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25.03.2015
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet: Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Gnadl, in der Tat wiederholen wir in etwa die Diskussion, die wir am 24. September bei der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs schon einmal geführt haben.

Sie haben vorgetragen, dass aus Ihrer Sicht vier Punkte veränderungsbedürftig sind: die gesetzlichen Standards für die Betreuung behinderter Kinder in den Einrichtungen, die nicht vorhandene Finanzierung längerer Betreuungszeiten, die Gefährdung kleinerer Einrichtungen und schließlich die Stichtagsfrage.

Zu diesen vier Punkten haben wir schon damals entgegnet – das bleibt richtig –, dass das größte Problem bei der Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung die Finanzierungslücke war. Deshalb kam die Rahmenvereinbarung zwischen den Landkreisen und den Kommunalen Spitzenverbänden nicht zustande. Die Hessische Landesregierung und die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN haben daraufhin mit 10 Millionen Euro nachgesteuert, um diese Lücke zu schließen. Damit ist es möglich, dass in Hessen keine Einrichtung in ihrem Bestand bedroht ist, die Kinder mit und ohne Behinderung betreuen will. Ich finde, das ist eine gute Nachricht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Des Weiteren wissen auch Sie, Frau Gnadl, wie die anderen Mitglieder der SPD-Fraktion, die im Sozialausschuss zugegen sind, dass der Herr Minister angekündigt hat, dass noch vor der Sommerpause zu der Frage der Betreuung behinderter Kinder der Entwurf einer gesetzlichen Regelung vorgelegt wird. Insofern ist dieses „Problem“ schon gelöst. Es wird eine gesetzliche Verankerung geben. Ich glaube, damit haben wir eines der Themen erledigt.

Der zweite Punkt betrifft die längeren Betreuungszeiten. Frau Wiesmann hat mehrfach ausführlich dazu Stellung genommen, dass es keinerlei Anzeichen gibt, dass die Betreuungszeiten in den Einrichtungen verkürzt werden. Ganz im Gegenteil, da die Kinderbetreuung nach der föderalen Ordnung und nach den gesetzlichen Vorschriften eine Aufgabe der Kommunen ist, tragen die Kommunen 90 Prozent der Kosten. Der Finanzierungsanteil des Landes an der Kinderbetreuung beträgt lediglich 10 Prozent. Deshalb kann man kaum davon sprechen, dass eine Neuregelung angesichts des Finanzierungsanteils von 10 Prozent dazu führen könnte, dass sich die Betreuungszeiten in den Einrichtungen negativ verändern. Daher ist auch diese Behauptung unrichtig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Drittens zur Gefährdung kleinerer Einrichtungen. Da gilt dasselbe wie zu all den anderen Kritikpunkten, die es am KiföG gab. Wir GRÜNEN haben, als wir in die Regierung eingetreten sind, zum Thema KiföG gesagt: Wenn wir regiert hätten, hätten wir ein anderes KiföG gemacht. Nun war das KiföG aber bereits in Kraft, als wir in die Landesregierung eingetreten sind. Daher geht es immer nur darum, tatsächlich zu schauen: Was bleibt am Ende des Tages an Kritikpunkten real übrig?

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Eine der Befürchtungen bei der Einführung des KiföG war, dass einige Einrichtungen im ländlichen Raum unter Umständen in ihrem Bestand bedroht sind, wenn sie zu wenige Kinder betreuen. Ich habe meine diesbezüglichen Flugblätter von damals archiviert; die stelle ich gern zur Verfügung, Frau Faeser.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

– Hören Sie einmal zu, Herr Schäfer-Gümbel. – Wissen Sie, was wir gemacht haben? Wir haben eine Evaluation beschlossen. Auch die SPD und die FDP haben dem zugestimmt.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Alle Anwesenden haben gesagt: Es ist klug, diese Evaluation in Auftrag zu geben. – Wenn man eine wissenschaftliche Evaluation in Auftrag gibt, dann ist es auch klug, dass man die Ergebnisse abwartet. Wenn man weiß, dass derzeit nur etwa 50 Prozent der Einrichtungen den Strukturen gemäß KiföG beigetreten sind – die Übergangsphase läuft noch –, dann macht es keinen Sinn, vor dem Vorliegen der Ergebnis der Evaluation bereits zu glauben, Erkenntnisse zu haben, und hier eine Änderung am Gesetz zu fordern. Das macht keinen Sinn. Deshalb ist dieser Punkt Blödsinn.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

– Herr Kollege, der Zeitpunkt ist unklug gewählt. Wir haben es schon oft gesagt, Frau Wiesmann hat es schon zehnmal gesagt, ich wiederhole es gerne ein elftes Mal: Wir sind bereit, entsprechend der Erkenntnisse aus der Evaluation nachzusteuern – das können auch Sie tun, Herr Schäfer-Gümbel, wenn die Evaluation vorliegt –, wenn Kritikpunkte bei den kleineren Einrichtungen im ländlichen Raum vorliegen. Wir haben den Verbänden zugesichert: An allen Kritikpunkten wird die Landesregierung, wird Schwarz-Grün nachsteuern. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen des Dialogs und für die Kinderbetreuung in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Auch bei der Stichtagsfrage ist bereits eine Regelung gefunden. Liebe Frau Kollegin Gnadl, Sie haben gesagt, wenn dieser Gesetzentwurf so durchkomme, dann seien die schlimmsten Mängel des KiföG geheilt. Sehr geehrte Frau Kollegin Gnadl, wenn diese vier Mängel tatsächlich so bearbeitet werden, wie wir uns das vorgenommen haben, dann freue ich mich, dass auch Sie davon überzeugt sein werden, dass aus einem anfänglich schlechten Entwurf ein besserer Entwurf wird, dass die Mängel abgestellt werden und dass wir ein KiföG haben, mit dem man gut leben kann und bei dem nach der Evaluation nachgebessert und nachgesteuert wird.

Wenn auch Sie sagen: „Das waren die wichtigsten Mängel, die wir in diesem Gesetzentwurf gefunden haben“, kommen Sie bitte am Ende des Jahres, wenn wir sie behoben haben, hierher, und sagen Sie: Wir jetzt auch dabei. – Diesen Eindruck haben Sie nicht erweckt.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass wir, GRÜNE und CDU, beim KiföG nicht immer einer Meinung waren. Aber wenn man Kritik übt und die Kritikpunkte dann abgestellt werden, muss man auch die Größe besitzen, zu sagen: Die wichtigsten Mängel sind abgestellt worden. Jetzt können wir damit leben. – Wir können das. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet.

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