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26.11.2015

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Kreislaufwirtschaftsgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um zwei Änderungen, die erforderlich sind, um das Landesrecht an geändertes Bundesrecht anzupassen.
Erstens. Derzeit wird eine zentrale Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt für die Überwachung von Stoffverboten bei Elektrogeräten nach dem Elektrogesetz geregelt. Diese Stoffverbote sind auf Bundesebne jedoch inzwischen in die Elektrostoffverordnung überführt worden, sodass eine Anpassung erforderlich ist.
Da die Elektrostoffverordnung gleichzeitig die Vollzugsaufgaben erweitert hat, kann das nicht mehr von einem Regierungspräsidium alleine geleistet werden. Deshalb werden künftig die drei Regierungspräsidien für den Vollzug der Stoffverbote zuständig sein. Auch für die Bußgeldverfahren werden künftig alle drei Regierungspräsidien zuständig sein.
Auch wenn es hierbei nur um Zuständigkeiten geht, ist es mir doch wichtig, noch einmal auf den Gesamtzusammenhang hinzuweisen. Die Begrenzung von Schadstoffen in Elektrogeräten und deren Überwachung stellt zwar einen wichtigen Baustein dar, es darf aber auch nicht vergessen werden, dass insgesamt eine umweltgerechte Gestaltung von Elektro- und Elektronikgeräten anzustreben ist. Diesbezüglich sollten künftig Vorgaben entwickelt werden, die erstens zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer von Geräten beitragen, und es sollten möglichst auch Ersatzteile wie z. B. Batterien und Akkus problemlos entnehmbar und austauschbar sein, sodass Geräte nicht entsorgt werden müssen, nur weil ein Teil defekt ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch bei der Entsorgung der gebrauchten Geräte muss im Hinblick auf den Ressourcenschutz auf eine möglichst umfassende Rückgewinnung der darin enthaltenen Bestandteile geachtet werden. Insofern werden wir die Entwicklung der vom Bund beabsichtigten Behandlungsverordnung für Elektrogeräte kritisch begleiten.
Meine Damen und Herren, eine zweite hessische Regelung muss an das Bundesabfallrecht angepasst werden. Hierbei geht es um die Anerkennung von Fachkundelehrgängen. Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft zentral für ganz Hessen, ob bei den Lehrgängen die notwendige Fachkunde vermittelt wird, welche zur Ausübung von bestimmten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig ist. Unser Landesabfallgesetz nimmt noch Bezug auf die Beförderungserlaubnisverordnung des Bundes. Diese Bundesverordnung gibt es nicht mehr. Sie wurde durch die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung ersetzt. Dieser Änderung tragen wir mit der vorliegenden Novelle ebenfalls Rechnung. Alle anderen hessischen Regelungen bestehen fort.
Ich bin gespannt auf die Debatte und die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
 
Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Einbringung.