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08.06.2011

Kordula Schulz-Asche: Schwangerschaftskonfliktgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beratung in Schwangerschaftskonfliktsituationen ist für Frauen ein sehr wichtiges psychosoziales Angebot. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, diese Angebote zu erhalten. Herr Minister, das haben Sie gerade noch einmal unterstrichen. Ich möchte das deswegen betonen, weil man bei einigen Diskussionen auch innerhalb von Kirchenkreisen, aber auch von konservativen Politikern ab und zu das Gegenteil vermutet. Ich glaube aber, das ist nicht der Gegenstand dessen, was wir heute diskutieren.

Wir beraten heute das Hessische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz. Wir wissen alle, dass es für Frauen sehr schwierige Entscheidungen sind, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Diese Beratung berät nicht nur, sondern sie begleitet auch die Frauen bei diesen Entscheidungen. Das Flächendeckende und die Vielfalt der Träger sind sehr wesentlich. Es gibt einen breiten Konsens, dieses Angebot zu erhalten.

Die Bundesländer sind verpflichtet, die Finanzierung sicherzustellen, und zwar mit 80 Prozent der – ich betone – notwendigen Personalkosten. In Hessen gibt es 152 Beratungsstellen, die in pauschalierter Form diese Leistungen erhalten. Auch darüber besteht weitgehend Einigkeit hier im Hause.

Nun hat uns die Landesregierung allerdings in relativer Eile einen Gesetzentwurf vorgelegt, wo es im Gesetzesvorblatt heißt, dass man das Ziel erreichen wolle, die Pauschale bei den freien Trägern auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, um das Bewilligungsvolumen ab 2012 für die folgenden fünf Jahre auf durchschnittlich 65.000 Euro pro Jahr und Stelle zu senken.

Der Punkt, der hier hauptsächlich diskutiert werden wird, ist also die Frage der Angemessenheit. Sie reden von Angemessenheit. Aber die gesetzliche Verpflichtung besteht in der Notwendigkeit. Angemessenheit ist für mich sehr beliebig. Notwendigkeit heißt für mich Qualität der Beratung. Von daher wird die Frage der Angemessenheit unter dem Aspekt der Qualität zu diskutieren sein. Ist mit diesen Pauschalen, die Sie vorschlagen, in der Summe tatsächlich gute Qualität in Vielfalt und flächendeckend erhaltbar?

Wir werden das in der Anhörung klären, die zu diesem Gesetzentwurf stattfinden wird. Wir werden eine solche beantragen, um gerade auch den Beratungsstellen, z. B. von pro familia und den Wohlfahrtsverbänden die Möglichkeit zu geben, die Notwendigkeit der Förderungshöhe darzustellen.

Übrigens habe ich mit sehr viel Freude gehört, wie Sie in Ihrer Rede angedeutet haben, dass Sie durchaus bereit sind, über andere Lösungen zu diskutieren. Von daher hoffe ich, dass wir es nicht mit einer pauschalen Kürzung aufgrund der Notwendigkeiten des Landeshaushaltes, sondern mit einer Diskussion zu tun haben, wo es um den Erhalt, die Qualitätsverbesserung der Beratung geht.

Wie es im Moment aussieht, ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig. Aber ich denke, dass wir gerade hier ein Gesetz haben, wo wir in einer breiten Diskussion über die Notwendigkeiten und die Angemessenheit von Fördermitteln im Ausschuss diskutieren und nach der Anhörung die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen werden. Das kann unter Umständen auch ein Mehr an Förderung sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Herzlichen Dank.