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27.11.2014
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet: Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten die Diskussion im Jahr 2011 und auch jetzt im März 2014. Wir haben damals schon als GRÜNE festgestellt, der Sonntag ist für uns ein gesetzlich geschützter Tag der Ruhe und Erholung. Das soll er auch bleiben. Ich glaube, darüber gibt es auch in diesem Saal kaum Dissens.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem ersten Urteil, weil Berufung eingelegt wurde, zu der gestern das Berufungsurteil ergangen ist, noch einmal festgestellt und – wie wir finden – sehr gut hergeleitet, dass dieser Tag nicht nur die Religionsfreiheit fördert und schützt, sondern auch die physische und psychische Regeneration und damit zur körperlichen Unversehrtheit beiträgt.

Das Gericht hat sogar einen Bezug zur Menschenwürde hergestellt. Ich kann nur noch einmal sagen, in diesem Punkt sind wir mit dem Urteil einer Meinung. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN danken für dieses Urteil.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Urteil, darüber bin ich sehr dankbar, wird nun umgesetzt. Das hat das Sozialministerium schon sehr früh gesagt. Die betroffenen Betriebe werden darüber unterrichtet. Das Urteil, wie es ergangen ist, wird umgesetzt. Das finden wir richtig. Nun gilt es, die Begründung in Ruhe anzuschauen.

Richtig ist, dass Regelungen betroffen sind, die auch andere Bundesländer betreffen. Ich gehe davon aus, dass es tatsächlich eine Frage wird, wie bestimmte Zulassungen von der Bundesgesetzgebung neu geregelt werden. Aber ich kann nur das sagen, was gesagt worden ist, dass das Gericht die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Schutz der Sonntagsruhe abgewogen und dann eine klare Aussage getroffen hat. Das gilt es klar zu akzeptieren.

Nun ist die Frage, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Lebensrealitäten sind nun einmal komplex. Aus der Begründung wurde bereits zitiert. Pferdewetten in Frankfurt sind möglich, Lottoannahmestellen sind nicht möglich. Eis und Getränke können nach wie vor hergestellt werden.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Andere Dinge bleiben untersagt. So bleibt es. Sie sehen, die Lebensrealität ist komplex. Es gilt, sich der Frage zu stellen, welche Realitäten wir nun auch tatsächlich rechtlich anerkennen, sprich: welche Ausnahmen tatsächlich noch gewünscht sind, welche Ausnahmen nach wie vor noch verboten bleiben sollen und welche Sonntagsruhe wir haben. Diese Diskussion werden wir weiterführen. Es nutzt doch nichts, jetzt mit Ihrer unheiligen Allianz zwischen Sozialisten auf der einen Seite und der katholischen Kirche andererseits zu sagen: Jetzt haben wir einen Frieden mit diesem Urteil.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Dieses Urteil ist doch bestenfalls ein Zwischenstand. Es kann doch nur eine Zwischenlösung sein. Wir haben ganz viele Probleme, die sich jetzt noch stellen werden. Was ist sonntags möglich und was nicht? Es hilft uns doch jetzt nicht, einmal zu sagen: Herr Schaus, die Freude, die Sie empfinden, ist nur etwa zwölf Sekunden von Halbwertzeit,

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

weil Sie sich schon morgen der Frage stellen müssen, wie wir mit bestimmten anderen Lebensrealitäten umgehen. Und dieser Frage werden wir uns klug abwägend hinwenden. Ich bin mir sicher, wir werden auch zu einer klugen Lösung kommen.

Ich habe klar und unmissverständlich gemacht, was die Position der GRÜNEN ist, dass wir die Sonntagsruhe als ein hohes wichtiges Gut betrachten, dass wir das Urteil, wie das Gericht es abgewogen hat, für richtig finden, dass Hessen das umsetzt. Wir stehen aber trotzdem bei aller Freude, die Sie empfinden, vor der Frage, wie wir nun mit den Lebensrealitäten in unserem Land umgehen. Das gilt es nun, zukünftig zu beachten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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