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05.10.2011

Kordula Schulz-Asche: Schwangerschaftskonfliktgesetz

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ein ganz wesentliches Angebot für viele Frauen, die sich tatsächlich in einer starken persönlichen Konfliktsituation befinden. Ich bin sehr froh darüber, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, die Schwangerschaftskonfliktberatung bundesweit anzubieten.

Wir haben in Hessen eine große Vielzahl und Vielfalt an Angeboten der Schwangerschaftskonfliktberatung. Das entspricht der Vielzahl der Lebenssituationen der Frauen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen, die diese Beratung durchführen und sich damit ständig auseinandersetzen, in welche Konflikte die Frauen geraten, und die sich dafür engagieren, den Frauen in dieser Situation zu helfen, einmal ausdrücklich meinen Dank aussprechen.

(Allgemeiner Beifall)

Diese Frauen befinden sich aus unterschiedlichen Gründen in dem Konflikt. Das kann aufgrund ihrer Lebenssituation oder aus religiösen Gründen sein. Ich glaube, die Vielfalt der Angebote ist eine Besonderheit in Hessen. Wir haben in der Anhörung erfahren können, wie breit und wie unterschiedlich die Träger aufgestellt sind.

Deswegen haben wir überhaupt nicht verstanden, dass die Landesregierung mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgeschlagen hat, ab dem kommenden Haushaltsjahr die Zuschüsse für die Personalkosten der Beratungsstellen um 17.000 € im Jahr zu kürzen. Gerade für kleinere Beratungsstellen, die über keinen großen Apparat verfügen, die aber einen wesentlichen Bestandteil der Vielfalt der Beratungsstellen darstellen, hätte das das Aus bedeutet. Das war nicht hinzunehmen. Ich bin sehr froh darüber, dass die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP das tatsächlich eingesehen haben und zumindest einen Teil der Kürzung mit dem Änderungsantrag, den sie zur Vorbereitung der zweiten Lesung eingebracht haben, wieder zurückgenommen haben.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht vor, dass die Länder die Beratungsstellen so unterstützen, dass sie die Personalkosten für eine vernünftige Beratung tragen können. Das ist also keine Sache, die nach Gutsherrenart entschieden werden kann. Man kann nicht in dem einen Jahr sagen, da ist es so viel, und in dem anderen Jahr, da ist es so viel.

Deswegen haben die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN zusammen einen Änderungsantrag zu dem jetzt mit der Beschlussempfehlung vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir sagen, dass es nicht sein kann, dass nur im Jahr 2012 der Unterstützungsbedarf für die Stellen an Personal höher ist. Ab dem Jahr 2013 sind die ganzen Träger der Beratungsstellen wieder völlig unsicher hinsichtlich der Frage, wie es weitergehen wird. Die gleiche Bedrohung wie bisher besteht dann also wieder.

Ich möchte hier nur einmal zwei Träger nennen, die davon besonders betroffen wären, und die das auch im Jahre 2013 wieder wären. Das sind Donum Vitae, die vor allem katholisch gläubige Frauen beraten, und pro familia. Daneben gibt es noch viele andere. Aber die beiden möchte ich ausdrücklich nennen. Sie wären davon besonders hart betroffen gewesen.

Ich finde es deswegen völlig richtig und konsequent, dass wir hier gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht haben, der besagt: Wir brauchen analog zum Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes eine Rechtssicherheit. Wir brauchen eine Rechtssicherheit der Beratungsstellen hinsichtlich der Zuschüsse für die Personalkosten, und zwar nicht nur für das Jahr 2012, sondern auch darüber hinaus.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Habermann (SPD))

Meine Damen und Herren, deswegen sind wir, was das Jahr 2012 angeht, mit unserem Vorschlag gar nicht so weit auseinander. Daher möchte ich ausdrücklich an Sie appellieren, den Beratungsstellen schon heute zu sagen: „Liebe Beratungsstellen, die Personalkosten, die ihr in 2012 brauchen werdet, sehen wir auch für 2013 und darüber hinaus.“ Deswegen stimmen wir dem Änderungsantrag von SPD und GRÜNEN zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Frau Schulz-Asche.

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