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15.07.2014
Portraitfoto von Martina Feldmayer vor grauem Hintergrund.

Martina Feldmayer: Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Soweit ich es verstanden habe, werden wir heute die zweite und finale Lesung der Gesetzesnovelle haben, die wir eingebracht haben. Ich bin sehr froh darüber. Denn mit der Novellierung des Gesetzes und unserem Änderungsantrag wird der Bannwald in Hessen nun wirklich wirksam vor Rodung und Inanspruchnahme geschützt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir erinnern uns. Frau Schott hat schon dargestellt, warum der Bannwald in Hessen so wichtig ist. Er ist es, weil die Menschen gerade in den Ballungsräumen besonders großen Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Sie beanspruchen zu Recht, vor der Tür, am besten nicht weit entfernt, einen Ausgleich zur Erholung zu haben.

Das ist in diesem Fall der Bannwald. Wenn dieses Gesetzesvorhaben so beschlossen werden wird, wird es tatsächlich dazu führen, dass der Bannwald die oberste Schutzkategorie des Waldes in Hessen sein wird.

Die Anhörung hat uns bestätigt. Die Naturschutzverbände haben dem zugestimmt. Sie haben gesagt, das sei ein sehr großer Schritt in die Richtung, in die sie immer gehen wollten.

Sie haben befürwortet, dass wir das Gesetz beschließen. Von daher bin ich auch sehr positiv gestimmt, dass wir mit diesem Gesetz einen wirklich wichtigen Schritt in Richtung Naturschutz und Waldschutz in Hessen sowie in Richtung Lebensqualität, was auch sozial geboten ist, gehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt möchte ich noch ganz kurz auf unseren Änderungsantrag eingehen. Wir haben die Anhörung sehr ernst genommen. Wir haben gesagt, wir wollen einen grundsätzlichen Schutz des Bannwaldes, einen generellen Schutz des Bannwaldes. Er darf nur noch in ganz begründeten Ausnahmefällen aufgehoben werden: bei überregionalen Projekten, die überwiegend von öffentlichem Interesse sind. Wir haben selbstverständlich so etwas wie die Schieneninfrastrukturprojekte im Kopf, die Herr Al-Wazir angesprochen hat. Auch die Energiewende wollen wir nicht gefährden. Ein Vertreter des RMV hat angemerkt, dass wir da hineinschreiben sollten, dass viele Verkehrsinfrastrukturprojekte eingeschlossen sind. Das haben wir getan.

Wir haben die Anregung der Kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, die gesagt haben, die Kommunen sollten bei der Anhörung zur Ausweisung oder Aufhebung von Bannwald beteiligt werden.

Wir haben auch einen Hinweis der Naturschutzverbände und ihrer Sachverständigen aufgenommen, die gesagt haben: Wir brauchen einen rechtssicheren Übergang der jetzt geschützten Bannwälder in das neue Gesetz. Wir machen das am besten, indem wir einen Anhang in die Gesetzesnovelle aufnehmen, in der jeder einzelne Bannwald aufgeführt wird. – Jeder einzelne Bannwald in Hessen wird mit unserer Gesetzesnovelle jetzt wirklich so geschützt, wie es sein muss, nämlich mit der obersten Schutzkategorie. Das ist gut so.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich will auch auf Sie, Frau Schott, und Ihren Änderungsantrag eingehen. Sie haben genau das, was wir jetzt in den Änderungsantrag aufgenommen haben, auch bei der Anhörung gefragt. Sie haben Ihre Sachverständige gefragt, ob es sinnvoll ist, solche Einzelprojekte aufzuführen, für die kein Bannwald gefällt werden darf. Ihre Sachverständige hat Ihnen mitgeteilt, dass sie es nicht für sinnvoll hält, sondern sie findet es sinnvoller, eine generelle Regelung zu bringen. Denn solche Einzelfälle bergen immer das Risiko, dass welche vergessen werden. Die Dinge, die Sie gebracht haben, sind alle in der Vergangenheit passiert.

Ich möchte Ihnen auch ausdrücklich sagen, dass gerade der Kiesabbau in Langen, den Sie eben noch einmal explizit genannt haben, mit unserem Bannwaldgesetz ausgeschlossen wird. Denn in Langen werden keine Seltenen Erden, die es nur dort gibt, geborgen. Das ist bestimmt nicht überregional bedeutsam, das ist bestimmt nicht im überwiegend öffentlichen Interesse. Von daher ist das schon per se ausgeschlossen. Aber das sind Dinge, die in der Vergangenheit passiert sind. Die können wir leider mit einem Gesetz jetzt nicht ändern. Aber wichtig ist, dass der generelle Bannwaldschutz wiederhergestellt wird, und der Ersatz von Bannwald wird deutlich gestärkt.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz gehen wir wirklich einen ganz großen Schritt Richtung nachhaltiger Waldschutz und nachhaltiger Naturschutz in Hessen. Wie gesagt, die Naturschutzverbände haben gesagt, sie seien sehr dankbar für diesen Entwurf. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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