Inhalt

16.10.2014
Portraitfoto von Martina Feldmayer vor grauem Hintergrund.

Martina Feldmayer: Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir treten heute in die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch ein. Ich finde, das ist ein ganz normales, ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren. Wer jetzt, wie die Kollegin Schott und der Kollege Lenders, sagt, das sei kein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren, hat irgendetwas nicht verstanden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei der FDP)

Vorangegangen ist dieser Lesung auf ausdrücklichen Wunsch der FDP und der SPD eine öffentliche Anhörung zu dem Thema. Warum Sie uns wegen der Terminfindung angreifen – weil die Anhörung kurzfristig angesetzt war –, verstehe ich auch nicht. Wir sind nämlich im Ausschuss wirklich auf Sie zugegangen. Wir haben versucht, einvernehmlich ein Verfahren und einen Termin zu finden.

(Zuruf von der CDU)

Alle haben das Verfahren noch in der Ausschusssitzung gelobt. Die Öffentlichkeit war nicht zugelassen, als wir das Verfahren gelobt haben. Wir haben uns darauf geeinigt, wie die Anhörung laufen soll. Wir haben uns auf den Termin geeinigt, und jetzt stellen Sie sich hierhin und sagen, das alles sei im Schweinsgalopp geschehen, das sei nicht verabredet gewesen. Meine Damen und Herren, das stimmt einfach nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der FDP)

Jetzt möchte ich noch einmal auf die Anhörung – deswegen haben wir sie durchgeführt – zu sprechen kommen. In dieser Anhörung haben wir etwas Erstaunliches gehört. Diese Anhörung hat für uns andere Ergebnisse gezeitigt als für Sie. Ich glaube, das ist nicht erstaunlich.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

In der Anhörung waren die Vertreter der betroffenen Parteien anwesend. Die waren selbstverständlich gegen die Verabschiedung dieses Gesetzes. Ich glaube, das war keine Überraschung. Ein Vertreter des Hessischen Städtetags war anwesend. Auf die Frage der Kollegin Dorn, warum der Gesetzentwurf in der jetzigen Form abgelehnt wird, hat er folgende Antwort gegeben – das war klar –: weil keine Städte betroffen sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Ein anderer Punkt. Der Vertreter des Hessischen Landkreistags hat auch noch einmal darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass dieses Gesetz jetzt kommt. Er hat auf die Rückwirkung hingewiesen und gesagt, er begrüßt dieses Gesetz ausdrücklich. In dem betroffenen Landkreis wird das selbstverständlich ebenfalls begrüßt. Für uns ist das keine Überraschung, für Sie wahrscheinlich auch nicht.

Aber interessant war, was der Vertreter des Hessischen Landkreistags an Herrn Hahn gerichtet gesagt hat, der in dieser Anhörung die FDP vertreten hat. Der Vertreter des Landkreistags hat darauf hingewiesen, dass er Herrn Hahn und das Justizministerium schon vor längerer Zeit, nämlich als Herr Hahn noch als Minister im Amt gewesen sei – aha, aha –, auf die Problematik aufmerksam gemacht habe. Es sei aber nichts aus dem Justizministerium gekommen. Herr Hahn habe gesagt, das sei alles viel zu kompliziert, und deswegen sei in dieser Richtung nichts passiert. So war das unter Minister Hahn. Das wurde in der Anhörung deutlich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Wenn man sich diese Anhörung vergegenwärtigt, muss man sagen: Das ist äußerst peinlich für Sie angesichts dessen, dass Sie jetzt darauf hinweisen, es sei so lange nichts getan worden, es sei alles verschlafen worden.

Im Prinzip sind wir alle für gute Hygienekontrollen in den Schlachthöfen. Wir sind auch dafür, dass die Landkreise in der Lage sind, die Veterinärkontrollen gut durchzuführen. Ich glaube, wir sind auch alle dafür, dass das für die betroffenen Gebietskörperschaften auskömmlich ist und dass sie jetzt nicht noch horrende Nachzahlungen leisten müssen.

Meine Damen und Herren in diesem Haus, darin müssten wir alle uns doch einig sein. Wir sollten uns nicht auf Rechtsfragen versteifen, die im Übrigen ausgeräumt worden sind. Eine rückwirkende Geltung ist möglich. Herr Schwarz hat das schon dargestellt. Das ist kein Einzelfallgesetz. Auch das wurde in der Anhörung deutlich. Der Vertreter des Hessischen Städtetags hat noch einmal darauf hingewiesen, dass auch andere Landkreise davon betroffen sind und dass es da Probleme gibt. Von daher sind die Argumente, die Sie vorgebracht haben, völlig wirkungslos.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Es geht uns selbstverständlich auch darum, dass wir die betroffenen Landkreise nicht im Stich lassen wollen. Es stehen hohe Schadenersatzzahlungen im Raum. Ich glaube, darum müssen wir uns kümmern. Wir müssen dafür sorgen, dass der Rechtsrahmen so erstellt wird, dass das alles juristisch haltbar ist. Wir wissen, dass wir vor Gericht und auf hoher See – wir GRÜNE sagen: teilweise auch auf Parteitagen der GRÜNEN – in Gottes Hand sind.

(Allgemeine Heiterkeit)

Selbstverständlich gibt es da ein Risiko. Die Gegenpartei hat schon angemeldet, dass sie klagen wird. Aber das wird uns nicht davon abhalten, zu sagen: Das ist richtig; die Gesetzesgrundlage muss hergestellt werden. Es ist inhaltlich richtig, dieses Gesetz zu verabschieden. – Wie gesagt, das alles ist in einem rechtsförmlichen Verfahren erfolgt. Es erschließt sich mir daher nicht, warum Sie davon sprechen, den Staatsgerichtshof anzurufen. Aber gut, bitte schön.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Ich finde jedenfalls das Verhalten, das Sie hier an den Tag legen, nicht verantwortlich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Kontakt