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18.12.2014
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet: Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP möchte mit ihrem Gesetzentwurf eine anlassunabhängige Freigabe der vier verkaufsoffenen Sonntage ermöglichen. Im Kern heißt das, dass Sie die Streichung des Anlassbezuges, beispielsweise bei Messen, Märkten, örtlichen Festen und ähnlichen Veranstaltungen, bei der Genehmigung der vier verkaufsoffenen Sonntage streichen wollen und dass Sie die lokale Begrenzung der Sonn- und Feiertagsöffnung für Bezirke mit eigener Handels- und Gewerbestruktur, „ohne dass dies zum Verbrauch der maximal vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr für das übrige Stadtgebiet führt.“

Als Frankfurter Abgeordneter kann ich bei 43 Stadtteilen nur sagen: Wenn dieses Gesetz Realität werden würde, dann könnten wir theoretisch an allen Sonntagen im Jahr verkaufsoffene Sonntage veranstalten.

Um es einmal in einem Wort des politischen Dissenses zu beschreiben: Wir wollen keine weitere Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten. Wir wollen entsprechend der Gerichtsurteile eine restriktivere Handhabung der Sonntagsgesetzgebung. Aber Ihr Gesetzesvorschlag, wie Sie ihn vorgelegt haben, wäre eine weitere Liberalisierung und Deregulierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht in unserem Interesse.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Dies ist die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs. Ich bin ganz sicher: Wir werden eine Anhörung machen. In welcher Form, darauf werden wir uns im Ausschuss einigen. Ich bin mir auch sicher, dass die betroffenen Verbände, die Sie einladen wollen, natürlich darum ringen werden, möglichst mehr Verkaufszeiten zu haben. Zweifelhaft bleibt, ob tatsächlich der Jahresumsatz insgesamt steigen wird, das bleibt zweifelhaft. Man muss den Mut haben, irgendwann einmal – –

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

– René, ich habe Dich nicht verstanden.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

– Nicht bei Amazon kaufen, gerne in die Innenstädte, gerne auch in die Stadtteile gehen und dort beim Einzelhandel kaufen. Diese Werbung finde ich völlig richtig. Genau das muss passieren.

Aber wir müssen vor allem aufpassen, wenn es Probleme bei der schwierigen Frage gibt, was ist überhaupt an Sonntagsarbeit möglich – wir denken an Ärzte, an Lokführer und an viele andere Berufe, die auch sonntags ausgeübt werden müssen –, dass Gerichte immer wieder vor der schwierigen Frage stehen: Was erlauben wir, und was erlauben wir nicht?

In dieser Situation ist Ihr Vorschlag völlig kontraproduktiv, weil Sie diese Prüfung auch noch reduzieren und damit eine weitere Ausweitung der Sonntagsarbeit erleichtern. Das ist doch absoluter Unfug, das müssen wir in diesem Haus ablehnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Dieser Gesetzentwurf ist nicht sehr umfangreich. Er beschäftigt sich genau mit diesen beiden Punkten. Das, was Herr Utter ausgeführt hat, teile ich ausdrücklich. Ich habe es nochmals ergänzt. Für uns ist Sonntagsarbeit ein hohes Gut. Das Bundesverfassungsgericht hat es nochmals unterstrichen, wie wichtig das für die Religionsfreiheit ist, für die Genesung, für die Heilung. Das wurde sogar explizit so benannt. Für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ist es mit das höchste Gut. Es gilt, das zu schützen und zu verteidigen.

Dieser Gesetzentwurf, wenn er Realität würde, wäre ein völlig falscher Schritt einer Liberalisierung. Diese Zeiten sind vorbei. Die Menschen haben einmal einen Reiz dabei empfunden, sonntags einmal shoppen zu gehen, aber mehr und mehr erkennen sie den Wert der Familie, der Freizeit und der Erholung. Daran sollten wir festhalten. Ihr Gesetzentwurf, da bin ich mir sicher, wird in diesem Haus keine Mehrheit finden. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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