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28.06.2012
Portraitfoto von Mathias Wagner vor grauem Hintergrund.

Mathias Wagner: Gesetz über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen in Hessen (Spielhallengesetz)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass wir den Gesetzentwurf am Dienstag in zweiter Lesung schon einmal beraten haben und sich seitdem leider keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben haben, kann ich das relativ kurz machen.

Ich glaube, es besteht Einigkeit in diesem Haus, dass wir Regulierungen brauchen, um die Spielsucht zu bekämpfen und um präventive Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Darüber besteht Einigkeit.

Einigkeit besteht auch darüber, dass wir unseren Kommunen ein Instrumentarium an die Hand geben sollten, dass sie regulieren können, wo sich die Spielhallen auf dem Gemeindegebiet niederlassen, dass sich eben nicht die Situation ergibt, dass die Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen, dass sie das Stadtbild prägen und dass sie das Eingangsbild einer Kommune prägen, weil dort große Spielhallen errichtet werden. Einigkeit besteht auch darüber, dass wir Regulierungen brauchen, um den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Regulierung dieses Marktes gerecht zu werden.

Die spannenden Fragen sind: Wie machen wir das? Welche Regelungen sind ausreichend, und welche Regelungen sind nicht ausreichend?

Wir haben in diesem Parlament zwei Gesetzentwürfe vorliegen, nämlich einen der Landesregierung und einen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wenn wir uns das Protokoll der Anhörung und das, was die Experten gesagt haben, anschauen, erkennen wir, dass die Experten sehr eindeutig gesagt haben: Eigentlich wäre es richtig, es so zu machen, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es vorgeschlagen hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man kann sich anschauen, was der hessische Innenminister ursprünglich einmal vorhatte. Dieses Gesetzgebungsverfahren hat eine lange Geschichte. Der Minister hatte schon einmal angekündigt, den Gesetzentwurf in einer Pressekonferenz vorzustellen. Dann durften es auf Druck des Koalitionspartners FDP nur noch Eckpunkte sein.

Wenn man sich die Genese dieses Gesetzentwurfs anschaut, wenn man sich anschaut, wie der Innenminister über dieses Gesetzesvorhaben diskutiert und überlegt hat und was er am Ende aufgrund des Drucks der FDP noch machen durfte, dann sieht man: Wenn es nach der Sache gegangen wäre, dann wären auch viel mehr Inhalte des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Regierungsentwurf eingeflossen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider gab es einen anderen Einfluss auf den Gesetzentwurf. Das war der Einfluss des verlängerten Arms der Automatenindustrie. Das ist die FDP-Fraktion in diesem Haus. Sie hat wesentliche Verschlechterungen gegenüber dem durchgesetzt, was der Innenminister eigentlich wollte. Es ist jetzt eine Übergangszeit von bis zu 15 Jahren vorgesehen. Es soll 15 Jahre lang Bestandsschutz geben, bis sich etwas ändert.

Allein dieses Beispiel zeigt: Der Gesetzentwurf dieser Landesregierung wird als Gesetz nicht ausreichen, um diesen Markt zu regulieren. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Bessere. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Herr Kollege Wagner, vielen Dank.

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