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15.10.2014

Mürvet Öztürk: Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich freue mich, heute mit Ihnen die zweite Lesung des Härtefallkommissionsgesetzes vornehmen zu können. Als Koalition von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU haben wir bereits vor der Sommerpause einen Entwurf eingebracht und auch kundgetan, dass wir die Änderungen und die Novellierungen, die wir im Härtefallkommissionsgesetz vorhaben, sehr gut finden.

Wir haben schon in der Vergangenheit in der Opposition durchaus in der Arbeit der Härtefallkommission die eine oder andere Verbesserung gesehen. Diese sind jetzt quasi schon vor der Sommerpause als erster Entwurf eingebracht worden.

Im September haben wir die Anhörung zu diesem Gesetz gehabt. Wir sind heute in der zweiten Lesung. In der Anhörung haben wir verschiedene Initiativen und auch verschiedene Anregungen bekommen. Die einen waren uns durchaus bekannt, die anderen wiederum neu. Es waren ein paar verwaltungsrechtliche Vorschläge gewesen, die wir als Koalition aufgenommen haben.

Einer davon ist heute in der Drucks. 19/944 Grundlage. Es geht darum, dass wir in den Verwaltungsvorschriften die Widerspruchsverfahren für ausländische Bürger und Unionsbürger vollkommen abschaffen wollen. Dass wir hier eine einheitliche Regelung machen wollen, kommt daher, weil bereits im Jahre 2006 ein Urteil gefallen ist, das diese Sonderregelung außer Kraft gesetzt hat.

Das heißt nicht, dass den Menschen der Rechtsweg nicht mehr gegeben ist, sondern der Rechtsweg besteht nach wie vor. Aber es gibt einfach kein besonderes Widerspruchsverfahren mehr, sondern alle ausländischen Bürger und Unionsbürger werden jetzt gleichbehandelt. Das ist eine Ausführung der Notwendigkeit, die schon längst Praxis ist.

Von daher will ich mich heute gar nicht lange in Details vertiefen, sondern möchte aus der Anhörung anmerken, dass uns das durchaus bewusst ist. Den Änderungsvorschlägen, die in der Richtung gekommen waren, beispielsweise Petitionsverfahren nicht mehr vorzuschalten oder einen Härtefallfonds einzuführen, sind wir nicht gefolgt.

Ich möchte aus der Anhörung daran erinnern: Ich hatte beispielsweise den rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten gefragt, wie hoch denn der Härtefallfonds ist. Darauf kam leider keine Antwort. Wir konnten nicht genau vonseiten des rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten den Hinweis bekommen, wie viele Fälle sie über den Härtefallfonds bearbeiten, wie viele Fälle beispielsweise von dem Fonds, der zurückgelegt wird, abgedeckt werden, was gemacht wird, wenn der Fonds ausgegeben ist. Dahin gehend kamen keine Hinweise.

Wir haben uns in dem Härtefallkommissionsgesetz, wie ich gesagt habe, darauf konzentriert, dass wir die Zweidrittelquoren abschaffen und die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts einführen wollen. Das ist nach wie vor Bestandteil des Gesetzes.

Das ist auch vonseiten der ganzen NGOs und auch vonseiten der Wohlfahrtsverbände sehr positiv begleitet und begründet worden, weil die Härtefälle, wenn wir uns die anschauen, zeigen, dass viele Personen durchaus positiv als Härtefallersuchen an den Minister weitergeleitet werden, aber dann auf eine Entscheidung warten, weil der Lebensunterhalt nicht vollständig, sondern nur überwiegend gesichert werden kann.

Beispielsweise gibt es im Jahr 2014 – daran möchte ich erinnern – insgesamt 24 Härtefallersuchen, die wir positiv an den Minister gerichtet haben. Davon sind 21 Fälle noch nicht entschieden, wovon 52 Personen betroffen sind. Bei diesen 52 Personen besteht überwiegend der Grund, dass der Lebensunterhalt nicht vollständig, sondern nur teilweise gesichert ist.

Von daher finden wir es wichtig, uns auf diese zwei Punkte zu konzentrieren, und viele andere Vorschläge, die gemacht worden sind – darauf wird die Opposition natürlich gleich eingehen –, haben wir nicht aufgegriffen. Ich gebe auch zu: Man kann nicht alles haben, was man will. Es ist nun einmal in einer Koalition so, dass man Kompromisse eingehen muss. Wir sind diesen bewusst eingegangen. Wir stehen auch dazu.

Ich glaube, wenn wir als Koalition gemeinsam in diesen zwei Punkten eine Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes schon einmal durchsetzen und vollziehen können, ist vielen Menschen damit geholfen.

Von daher möchte ich für die Unterstützung dieses Gesetzes werben. Ich will gar nicht lange ausführen. Ich vermute, es wird eine dritte Lesung geben. Dann werden wir uns wahrscheinlich in der Novemberrunde noch einmal ausführlich damit befassen. Als Koalition haben wir unser Versprechen gehalten, denken an die Menschen da draußen und wünschen uns auch die konstruktive Begleitung vonseiten der Opposition. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie bei der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Frau Kollegin Öztürk.

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