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30.04.2015

Mürvet Öztürk: Bericht des Petitionsausschusses betreffend bisherige Tätigkeit in der 19. Wahlperiode

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich immer wieder, wenn wir den Petitionsbericht dem Hessischen Landtag vorstellen dürfen, denn der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss, der, wie immer wieder betont wird, parteiübergreifend an den sachlichen Feldern, Themen, Einzelfällen arbeitet, und das ist ein Ausschuss, in dem wir ausnahmsweise mit allen Ministerien kooperieren und alle Ministerien Stellungnahen an uns abliefern. Auch das Petitionsreferat ist sehr fleißig.

Daher möchte ich meine Rede damit beginnen, dem Petitionsreferat zu danken für die tatkräftige Unterstützung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Ministerien zu danken, den Ministerinnen und Ministern selbst zu danken, die dann auch immer dafür sorgen, dass wir fachlich sehr qualitative Beurteilungen bekommen, und natürlich den Mitgliedern des Petitionsausschusses, die sehr fleißig mit den Einzelfällen, die nicht immer sehr einfach sind, seit Jahren arbeiten und versuchen, einen Erfolg für diesen Landtag nach außen zu transportieren, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Es ist wichtig, dass wir einen Ausschuss haben, der für die Bürgerinnen und Bürger, für die Menschen in Hessen direkt zugänglich ist. Das ist der einzige Ausschuss – was ich auch gerne wiederhole –, bei dem jeder Hesse, egal welchen Alters oder welchen Aufenthaltsstatus, die Möglichkeit hat, sich an den Landtag zu wenden.

Die Zahlen hat meine Vorrednerin, Frau Ypsilanti, bereits genannt. Wenn wir im Jahr 2014  1.094 Eingaben hatten und 1.215 Eingaben abgeschlossen haben, zeigt das, dass wir wirklich versuchen, zügig zu arbeiten.

Schauen wir uns die Zahl der Petitionen an, die das Aufenthaltsrecht betrafen. Das waren 248 Petitionen, also 38 Prozent. Das hört sich nach viel an. Ich habe mir die Mühe gemacht und mir angeschaut, wie viele Petitionen zu diesem Thema in den letzten Jahren im Innenministerium bearbeitet worden sind. Im Zeitraum 1999 bis 2000 waren es 820 Petitionen, also erheblich mehr. Im Zeitraum 2005/2006 waren es 695 Petitionen. Das heißt, wenn wir jetzt 248 ausländerrechtliche Fälle als Petitionen zu bearbeitet hatten, dann war das ein angenehmes Maß. Das war meiner Meinung nach sehr positiv.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, die im letzten Jahr auf der Bundesebene im Aufenthaltsrecht beschlossen worden sind, direkt auf die Arbeit im Petitionsausschuss ausgewirkt haben. Ich glaube, es gibt schon einen Grund, warum nicht sehr viele Petitionen von Syrern bei uns gelandet sind. Das hatte damit zu tun, dass die Aufnahmeprogramme sowohl des Bundes als auch der Länder gewirkt haben. Das zeigt: Wenn man legale Wege der Migration oder der Flucht organisiert, dann kann den Menschen schneller geholfen werden und es müssen keine „Umwege“ über den Petitionsausschuss gegangen werden. Von daher gesehen kann ich nur dazu ermuntern, in einer sehr schwierigen humanitären Situation Aufnahmeprogramme aufzulegen.

11 Prozent der anderen Petitionen betrafen den sozialen Bereich. Auch das ist schon erwähnt worden. Bei diesen Petitionen ging es z. B. um Streitigkeiten, die die Gewährung von Sozialleistungen oder das Schwerbehindertenrecht betrafen. Das sind meist sehr schwierige Angelegenheiten, beispielsweise deshalb, weil Menschen auf Unterstützungsleistungen hoffen und bis zur Klärung gewisser verwaltungsrechtlicher Fragen keine finanzielle Grundlage haben. Daher ist es wichtig, dass wir im Petitionsausschuss so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen versuchen.

Wir haben auch erfahren, dass ungefähr die Hälfte aller Petitionen mit „Sach- und Rechtslage“ abgeschlossen wird. Im Volksmund heißt das: negativ entschieden. – Es handelt sich aber nicht um negative Entscheidungen, sondern eine Entscheidung nach „Sach- und Rechtslage“ zeigt, dass der Petitionsausschuss an der getroffenen Verwaltungsentscheidung nichts zu bemängeln hat. In diesen Fällen versuchen wir als Angehörige des Landtags, zwischen dem Bürger und der Verwaltung Brücken zu bauen, indem wir die Rechtsgrundlage erklären und der Petent nicht das Gefühl hat, er hat sich an den Landtag gewandt, aber ihm wurde nicht geholfen.

Das Petitionsrecht ist ein in der Verfassung verbrieftes Recht. Die Zahl der Petitionen ist aber nicht sehr hoch. Daher müssen wir die Menschen aufklären, informieren und sie immer wieder ermuntern, von ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen, sich an uns zu wenden und sich nicht davon abschrecken zu lassen, dass die Hälfte der Petitionen nach „Sach- und Rechtslage“ entschieden wird.

Daher bleibt es unsere ständige Aufgabe als Abgeordnete, die Menschen über das Petitionsrecht zu informieren, sei es auf unseren eigenen Homepages oder in den Bürgersprechstunden, die wir abhalten. Ich glaube, es ist schon ein Erfolg, dass wir die Menschen auf dem Hessentag direkt erreichen und dass wir ihnen bei Sprechstunden in Wiesbaden oder vor Ort in den Regionen die Möglichkeit geben, sich zu informieren und auch Petitionen einzureichen.

Ich will kurz etwas zum Thema Online-Petitionen sagen. Wir haben ja lange darüber diskutiert, ob die Möglichkeit, Petitionen online einzureichen, einen großen Personalaufwand mit sich bringen oder große personelle Kapazitäten binden werde. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr haben gezeigt, dass Online-Petitionen ein großer Erfolg sind. Ich freue mich, dass Hessen – wenn auch als letztes Bundesland – die Möglichkeit eingeführt hat, Petitionen online einzureichen, und dass die Menschen diese Möglichkeit rege annehmen.

Präsident Norbert Kartmann:

Darf ich Sie bitten, zum Ende zu kommen?

Mürvet Öztürk:

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die sich dafür eingesetzt haben, dass auch in Hessen Online-Petitionen möglich sind: beim Ältestenrat, bei den parlamentarischen Geschäftsführern und bei den Fraktionen.
In dem Sinne schreiten wir weiter voran, sodass sich die Bürgerinnen und Bürger auf kurzen und schnellen Wegen an den Hessischen Landtag, an uns wenden können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

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