Inhalt

05.02.2015

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz – Tierseuchengesetz

Ich habe gerade gedacht, die Stimme sei eine andere. – Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt seit 2014 ein neues Bundesgesetz, das Tiergesundheitsgesetz. Es löst das Tierseuchengesetz ab. Die bewährten Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuchen, wie etwa die Anzeigepflicht oder die Entschädigung für Tierverluste, bleiben erhalten.

Da die Tierseuchen im Zeitalter der Globalisierung im schlimmsten Fall nur einen Langstreckenflug entfernt sind – das haben wir jetzt wieder mit der Vogelgrippe erlebt –, ist es gut, dass das Bundesgesetz vorsieht, dass das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, die weltweite Tierseuchensituation beobachtet und rechtzeitig warnen soll. Aber auch die Prävention rückt im Bundesgesetz stärker in den Fokus. Künftig wird beispielsweise ein Monitoring über den Gesundheitsstatus der Tiere möglich sein.

Wichtig ist, dass aufgrund des Tiergesundheitsgesetzes eine Anpassung des hessischen Gesetzes notwendig ist. Wir haben zwei Änderungen vorgesehen. Wir nutzen die Gelegenheit, um mehr zu tun, als einfach nur die Erfordernisse des Bundes umzusetzen.

Konkret heißt das: Wir wollen besser vorbereitet sein, wenn eine Tierseuche ausbricht und Tötungen angeordnet werden müssen. Weil das so kompliziert ist, wollen wir gesetzlich regeln, dass Behörden Rahmenvereinbarungen mit Dienstleistern abschließen können, die im Ernstfall vom Tierhalter in Anspruch genommen werden. Das macht die Kosten für das Land und die Tierseuchenkasse kalkulierbar und berücksichtigt Tierschutz- und arbeitsrechtliche Bestimmungen.

Auch an anderer Stelle legen wir die Latte höher, als der Bund es tut. Im Bundesgesetz ist die Tätigkeit des sogenannten approbierten Tierarztes vorgesehen. Das heißt, nach Abschluss des Staatsexamens wird das verliehen. Dann kann man sich Tierarzt nennen und praktizieren.

Wir wollen die Qualität derjenigen, die die Aufgaben zu erfüllen haben, verbessern und eine Zusatzqualifikation verlangen, nämlich die für die Amtstierärzte. Sie sollen nach dem hessischen Gesetz die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens übernehmen und sollen deshalb zusätzlich zur Approbation eine staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst ablegen. Wir setzen also auf das Wissen und die Erfahrung unserer Amtstierärztinnen und Amtstierärzte. Sie sind gerade bei der Prävention Spezialisten. Deswegen halten wir es für sinnvoll, dass auch künftig eine hohe Qualität gewährleistet wird.

Ein letzter Punkt. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ist ein Qualitätsdienstleister hohen Ranges. Das Land hat viel Geld in eine moderne Ausstattung investiert. Das braucht keinen Vergleich zu scheuen. Das Personal ist hoch qualifiziert. Ich bin sehr dankbar, dass das Landeslabor bei den Vogelgrippefällen, die in anderen Bundesländern vorkamen, das Monitoring sehr gut durchgeführt hat. Wir wollen diesen Qualitätsstandard auch weiterhin nutzen. Das Landeslabor soll alle amtlich angeordneten Untersuchungen hinsichtlich der Tierseuchen und der Prävention durchführen.

Mit den vorliegenden Änderungen können wir die Tierhaltung in Hessen sichern und die Prävention stärken.

Das ist für Sie als Abgeordnete vielleicht noch wichtig: Die Kommunalen Spitzenverbände und die Berufsverbände sowie die Interessengruppen der Nutztierhalter haben dem Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung zugestimmt. Deswegen hoffe ich, dass es im Ausschuss eine entspannte Diskussion geben wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Wolfgang Greilich:

Frau Ministerin, vielen Dank.

Zum Thema