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24.04.2013

Mürvet Öztürk: Petitionausschuss

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! An unserem Abstimmungsverhalten haben Sie gesehen, dass der Petitionsausschuss sehr darum bemüht ist, sich den Einzelfällen sachlich und parteiübergreifend zu widmen. Oft ist es so, dass wir nicht die gleiche Meinung haben und uns bei den Abstimmungen unterschiedlich verhalten, was Sie hier auch meistens mitbekommen. Bisher bestand aber immer ein Konsens darüber, dass wir die Petitionen einvernehmlich und entsprechend der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags behandeln.

Bitte erlauben Sie mir, darzustellen, warum wir die Einzelpetition 4290/18 herausgenommen haben. Es geht darum, dass wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, der Meinung sind, dass hier die Geschäftsordnung verletzt worden ist.

Wir möchten gern, dass diese Petition an den Ausschuss zurücküberwiesen wird. Der Grund dafür ist, dass in § 100 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags gesagt wird, dass die oder der Ausschussvorsitzende „für Petitionen Mitglieder des Ausschusses als Berichterstatter“ bestellt. „Die Berichterstatter haben im Auftrag des Ausschusses den Sachverhalt aufzuklären und dem Ausschuss einen Erledigungsvorschlag zu unterbreiten.“

In § 100 Abs. 4 wird gesagt, dass die Ausschüsse „über das Ergebnis der Ermittlungen und über den Vorschlag der Berichterstatter über die Erledigung der Petition“ beraten.

Genau in diesem Fall, der Petition Nr. 4290/18, einer Petition, der ich als Berichterstatterin zugeteilt worden bin, hatte ich noch inhaltlichen Klärungsbedarf.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen, und ich habe beantragt, die Behandlung dieser Petition noch eine Sitzung zu schieben. Ich war noch nicht in der Lage, einen inhaltlichen Erledigungsvorschlag zu machen. Dieser Bitte ist nicht gefolgt worden. Diese Bitte ist mehrheitlich von den Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt worden.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Da es ein Ausschuss ist, der sehr emotional ist, gehe ich davon aus, dass im Eifer des Gefechts eine Fehlentscheidung vonseiten der Fraktionen von CDU und FDP vorgenommen wurde. Wir als GRÜNE möchten Ihnen heute die Möglichkeit geben, diese Fehlentscheidung zu korrigieren, damit wir weiterhin im Sinne der Einzelfälle im Konsens arbeiten, damit wir die Möglichkeit haben, die Petitionen inhaltlich ausreichend vorzubereiten und dass nicht mit einer Mehrheit die Erledigung beschlossen wird.

Von daher bitten wir Sie heute, uns zu unterstützen, die Petition an den Ausschuss zurückzuüberweisen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Eine inhaltliche Debatte möchten wir an dieser Stelle nicht führen, weil es uns wirklich wichtig ist, die Einhaltung der Geschäftsordnung auch für die nächsten Jahre hochzuhalten. Der hessische Bürger und die hessische Bürgerin müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass die Einzelfälle in ihrem Interesse überparteilich sachlich bearbeitet werden.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU) – Gegenruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Von daher glaube ich daran, dass die Mehrheitsfraktionen diesem Beschlussvorschlag folgen werden und einen Schaden vom Hessischen Landtag und vom Petitionsausschuss abwenden werden. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Frau Kollegin Öztürk.

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