muss das Unternehmen jetzt die zwei Varianten der Pipeline prüfen, wobei wir klar sagen: Favorisiert wird die Nordsee-Pipeline.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Das Unternehmen muss jetzt in die Überprüfung einsteigen, denn aufseiten Niedersachsens hat es auch Bewegung gegeben.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Ich bin im Gespräch mit meinen Kollegen Umweltministern aus den Anrainerländern. Ich bin guten Mutes, dass wir zu Ergebnissen kommen. Insofern ist das jetzt auch eine Aufforderung an das Unternehmen, die ökonomische Prüfung für diese Leitung zu beginnen, damit wir politisch auch zu einem entsprechenden Ergebnis kommen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Lothar Quanz (SPD))

Ich glaube, dass das im Sinne der Gewässerqualität ist. Ich glaube, dass das im Sinne des Unternehmens ist. Es ist vor allen Dingen im Sinne der Beschlüsse des Hessischen Landtags, die schon mehrfach gefallen sind.

Ich werde jedenfalls in den Gesprächen mit meinen Kollegen dazu beitragen, dass es zu diesem Ergebnis kommt. Insofern kann ich Ihnen ein fröhliches Glückauf zurufen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Frau Staatsministerin, vielen Dank.