Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt sozusagen mit dem Ausführungsgesetz der bundespolitischen Entscheidung, die wir alle hier im Hause schon als positiv gewürdigt haben, nämlich der verfassungskonformen Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen. Das haben wir GRÜNE auch begrüßt. Insofern behandeln wir heute recht technisch die Frage: Wie macht das Bundesland Hessen seine Ausführungsbestimmungen, sein Ausführungsgesetz dazu?
Soweit wir das erkennen können – wir konnten schon erste Stellungnahmen dazu lesen –, gibt es wenig Widerstand zu Form und Inhalt. Wir wollen abwarten, was die Anhörung ergibt. Es gibt kleinere Kritikpunkte wie Schiedsstellen und anderes. Das wird man sicherlich noch zu prüfen und in Ruhe zu diskutieren haben.
Wir haben als GRÜNE damals sehr lange, gerade als noch Ministerin Lautenschläger im Amt war, darüber nachgedacht, wie das Land seiner Fachaufsicht gegenüber den Jobcentern nachkommen kann. Damals hat die Frau Ministerin immer, zum Teil auch zu Recht, gesagt: Wir haben nur eine Rechtsaufsicht.
Es gab und gibt immer noch eine lang anhaltende Kritik an der Qualität in den Jobcentern, wie dort beraten wird, wie dort Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen, wie dort die Mittel verwendet werden. Wir haben uns als GRÜNE immer dafür eingesetzt, dass das Land auch einer Fachaufsicht nachkommt. Leider wird man es jetzt wieder nur gegenüber den Optionskommunen tun können. Sie wollen zukünftig auch mit Zielvereinbarungen arbeiten, die dann kontrollierbar sind. Das sind richtige Schritte, die wir begrüßen.
Herr Kollege Rock, ich glaube, wir bleiben aufgefordert, nicht nur die Frage zu klären, wie Sie es wollen, ob es dort Sozialmissbrauch gibt oder nicht. Wir als Politik sind vor allem vor die Aufgabe gestellt, die Qualität der Jobcenter sicherzustellen. Wir müssen von außen Druck darauf machen, dass im Sinne der Arbeitslosen gut beraten wird, dass sie tatsächlich gute Eingliederungsvereinbarungen bekommen, dass sie eine gute Aus- und Fortbildung bekommen, dass die Mittel nicht wieder zurückgegeben werden. Da hat sich die Politik – ich nenne hier besonders CDU und FDP – nicht besonders hervorgetan, dass sie fördern und fordern will. Vielmehr fordert sie vor allem, und wenn es um die Förderung ging, hat sie sich eigentlich immer in die Büsche geschlagen.
Unsere Rolle als GRÜNE war immer, zu sagen: Wir haben diesen Hartz-IV-Beschluss damals mitgetragen. Darin stand, dass wir fördern und fordern wollen. Aber es kann nicht sein, dass es seit 2005 mittlerweile ca. 50 Verschärfungen der Sanktionen in verschiedenen Bereichen gab, aber dass die Qualität der Förderung immer stärker nachgelassen hat. Es gab eine hohe Fluktuation bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, weniger Eingliederungsvereinbarungen, weniger Ausgaben bei Ausbildung und Fortbildung. Stattdessen hat man viele in Ein-Euro-Jobs und sich wiederholende Bewerbungstrainings gesteckt.
Das ist ein Mangel an der Qualität. Das ist auch ein Mangel in der Ausführung unseres Versprechens, dass wir Arbeitslose besser fördern wollen. Das Land Hessen muss sich bei der Fachaufsicht zukünftig noch stärker dieser Frage stellen, was wir tun können, damit es vor Ort besser wird.
Das alles wollen wir mitdiskutieren bei der Anhörung, die demnächst ansteht. Es ist momentan ein sehr technisches Ausführungsgesetz. Ich glaube, es bleibt noch einiges zu tun, um die Qualität in den Jobcentern zu sichern und weiterzuentwickeln. Das sind wir den Langzeitarbeitslosen, den ALG-II-Empfängern schuldig. Bisher ist es nach wie vor sehr defizitär. Wir sollten uns auf den Geist des Gesetzes besinnen. Wir wollen diese Langzeitarbeitslosen nicht ärgern, drangsalieren oder schikanieren. Wir wollen sie fördern, wir wollen sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt bringen.
Wir sind froh, dass wir die Jobcenter, die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen verfassungsgemäß abgesichert haben. – Danke schön.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Sarah Sorge:
Herzlichen Dank, Herr Kollege Bocklet.