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07.09.2007

Martin Häusling zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir freuen uns natürlich ganz außerordentlich darüber, dass der Ausschuss sowie die anderen Fraktionen – bis auf die Fraktion der FDP – unserem Gesetzentwurf zugestimmt haben.

Noch einmal zur Erinnerung: Meine Fraktion hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir auf das reagieren wollten, was in der Gemeinde Reiskirchen passiert ist. Dort wurde ein Wald – immerhin über 250 ha – innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren zu einem Drittel in eine Graslandschaft verwandelt. Die restlichen Flächen sind stark geschädigt.

Es hat in Hessen kaum einen Fall gegeben, wo in ähnlicher Weise Waldflächen zerstört worden sind. Die Stadt Lich und die Gemeinde Reiskirchen haben beim Hessischen Landtag eine Petition eingereicht, und zwar mit der Aufforderung, dass überprüft werde, welche gesetzlichen Maßnahmen möglich seien, um dies in Zukunft verhindern zu können. Ich habe diese Petition bearbeitet, ich war wie auch andere Kollegen vor Ort. Wir haben uns das angeschaut, und wir konnten uns davon überzeugen, dass dort ein dringlicher Handlungsbedarf bestand. Deshalb kam der Vorschlag, dass im Hessischen Forstrecht für solche Vergehen der Bußgeldrahmen von 5.000 € auf 100.000 € angehoben werden sollte, ähnlich wie dies auch im Naturschutzrecht der Fall ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Zwischenzeit fand eine schriftliche Anhörung statt. Das Ergebnis dieser Anhörung war überwiegend positiv, denn sowohl die Regierungspräsidenten als auch die Naturschutzverbände haben diesem Entwurf zugestimmt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kritisch waren die Stellungnahmen des Waldbesitzerverbandes, des Bauernverbandes sowie des Grundbesitzerverbandes, die anführten, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei, weil man, wenn das Holz bereits gefällt worden sei, den Schaden begleichen könne, indem man dieses im Anschluss einzöge. Hierzu muss ich allerdings sagen: Es soll ein Gesetz sein, dass der Prävention dient. Daher stelle ich fest: Es ist wahrscheinlich nicht sehr zweckdienlich, den Schaden im Anschluss einzusammeln.

Das Zweite, was der Waldbesitzerverband geäußert hat, ist die Befürchtung, dass die Waldbesitzer demnächst alle unter Generalverdacht gestellt würden und die Förster wieder zu Forstpolizisten würden. – Das muss ich natürlich auch ganz entschieden zurückweisen. Das ist in keiner Weise beabsichtigt; und es haben alle gesagt: Bisher ist dies ein Einzelfall, und da es ein Einzelfall ist, wollen wir gerade für die Zukunft diese Gefahr abwehren. Hierzu kann ich nur das sagen, was auch Heinrich Heidel an dieser Stelle in der vergangenen Sitzung gesagt hat: „Wehret den Anfängen!“ – Weshalb Heinrich Heidel nun eine Rolle rückwärts macht, das wird er wahrscheinlich selbst erklären müssen. Ich vermute, dass ihm die Nähe zu den Verbänden wahrscheinlich wichtiger ist als die Sache, um die es hier geht.

Ich frage mich natürlich auch – dies müssen wir auch kritisch hinterfragen –: Wo waren denn die Verbände, als es darum ging, dass die Bürger vor dem Chaos standen, das angerichtet wurde? Wo waren da die Verbände, um eine Stellungnahme abzugeben oder sich zu engagieren? – Es kam nichts. Nun aber im Nachhinein diesen Gesetzentwurf zu kritisieren, das halte ich für nicht sachgerecht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir vorbeugen, und wir machen damit ganz deutlich: Für solche Sachen gibt es eigentlich nur eine „Null-Toleranz“. Es kann nicht toleriert werden, dass einzelne Waldbesitzer aus einem Gewinnstreben heraus ihren Wald sozusagen selbst verwüsten und hier die Behörden im Grunde nur zuschauen können, weil das gesetzliche Instrumentarium nicht ausreicht.

Wir haben nun einen gesetzlichen Rahmen zur Prävention geschaffen, der dem Rechnung trägt; und wir hoffen auch, dass dies nun in Hessen einer der letzten Fälle gewesen ist und die Waldbesitzer – man muss sagen – in ihrer Mehrzahl ordentlich wirtschaften, damit in Zukunft keiner in Versuchung kommt, etwas Ähnliches zu machen. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass der Wald in Zukunft nicht zum Spekulationsobjekt wird, denn angesichts steigender Holzpreise wird in Zukunft für manch einen vielleicht die Verlockung steigen, doch noch ein paar Euros zu machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben bei diesem Gesetzentwurf – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen – mit der Forstverwaltung im Ministerium gut zusammengearbeitet. Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich dafür bedanken, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Rahmen auf den Weg zu bringen, und ich hoffe auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Häusling, danke.