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06.09.2012

Kordula Schulz-Asche: Betreuungsgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung enthalten. Wir können nicht für dieses Gesetz stimmen, weil wir der Meinung sind, dass wir eine grundsätzliche Reform des Betreuungsrechts brauchen. Es ist eine bundesrechtliche Regelung. Wir wollen aber auch nicht mit Nein stimmen, weil wir es für richtig halten, dass das hessische Sozialministerium oberste Betreuungsbehörde wird.

Von daher glauben wir, dass wir mit unserer Enthaltung völlig richtig liegen. Sicher ist klar, dass wir aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des demografischen Wandels ein Betreuungsrecht brauchen, das den Schwächsten in unserer Gesellschaft tatsächlich zur Seite steht. Deswegen – Kollege Spies hat es schon gesagt – müssen wir uns auch mit den ehrenamtlichen Betreuungsvereinen befassen. Ich hoffe, dass wir über alle Fraktionen diese ehrenamtliche Arbeit der Betreuungsvereine in Zukunft stärker unterstützen können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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