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09.07.2009
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sexuelle Missbrauch von Kindern durch Erwachsene und seine Verwertung durch die Herstellung von Kinderpornografie ist ohne jede Frage eine der widerwärtigsten Formen von Kriminalität. Die Opfer erleiden psychische und physische Schäden, die sie in der Regel ihr Leben lang zu ertragen haben.

Deshalb brauchen wir die Beschlagnahme, Vernichtung und Löschung von kinderpornografischem Material. Wir brauchen die Strafverfolgung der Täter und eine intensive Hilfe für die Opfer. Das ist das Entscheidende.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Herr Siebel von der SPD hat natürlich recht – es freut uns, dass wir da auch Teile der Sozialdemokratie auf unserer Seite wissen –, dass das im Bundestag beschlossene Gesetz ineffektiv ist und nur einen Vorhang vor etwas schiebt, was eigentlich richtig aufgeräumt gehört, dass nämlich löschen vor sperren geht, dass wir internationale Abkommen abschließen müssen und vieles andere mehr. In diesem Zusammenhang hat die Bundestagsfraktion der GRÜNEN ein umfassendes Bündel vorgeschlagen, unter anderem auch den Ausbau des Nationalen Aktionsplans gegen Kindesmissbrauch. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt von Rot-Grün aus dem Jahre 2003, und der Nationale Aktionsplan muss noch viel intensiver ausgebaut und weiterverfolgt werden.

Frau Wolff, im Hinblick auf das beschlossene Bundesgesetz würde ich Sie auch noch einmal daran erinnern wollen – da gebe ich Ihnen recht –, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, denn Strafverfolgung muss auch dort stattfinden. Das Internet darf auch nicht zum bürgerrechtsfreien Raum werden. Deswegen sei in diesen wenigen Minuten die Bemerkung gestattet, dass bisher die Zugangserschwerungen für Webseiten nach einem entsprechenden Verfahren im Einzelfall schon richterlich angeordnet werden konnten. Das ist ein rechtsstaatliches Vorgehen und dem Eingriff in die Kommunikationsfreiheit auch angemessen. Aber eine nur vom BKA erstellte Liste genügt nach unserer Meinung den Standards der Rechtsstaatlichkeit nicht, und deswegen ist dieses Gesetz auch falsch.

Ein Richter, der das Ganze anordnet, würde ausreichen, wie es auch sonst im Polizeirecht üblich ist, wenn in die Rechtsphäre von Bürgern relevant und nicht nur zufällig eingegriffen wird. Warum die Bundesregierung diesen Weg nicht ging, blieb uns nach wie vor verborgen. Deshalb haben wir aber trotzdem nichts dagegen einzuwenden, dass wir auch auf Länderebene intensiv eine Diskussion darüber führen müssen, welche Konsequenzen trotz des Bundesgesetzes noch gezogen werden und welche Maßnahmen wir noch ergreifen können.

Wir unterstützen deshalb in jedem Fall den Antrag der SPD, die sich eine öffentliche Anhörung wünscht. Das ist der richtige Weg. Wir haben auch nichts dagegen, dass die CDU sagt: Wir werten eine Anhörung aus dem Bundestag aus und legen hier einen Bericht vor. Dagegen kann man auch nichts haben. Gefährlich finde ich es nur, wenn man einen schriftlichen Bericht auswerten sollte und diesen gegen eine Anhörung ausspielen würde. Das würden wir verurteilen. Wir wollen, dass beides passiert. Das ist kein Widerspruch. Wir würden uns wünschen, dass sich die CDU aufrafft und auch der öffentlichen Anhörung zustimmt, damit darüber auch in diesem Bundesland eine öffentliche Auseinandersetzung durchgeführt und gefragt wird: Was ist der beste und effektivste Schutz vor der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet? Das würden wir uns wünschen. Eine sachliche Diskussion über einen sehr komplexen Zusammenhang, die auch darüber zu führen ist, was technisch überhaupt richtig und möglich ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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