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25.06.2015

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Gesetz zur Änderung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wirksamer Umweltschutz braucht aktive Beteiligung. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist der Zugang zu Umweltinformationen. Darum geht es heute auch bei der Änderung des Umweltinformationsgesetzes.

Grundsätzlich sind alle Stellen der öffentlichen Verwaltung informationspflichtig, also nicht nur die reinen Umweltbehörden. Daneben unterliegen auch bestimmte private Stellen den Umweltinformationsgesetzen, soweit diese öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Umwelt erbringen und unter Kontrolle der öffentlichen Hand stehen.

Wir wollen heute zwei Änderungen am Umweltinformationsgesetz einbringen, die nach Entscheidungen des EuGH und Änderungen der europäischen Richtlinien notwendig sind.

Erstens. Bisher waren oberste Landesbehörden während der Erstellung von Rechtsverordnungen nicht auskunftspflichtig. Das fand der EuGH nicht in Ordnung. Er fordert deswegen, dass auch im Rechtsetzungsverfahren bei Verordnungen grundsätzlich Auskunft durch die Behörde zu geben ist. Bei Gesetzgebungsverfahren wird es auch künftig so sein, dass man während des Verfahrens nicht informationspflichtig ist, aber nur so lange, wie das Gesetzgebungsverfahren läuft. Danach müssen in der Regel Fragen zum Verfahren beantwortet werden. Auch das ist neu.

Die zweite Änderung betrifft Institutionen, die zu über 50 Prozent von öffentlicher Hand kontrolliert werden. Diese sind informationspflichtig. Bisher war dies geregelt, wenn entweder Bund oder Land mit über 50 Prozent beteiligt sind. Es war allerdings nicht geregelt, was passiert, wenn sowohl Bund als auch Land beteiligt sind und sich erst dadurch – also in der Summe – ein Anteil der öffentlichen Hand von mehr als 50 Prozent ergab. Bisher war diese Stelle aufgrund einer Regelungslücke formal nicht zuständig. Das wird sie dann künftig.

Alle darüber hinausgehenden Änderungen sind lediglich redaktioneller und nicht inhaltlicher Natur. Ich freue mich auch hier auf die Ausschussberatung und vor allem freue ich mich auf weitere Grundsatzreden zum Thema.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank für die Einbringung des Gesetzentwurfs, Frau Staatsministerin Hinz.