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23.07.2015

Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz

Herzlichen Dank. – Auch hier versuche ich mich kurz zu fassen angesichts der vielen Lesungen, die wir heute noch haben.

Dieses Gesetz ist Ihnen allen gut bekannt. Es geht im Wesentlichen darum, die Geltungsdauer des Ausführungsgesetzes zu verlängern; denn sie läuft zum Jahresende aus.

Wenn man bei einem Gesetz verlängert und man wie in diesem Fall die Abgabe weiter haben will – deswegen wollen wir verlängern –, überlegt man: Gibt es Änderungen, die auf jeden Fall stattfinden müssen?

Im Wesentlichen haben wir redaktionelle Veränderungen in diesem Gesetzentwurf vorgenommen, die der Klarstellung dienen. Es sind einige Textteile von der Verordnung in den Gesetzestext gewandert, vor allem da, wo es um die Außenwirkung geht, sodass die Betroffenen deutlich sichtbar lesen können, welche Dinge sie betreffen. Wir glauben, das dient der Klarstellung und der Verbesserung.

Wir haben auch eine Erleichterung vorgenommen. Dort, wo bei Behörden über die Betroffenen schon Informationen vorliegen, müssen sie nicht noch einmal eingefordert werden. Das heißt, es ist ein Bürokratieabbau für diejenigen, die abgabepflichtig sind. Ich glaube, das ist ein sinnvolles Unterfangen.

Ein Letztes. Als Einziger hat sich der Städte- und Gemeindebund in der Anhörung gemeldet. Alle anderen waren einverstanden. Eine Empfehlung haben wir aufgenommen, die zweite haben wir fachlich geprüft, aber dann verworfen. Die schriftlichen Anhörungsunterlagen haben Sie hoffentlich schon bekommen, oder Sie bekommen sie noch in diesen Tagen, sodass wir im Ausschuss gut darüber beraten können. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Danke, Frau Staatsministerin.