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02.04.2014

Martina Feldmayer: Änderung des Hessischen Waldgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bringe den Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes, Drucks. 19/251, ein. Die Regierungskoalition legt heute einen Entwurf zur Novellierung des Waldgesetzes vor, durch den der Bannwald wieder deutlich gestärkt wird. In dieser Gesetzesänderung soll § 13 des Hessischen Waldgesetzes neu gefasst werden, damit der Bannwald wieder wirksam gegen Rodung und Inanspruchnahme geschützt wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die Veränderung ist notwendig, weil sich, wie wir wissen, in der Vergangenheit der Schutzstatus von Bannwald, wie er im aktuellen Gesetz vorgeschrieben ist, nicht als wirksames Instrument erwiesen hat. So haben wir seit 2004 durch Rodungen eine Abnahme des Bannwaldes um ca. 423 Ha. Nicht nur für den erneuten Flughafenausbau wurde Bannwald gefällt, sondern auch für andere Vorhaben, z. B. für eine Tank- und Rastanlage und eine Kitaerweiterung. Aktuell wird und soll für den Kiesabbau am Langener Waldsee Bannwald gerodet werden.

Damit ist der Bannwaldschutz faktisch nicht gegeben. Bannwald kann also unter der derzeitigen Regierung für fast jedes Vorhaben gerodet werden. Man kann zwar sagen, die Bezeichnung „Bannwald“ ist hervorgehoben. Doch der Schutzstatus in der gegenwärtigen Praxis ist es leider nicht.

Das werden wir mit der Neufassung im Waldgesetz korrigieren und einen Schutzstatus für den Bannwald gewährleisten, welcher der Funktion des Bannwalds gerecht wird. Das ist nicht nur ein Gewinn im Sinne einer nachhaltigen Waldpolitik, das ist auch ein Gewinn für den Naturschutz in Hessen insgesamt;

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

denn der Wald erfüllt, wie wir alle wissen, ganz wichtige Funktionen: Er ist Schadstofffilter, er ist Wasserspeicher, er ist Lärmschutz, er ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen und natürlich ist er auch Erholungsraum für uns Menschen. Besonders wichtig ist er deshalb in den Ballungsgebieten: in den Regionen, die dicht besiedelt sind und besonders unter Verkehr und Umweltbelastungen leiden.

Das ist der Grundgedanke des Bannwaldschutzes in Hessen. Es ist auch eine Besonderheit hier, dass genau dort Bannwald ausgewiesen ist – in diesen Ballungsgebieten –, wo die Umweltbelastung sehr groß ist. Schließlich ist er für die Bevölkerung dort so wichtig und unentbehrlich. Genau deshalb wehren sich die Menschen, denen der Wald am Herzen liegt, immer wieder dagegen, wenn dieser Wald gerodet werden soll.

Was wollen wir nun ändern, damit der Bannwald wieder wirksam gegen eine Inanspruchnahme geschützt ist? Vom Grundsatz her darf Bannwald nicht gerodet werden. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN vereinbart.

Es gibt nur zwei Ausnahmen. Erste Ausnahme: Er darf gerodet werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben ist, z. B. wenn Menschenleben gefährdet sind. Zweite Ausnahme: Er darf „aus … Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zur Verwirklichung von Vorhaben von überregionaler Bedeutung“ gerodet werden. Das ist ein großer Unterschied zum aktuellen Gesetz.

Meine Damen und Herren, es sind sehr hohe Hürden, die hier gesetzt werden. Damit fällt der Bannwald in Hessen faktisch wieder in die höchste Schutzkategorie von Wald. So etwas wie am Langener Waldsee, wo der Bannwald einfach aus wirtschaftlichen Interessen gefällt wird, ist damit ausgeschlossen.

Neu ist aber auch, dass eine Aufhebung in den ganz seltenen Fällen, in denen sie vorkommt, nicht einfach vom Regierungspräsidium im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens verfügt werden kann, sondern dass das aufgrund dieser Änderung in jedem Einzelfall per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Umweltministerium geregelt werden muss. Das heißt, vor einer Ausweisung von Bannwald oder vor der Aufhebung des Schutzstatus von Bannwald zum Zwecke einer späteren Rodung muss nun in jedem Einzelfall ein rechtsförmliches Verfahren durchlaufen werden. Dieses Verordnungsverfahren muss – das ist ebenfalls neu – unter Beteiligung der Öffentlichkeit vonstattengehen, vor allem aber, was uns besonders wichtig ist, auch unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände.

Eine weitere bedeutende Neuerung in diesem Gesetzentwurf ist: Für Bannwald, der gerodet werden soll, muss nicht nur, wie es bisher notwendig ist, flächengleich Wald wiederaufgeforstet werden, sondern es muss auch in der gleichen Größenordnung bestehender Wald zu Bannwald werden, sodass in Hessen faktisch kein Bannwald mehr verloren geht. Es muss also eine doppelte Ersatzaufforstung erfolgen.

Vor allen Dingen kann nicht mehr einfach, wie es bisher im Gesetz steht, gesagt werden: Wir können nicht flächengleich aufforsten; deshalb werden wir das mit einer Waldabgabe erledigen. – Diese Regelung zur Ersatzaufforstung von Bannwald ist ein bedeutsamer Fortschritt, den wir mit diesem Entwurf erzielen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

In § 31 des Entwurfs lesen Sie, dass dieser neue Bannwaldschutz auf den ganzen bestehenden Bannwald in Hessen angewandt wird. Das ist nicht auf einen möglicherweise neu auszuweisenden Bannwald in Hessen beschränkt, sondern es gilt für den gesamten Bannwald. Dieser Waldschutz ist einmalig in der Bundesrepublik.

Auch angesichts aller berechtigten, wichtigen und notwendigen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition verstehe ich die Kritik der SPD – von Ihnen, Herr Lotz – an dieser Stelle nicht: dass Sie gesagt haben, damit sei faktisch überhaupt keine Verbesserung erreicht. Bitte schauen Sie sich das noch einmal an. In diesem Gesetzentwurf, der dem Bannwaldschutz wirklich einen sehr hohen Status einräumt, finden Sie bedeutsame Unterschiede.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal daran erinnern, dass es die SPD-Fraktion in diesem Hause war, die zweimal einem Flughafenausbau zugestimmt hat, für den Bannwald gerodet wurde.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Sie haben damals sogar einen Antrag zugunsten des Baus der Nordwestlandebahn, Drucks. 15/2952, vorgelegt, in dem die Landesregierung aufgefordert ist, die Schaffung einer rechtssicheren Position herzustellen, die die Aufhebung des Bannwalds im Bereich des Frankfurter Flughafens ermöglicht. Vor diesem Hintergrund fände ich es angemessen, wenn Sie sagten – wenn Sie es wollen –: Ja, damals ist das geschehen; damals ist der Bannwaldschutz ausgehebelt worden. Dann gab es faktisch keinen mehr. Mit dieser Gesetzesänderung ist der Schutzstatus wiederhergestellt.

Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein guter Tag für den Naturschutz und für den Waldschutz in Hessen. Ich würde mich freuen, wenn mit dieser Gesetzesänderung alle Fraktionen dieses Hauses dem hohen Schutzstatus von Bannwald zustimmen würden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Frau Kollegin Feldmayer.