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04.02.2016

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Aktuelle Stunde – Rahmenbedingungen bei K+S für Erhalt der Wirtschaftskraft und der Arbeitsplätze in der Region

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es gibt kein Thema, über das im Umweltausschuss öfter diskutiert worden ist – eigentlich nur in öffentlichen Sitzungen. In fast jeder Plenarrunde wird über das Thema diskutiert. Das ist also ein Bereich, über den die Abgeordneten im Ausschuss und darüber hinaus auch im Plenum eigentlich genau Bescheid wissen müssten.

Herr Lenders, von daher hat es mich doch etwas verblüfft, dass Sie diese Aktuelle Stunde – auch noch mit diesem Titel – beantragt haben. Ich habe noch nichts Aktuelles entdecken können – aber nun gut.

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Was die Überschrift Ihrer Aktuellen Stunde betrifft, will ich eines gleich geraderücken: Die Versenkgenehmigung ist am 30. November 2015 ausgelaufen. Die Versenkung ist nicht gestoppt oder beendet worden, sondern die Genehmigung ist ausgelaufen.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

– Das war nicht überraschend; denn das Unternehmen hat die Antragsunterlagen nicht so rechtzeitig ins Verfahren eingebracht und hat nicht so mitgearbeitet, dass eine neue Versenkgenehmigung erteilt werden konnte. Dies habe ich zweimal, im Ausschuss und auch im Obleutegespräch, ganz genau erläutert.

Von daher wissen Sie auch, warum keine neue Versenkgenehmigung erteilt werden konnte und warum es jetzt eine Übergangsgenehmigung gibt. Diese Übergangsgenehmigung sichert im Moment den Betrieb. Von daher finde ich den Vorwurf, dass die Landesregierung nicht dafür sorgt, dass die Produktion weitergeht, ziemlich abwegig.

Aber es ist für uns als Landesregierung genauso klar, dass die Umweltgesichtspunkte – die Wasserqualität – eine solch hohe Bedeutung haben, dass genau abgewogen werden muss. Deshalb ist die Übergangsgenehmigung nur für einen begrenzten Teil der Abwässer und auch nur auf ein Jahr begrenzt erteilt worden.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung sorgt mit den Rahmenbedingungen insgesamt dafür, dass das Unternehmen K+S auf die Dauer weiter bestehen und weiter produzieren kann. Damit sorgen wir auch für die Sicherheit der Arbeitsplätze.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um aber diesen Bestand sichern zu können, ist es genauso wichtig, dass wir gemäß der Wasserrahmenrichtlinie Auflagen machen und in der Flussgebietsgemeinschaft einen Bewirtschaftungsplan aufstellen, der von der EU akzeptiert wird – und mit ihm auch die Rahmenbedingungen, unter denen der Betrieb weiter produzieren kann.

Das ist kein einfaches Unterfangen. Das haben Sie ja über die zwei Jahre hinweg durch meine Unterrichtungen auch alle mitbekommen. Der Vier-Phasen-Plan ist Grundlage für den Bewirtschaftungsplan mit den einzelnen Maßnahmen KKF, die im Jahr 2017 in Betrieb gehen, und soll mit der Haldenabdeckung, die jetzt in den Versuch geht, ab 2018 in den Großversuch geht und ab 2021 schon während des laufenden Betriebs aufgetragen werden soll, sowie mit der Oberweserpipeline, die nach dem neuen Bewirtschaftungsplan Werra-Bypass heißt, umgesetzt werden.

Das sind die drei Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier, die im Bewirtschaftungsplan stehen. Hinzu kommt eine neue Maßnahme, die natürlich mit Kali + Salz abgesprochen ist. Auch dies habe ich im Ausschuss vorgetragen.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Das Einstapeln unter Tage kann jetzt natürlich nur in den Probebetrieb gehen, wenn es von Kali + Salz betrieben wird. Das ist doch völlig klar.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Das macht nicht die Landesregierung, das macht das Unternehmen selbst. Von daher ist das Unternehmen genau in diese Maßnahmenabfolge eingebunden. Dieser Versatz unter Tage ist das neue Instrument, das dazu führen soll, dass man am Ende weniger Produktions- und Haldenabwässer hat, und dass der Werra-Bypass entweder kleiner wird, oder überhaupt nicht mehr gebraucht wird, wenn es super läuft. Herr Lenders, ich habe im Ausschuss gesagt – das wissen Sie ganz genau –, ich persönlich bin skeptisch, dass das am Ende des Tages so klappt.

(Zurufe von der SPD)

Aber die Techniker, die Geologen sagen: Es kann so sein, dass am Ende das Verdicken und Einstapeln unter Tage soweit geht, dass man die Oberweserpipeline nicht mehr braucht. Wenn das Unternehmen seine Investitionen überdenkt, dann wird es doch keine Weserpipeline bauen, die nicht notwendig ist. Das wäre doch völlig irre; dann müssen die ganzen Investitionen natürlich in die Maßnahme „Einstapeln unter Tage“ gesteckt werden.

Präsident Norbert Kartmann:

Die Redezeit der Fraktionen ist abgelaufen.

Ministerin Priska Hinz:

Ich glaube aber, es ist wichtig, dass ich noch einmal darstelle, in welcher Abfolge das passiert, weil ich nicht einsehe, dass sich jede Fraktion immer einen Punkt herauspickt und sagt: Das finden wir gut, aber das finden wir schlecht, das passt am Ende gar nicht zusammen. – Ich will hier deutlich machen: Dies passt zusammen. Das ist der optimierte Vier-Phasen-Plan, der zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt, stattfinden soll und gleichzeitig den Bestand des Unternehmens sichert.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt komme ich zum regionalen Raumordnungsverfahren für die Oberweserpipeline. Die Oberweserpipeline, im Bewirtschaftungsplan neuerlich Werra-Bypass genannt, muss erst ab 2018 in eine Bauphase eintreten. Vorher laufen das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren. 2018 soll entschieden werden: Braucht man den Bypass oder braucht man ihn nicht, weil das Einstapeln unter Tage gelingt. Aber das Raumordnungsverfahren muss stattfinden.

Deswegen hat das Unternehmen diesen Antrag gestellt. Das RP hat eine Antragsberatung gemacht und hat dem Unternehmen mitgeteilt: In dieser Größenordnung wird es nach dem neuen Bewirtschaftungsplan nicht mehr so stattfinden können. Das Unternehmen hat diesen Antrag aber eingebracht, und damit wird der Antrag bearbeitet.

Wenn der Bewirtschaftungsplan beschlossen ist – so hat das Regierungspräsidium es den betroffenen Anliegern auch noch einmal mitgeteilt –, wird das Raumordnungsverfahren mit einem Ergebnis enden, das zum beschlossenen Bewirtschaftungsplan passt. So ist die Sachlage, und so ist die Rechtslage. Das wissen auch alle Anlieger. Von daher, finde ich, gibt es überhaupt keine Besorgnis.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Norbert Kartmann:

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schäfer-Gümbel?

Ministerin Priska Hinz: Ja, gern!)

– Bitte schön, Herr Schäfer-Gümbel.

Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD):

Frau Ministerin, ich habe zwei kurze Fragen. Niedersachsen hat mit Blick auf den Bewirtschaftungsplan wegen des Raumordnungsverfahrens deutlich Unmut artikuliert. Wie ist Ihre Einschätzung des Wegs bis zur Beschlussfassung? Wird das am Ende möglicherweise dazu führen, dass der Bewirtschaftungsplan nicht beschlossen wird? Welche Konsequenzen hätte das dann, bzw. was unternehmen Sie derzeit um das zu verhindern?

(René Rock (FDP): Sehr gute Frage!)

Ministerin Priska Hinz:

Also: Dazu komme ich im nächsten Schritt, weil das in der Abfolge logischerweise zu dieser Schlussfolgerung führt. Das Raumordnungsverfahren muss dann sozusagen auch auf den Bewirtschaftungsplan, wenn er beschlossen ist, abgestellt werden. Von daher sind wir mit den anderen Ländern der Flussgebietsgemeinschaft im Gespräch darüber, dass dieses genau so beschlossen wird. Die Einzigen, die derzeit Probleme sehen, sind die Regierungsträger in Niedersachsen; das sind nicht nur die GRÜNEN, das ist auch die SPD. Also: FDP, CDU – –

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ich kenne das Problem, keine Sorge! – Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Es gibt da Beschlusslagen, die es Niedersachsen derzeit anscheinend noch schwer machen, zu dieser Beschlussfassung zu stehen, die im Weser-Rat auf der Fachebene schon getroffen wurde – einstimmig. Einvernehmlich wurde im Dezember über diesen Bewirtschaftungsplan im Entwurf abgestimmt.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

– Deswegen sage ich ja ganz deutlich: Auch eine Regierung in einem anderen Land muss sich das Verfahren ansehen und akzeptieren, wie das rechtliche Verfahren stattfindet.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Dieses findet so statt, dass ein Antragsteller das Recht hat, dass sein Antrag bearbeitet wird, wenn er nicht offensichtlich irgendwie unbegründet ist. Während des Verfahrens wird dann der Antrag von der Behörde so bearbeitet, dass alle anderen Maßnahmen, die zusätzlich einwirken, eingeführt werden, und am Ende des Tages steht ein Beschluss über ein Raumordnungsverfahren und eine Umweltverträglichkeit der Trasse die zum Bewirtschaftungsplan passt – aber nur, wenn er beschlossen wird.

Das ist das, was ich Niedersachsen auch immer sage: Ihr müsst mit beschließen oder zumindest passieren lassen, sonst habt ihr den Einfluss auf den Bewirtschaftungsplan, auf den Maßnahmenplan und auf alles andere verwirkt. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Landesregierung – sei es auch die niedersächsische, in diesem Fall die rot-grüne – es akzeptiert, dass ein Vertragsverletzungsverfahren wieder auflebt, weil sie den Bewirtschaftungsplan nicht akzeptiert, der all die Maßnahmen vorsieht, die notwendig sind, um einen guten Zustand in der Weser zu erreichen.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

In der Werra erreichen wir ihn leider noch nicht. In der Weser könnten wir ihn erreichen. Ich finde, das ist der Hauptpunkt, den Niedersachsen auch akzeptieren müsste – mit all den Maßnahmen, die wir brauchen, um den Standort auch hier in Hessen und natürlich auch in Thüringen zu halten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD))

Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind. Was ich aber nicht akzeptiere, bei allem Beifall, der jetzt auch von der SPD gekommen ist, Herr Gremmels und Frau Hofmeyer – sie ist weg, sie ist rausgegangen –, ist: Sie können nicht sagen, wir brauchen einen solchen Maßnahmenplan, einen Bewirtschaftungsplan, der nach der Wasserrahmenrichtlinie akzeptabel ist, ein Unternehmen, das in die Maßnahmen investiert, und eine Gewässergüte, die in der Weser den guten Zustand und in der Werra keine Verschlechterung bringt, aber den Bypass wollen wir nicht, auch wenn er kürzer ausfällt.

Das kann nicht funktionieren. Wir können keine Verschlechterung der Gewässergüte in der Werra akzeptieren. Deswegen kann es am Ende des Tages sein, dass dann, wenn die anderen Maßnahmen zum Eindampfen, Verdicken und zur Verringerung von Produktionsabwässern an der Quelle nicht das Ergebnis bringen, das wir uns jetzt alle erhoffen, auch keine kleinere Pipeline sein kann. Es ist nicht zu akzeptieren, weil für uns an erster Linie steht: Wir wollen die Versenkung beenden und das schnellstmöglich, weil das viel schlimmer ist als jede Pipeline. Ich finde, diese Position der Landesregierung ist richtig. In diesem Sinne werden wir weiterarbeiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)